Einkommen höher als zuvor geschätzt. Wie, wann wird abgerechnet?

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BürgB2012

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Hallo Zusammen!

Ich habe Anfang November 2016, nach der Auszahlung des ALG2 für November, , einen Job in einem Callcenter gefunden.
Mein ALG2-Bewilligungszeitraum endete mit dem 30.11.2016. So musste ich Lohnabrechnung und Zuflussnachweise für die Monate
November und Dezember 2016 einreichen. Das führte zu einer teilweisen Rückforderung der Leistung und Herabsetzung des künftigen Leistungsbetrages
für den Zeitraum Januar bis November 2017.

Begründung: Arbeitsaufnahme, mein künftiges Einkommen wurde für die Ersttellung des Leistungsbescheids geschätzt.
Kein Hinweis auf einen vorläufigen Bescheid, Rückzahlungspflicht, falls mein Einkommen höher als geschätzt ausfällt.
Oder wie und wann ich Einkommensnachweise beibringen muss.

Ich erwähne das, weil mein aktueller Bescheid genau diese Formulierung enthält: Vorläufig und vorbehaltlich Rückforderung.
Bisher habe ich keine Aufforderung weitere Einkommensbescheide(Januar bis November 2017, Ende des Bewilligungszeitraums)
etc. beizubringen seitens des JC erhalten.

Nun habe ich Mitte Oktober 2017 die Weiterbewilligung ALG2 beantragt. Diesem Antrag habe ich alle bis dahin verfügbaren
Lohnabrechnungen und Zuflussnachweise beigefügt.

Und zwar die Monate Januar bis September 2017. Das führte wiederum zu einer höheren Schätzung meines Einkommens und
Absenkung der ALG2 Leistung mittels vorläufigem Bescheid und Rückforderungsklausel.

Ich habe selbst die Monate Januar bis September geprüft und festgestellt, dass mein Einkommen immer über der JC -Schätzung lag.
In zwei Monaten von insgesamt neun sogar so hoch, dass mir kein ALG2 zustand.
Bisher erging jedoch kein Nachforderungsbescheid oder die Aufforderung weitere Einkommensnachweise zu bringen.

Wie läuft sowas normalerweise ab? Ich hatte damals bei Arbeitsaufnahme keine Beratung erhalten bzw. fordern können, da ich
quasi über Nacht zum Arbeitnehmer wurde.

Wartet das JC auf die Einkommensnachweise Oktober und November 2017 (Ende des Bewilligungszeitraums Dez. 2016-Nov. 2017)
und berechnet erst dann neu bzw. fordert zurück?
Oder kann ich gar das Geld behalten? (Daran glaube ich nicht wirklich)

frohe feiertage wünsche ich...............
 
E

ExUser 1309

Gast
So musste ich Lohnabrechnung und Zuflussnachweise für die Monate
November und Dezember 2016 einreichen. Das führte zu einer teilweisen Rückforderung der Leistung und Herabsetzung des künftigen Leistungsbetrages
für den Zeitraum Januar bis November 2017.
Interessensfrage: Wieviel hatten sie damals zurückgefordert und solltest du das auf einen Schlag zurückzahlen?

Für den abgelaufenen Zeitraum werden sie ausrechnen, wieviel zuviel zugeflossen ist und das zurückfordern, die Mühlen arbeiten langsam aber sie mahlen.... Hast du ungefähr ausgerechnet, wieviel Summe zusammenkommt?

Wie Kerstin schon sagt: Rückzahlung in Raten vereinbaren, wenn es soweit ist.
 

BürgB2012

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Die Summe der Rückzahlung betrug damals rund 500,00 EUR.
den genauen Text des Schreibens habe ich nicht mehr im Kopf. Aber, es stand wohl sinngemäß drin, dass ich in einer Summe zurück zu zahlen habe.

Selbstverständlich habe ich den Betrag, der das geschätzte Einkommen übersteigt, angespart und nicht ausgegeben.
Jedoch wüßte ich gerne, wieviel von dem Geld auf meinem Konto tatsächlich mir gehört, weil ich dringende Anschaffungen machen muss.

Mir geht es nicht um Ratenzahlung.

Also, nochmals die Frage:

Wartet das JC auf meine Lohnabrechnung sowie Zuflussnachweise für den gesamten Bewilligungszeitraum oder bitten die mich von Zeit zu Zeit darum?
 
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