Einkommen bei Minijob willkürlich bestimmt

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ExUser 12040

Gast
Hallo,
Mitte September nahm ich einen Minijob im Haushalt auf mit max. 104 euro im Monat. Dies teilte ich dem Amt sofort mit und erklärte, dass ich entsprechende Bescheinigungen bei Eintreffen einreiche. Mir wurde dann hierzu eine Frist zum 19.10.17 gesetzt.
Da ich an diesem Tag auch einen Termin bei dem Jobcoach hatte, reichte die Unterlagen persönlich ein. (Nachweis Minijobzentrale, Abrechnung September von Arbeitgeber) Die Mitarbeiterin an der Anmedlung stempelte mit Datum ab.
Sowohl auch die Nebenkostenabrechnung aus dem Jahr 2016 mit Bitte um einenn Beratungsschein für den Mieterschutzbund zur Überprüfung der NK.

Gestern erhielt ich ein Schreiben mit Änderungen des Leistungsbezug, da ich monatlich 300 Euro Einkommen hätte.
Bis zum 08.11.17 soll ich die Lohnabrechnung aus Sep. und Okt. vorlegen. Nachweis wann ich den Job aufnahm.

Offenbar sind meine Unterlagen bei der Sachbearbeiterin eingegangen, denn sonst hätte sie ja nicht meine Anfrage nach einem Beratungsschein erhalten.
Auf jeden Fall beträgt jetzt mein bereinigtes Einkommen 160,- Euro und dementsprechend bekomme ich am 1. Nov. auch weniger Geld.
 
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ExitUser

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Und was ist deine Frage?
Dass die nochmal Unterlagen haben wollen, die sie bereits haben? Leider normal, ist halt bequemer, als mal in die Akte zu schauen.
Alles was du schon vorgelegt hast, auf Einsicht in die Akten verweisen, Rest nachreichen.

Beratungshilfe beantragt man eigentlich auf dem Amtsgericht. In HH glaub wo anders. Aber beim JC ? Das wäre mir neu.
Und bei einem Mieterverein muss man Mitglied sein.
 
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ExUser 12040

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Beratungshilfe beantragt man eigentlich auf dem Amtsgericht. In HH glaub wo anders. Aber beim JC ? Das wäre mir neu.
Und bei einem Mieterverein muss man Mitglied sein.

Nein, hier kann man einen Beratungschein für ein Jahr vom JC bekommen. Es sind zwei Vereine, die diesen annehmen bzw. mit dem Amt kooperieren dürfen. Die verrechnen dann mit dem JC .
 
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ExitUser

Gast
Nein, hier kann man einen Beratungschein für ein Jahr vom JC bekommen. Es sind zwei Vereine, die diesen annehmen bzw. mit dem Amt kooperieren dürfen. Die verrechnen dann mit dem JC .

Das ist mal eine sinnvolle Maßnahme. Davon sollten die JC selbst aber auch Gebrauch machen. Die lesen meist die MV gar nicht und fragen dann, was in den BK alles drin ist, ob eine Garage mitvermietet ist, Kabelgebühren, etc....obwohl ihnen der von den meisten ja vorgelegt wird.
Meinen haben die noch nie gesehen.

Aber dein Problem/Frage habe ich leider noch immer nicht erfasst.
 
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ExitUser

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Gestern erhielt ich ein Schreiben mit Änderungen des Leistungsbezug,

Schreiben, oder Änderungsbescheid?
Evtl./vermulich ist der Zahllauf für Nov aber schon vorbei und du bekommst trotzdem noch den bisherigen Betrag, weil das Geld schon angewiesen wurde und nicht mehr gestoppt werden konnte. Kommt halt drauf an, wann das Schreiben erstellt wurde. Nov ist ja schon am Montag fällig.

wie ich zügig an die mir zustehende Leistung komme.
Hast du dir ja eigentlich schon selbst beantwortet. Ist es ein Bescheid, musst du Widerspruch einlegen.

Du kannst vorab noch versuchen, das persönlich zu klären, welche Unterlagen sie den hat und wie sie auf die 300 € kommt. Evtl. klärt sich dann das Missverständnis und wird gleich wieder korrigiert.

Sonst einen Vorschuss verlangen, SS 42 SGB I Vorschusse Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) Allgemeiner Teil
und wenn das Geld sehr knapp ist und das nachweisbar ist, einen Eilantrag beim Sozialgericht stellen. Das kannst du dem JC auch androhen, wenn sie dich abwiegeln wollen.
 
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ExUser 12040

Gast
Hallo,
bis jetzt habe ich dreimal in Kopie meine Verdienstbescheinigung aus dem Minijob für den Sep. 2107 dem JC vorgelegt. (mit Stempel zweimal bestätigen lassen)

Gegen die willkürliche Ansetztung von 300,-Euro monatlch aus dem Verdienst des Minijobs legte ich im Okt. erfolgreich Widerspruch ein. Hier erklärte ich auch, dass ich die Nachweise bereits einreichte und legte nochmals eine Kopie bei. Das Original haben die ebenfalls gesehen.

Dann kam der neue Bewilligungsbescheid im Nov. und alles soweit ok. Nun liegt aber im Postkasten erneut die Auffordrung, die Verdienstbescheinigung aus Sep. einzureichen. sowohl andere Unterlagen, die ich auch bereits einreichte.

Ich fühle mich hier irgendwie veräppelt. Wie oft soll ich deswegen dahin dackeln?
 

ladydi12

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Hallo verona,

Hallo,
bis jetzt habe ich dreimal in Kopie meine Verdienstbescheinigung aus dem Minijob für den Sep. 2107 dem JC vorgelegt. (mit Stempel zweimal bestätigen lassen)
.......
Dann kam der neue Bewilligungsbescheid im Nov. und alles soweit ok. Nun liegt aber im Postkasten erneut die Auffordrung, die Verdienstbescheinigung aus Sep. einzureichen. sowohl andere Unterlagen, die ich auch bereits einreichte.

Ich fühle mich hier irgendwie veräppelt. Wie oft soll ich deswegen dahin dackeln?

ich nehme an, daß deinem Widerspruch seitens des Jobcenters vollumfänglich stattgegeben und dir das zuviel einbehaltene Geld vom Jobcenter ausgezahlt wurde oder irre ich da jetzt?:icon_kratz:

Auch wäre mal zu überlegen, dierkt beim Kundenreaktionsmanangement in Nürnberg eine ordentliche Beschwerde wegen der Mehrfacheinreichung von Unterlagen, die du ja nachgewiesenermaßen bereits eingereicht hast, einzulegen, um gewisse Herrschaften des Jobcenters deines Wohnortes, die scheinbar meinen daß sie müssen, zur Räson zu bringen. :icon_cool:

meint ladydi12
 
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ExUser 12040

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Hallo verona,



ich nehme an, daß deinem Widerspruch seitens des Jobcenters vollumfänglich stattgegeben und dir das zuviel einbehaltene Geld vom Jobcenter ausgezahlt wurde oder irre ich da jetzt?:icon_kratz:

Ja genau. Deswegen kann ich das auch nicht mehr akzeptieren.
Zumal dann noch der Bewilligungsbescheid fürs nächste halbe Jahr 2018 eintraf. Ich habe das Gefühl hier liegt Schikane vor. Denn ich telefonierte vor ein paar Wochen mit einer anderen SB , die "meine" vertrat. So ganz konnte sie das auch nicht nachvollziehen. Hatte aber beim letzen Besuch Krach mit meiner Fallmangerin. Vielleicht hier ein Zusammenhang? Kenn sich ja alle untereinander.


Auch wäre mal zu überlegen, dierkt beim Kundenreaktionsmanangement in Nürnberg eine ordentliche Beschwerde wegen der Mehrfacheinreichung von Unterlagen, die du ja nachgewiesenermaßen bereits eingereicht hast, einzulegen, um gewisse Herrschaften des Jobcenters deines Wohnortes, die scheinbar meinen daß sie müssen, zur Räson zu bringen. :icon_cool:

Das werde ich machen. Habe heute zwar noch einmal alles eingereicht. Angeblich hätte ich meine Nachweise aus dem Ehrenamt auch nicht dem Weiterbewilligungsbescheid beigelegt. Das stimmt aber nicht. Wurde aber allerdings nicht abgestempelt, da die Einreichung ingesamt gestempelt wurde und die zwingend das Originial der Nachweise wollten. Habe ich aber agbelehnt. Gebe keine Originale ab.

meint ladydi12
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ExUser 12040

Gast
So, nun hat sich das mit der Einreichung der Lohnbescheinigung für Sep.2017 offenbar für die SB erledigt, fordert sie SB nun erneut einen Lohnbescheid für Okt. 2017. Ebenfalls schon letztes Jahr eingereicht und mit dem anerkannten Widerspruch sowieso längst geregelt.
Beschwerde nach Nürnberg geschrieben. Mal sehn, was wird....
 
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