E
ExUser 12040
Gast
Hallo,
Mitte September nahm ich einen Minijob im Haushalt auf mit max. 104 euro im Monat. Dies teilte ich dem Amt sofort mit und erklärte, dass ich entsprechende Bescheinigungen bei Eintreffen einreiche. Mir wurde dann hierzu eine Frist zum 19.10.17 gesetzt.
Da ich an diesem Tag auch einen Termin bei dem Jobcoach hatte, reichte die Unterlagen persönlich ein. (Nachweis Minijobzentrale, Abrechnung September von Arbeitgeber) Die Mitarbeiterin an der Anmedlung stempelte mit Datum ab.
Sowohl auch die Nebenkostenabrechnung aus dem Jahr 2016 mit Bitte um einenn Beratungsschein für den Mieterschutzbund zur Überprüfung der NK.
Gestern erhielt ich ein Schreiben mit Änderungen des Leistungsbezug, da ich monatlich 300 Euro Einkommen hätte.
Bis zum 08.11.17 soll ich die Lohnabrechnung aus Sep. und Okt. vorlegen. Nachweis wann ich den Job aufnahm.
Offenbar sind meine Unterlagen bei der Sachbearbeiterin eingegangen, denn sonst hätte sie ja nicht meine Anfrage nach einem Beratungsschein erhalten.
Auf jeden Fall beträgt jetzt mein bereinigtes Einkommen 160,- Euro und dementsprechend bekomme ich am 1. Nov. auch weniger Geld.
Mitte September nahm ich einen Minijob im Haushalt auf mit max. 104 euro im Monat. Dies teilte ich dem Amt sofort mit und erklärte, dass ich entsprechende Bescheinigungen bei Eintreffen einreiche. Mir wurde dann hierzu eine Frist zum 19.10.17 gesetzt.
Da ich an diesem Tag auch einen Termin bei dem Jobcoach hatte, reichte die Unterlagen persönlich ein. (Nachweis Minijobzentrale, Abrechnung September von Arbeitgeber) Die Mitarbeiterin an der Anmedlung stempelte mit Datum ab.
Sowohl auch die Nebenkostenabrechnung aus dem Jahr 2016 mit Bitte um einenn Beratungsschein für den Mieterschutzbund zur Überprüfung der NK.
Gestern erhielt ich ein Schreiben mit Änderungen des Leistungsbezug, da ich monatlich 300 Euro Einkommen hätte.
Bis zum 08.11.17 soll ich die Lohnabrechnung aus Sep. und Okt. vorlegen. Nachweis wann ich den Job aufnahm.
Offenbar sind meine Unterlagen bei der Sachbearbeiterin eingegangen, denn sonst hätte sie ja nicht meine Anfrage nach einem Beratungsschein erhalten.
Auf jeden Fall beträgt jetzt mein bereinigtes Einkommen 160,- Euro und dementsprechend bekomme ich am 1. Nov. auch weniger Geld.