Paolo_Pinkel
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„Sozialhilferechtlich ist Einkommen alles das, was jemand in der Bedarfszeit wertmäßig dazuerhält, und Vermögen das, was er in der Bedarfszeit bereits hat. Dabei ist grundsätzlich vom tatsächlichen Zufluß auszugehen, es sei denn, rechtlich wird ein anderer Zufluß als maßgeblich bestimmt (normativer Zufluß). – Aufgabe der sog. Identitätstheorie. Danach ist hier eine Steuererstattung Einkommen … .“ [BVerwG , Urteil vom 18. Februar 1999, Az.: BVerwG 5 C 35.97, Leitsatz]...
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Paolo
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