Einklagbarkeit von Leistungen

Leser in diesem Thema...

Status

Dieses Thema ist geschlossen.
Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
Bitte erkundige dich im Forum bevor du eigenes Handeln auf Information aus geschlossenen Themen aufbaust.

Themenstarter können ihre Themen erneut öffnen lassen indem sie sich hier melden...

Vera....ter

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
12 Apr 2006
Beiträge
110
Bewertungen
0
Hallo, kann ich irgendwie die Leistungen, die AA / ARGEn zu erbringen haben, einfordern ?

Mir liegt eine Broschüre des Bundesministerium für Arbeit und Soziales vor (Titel: Sozialhilfe und Grundsicherung) in der auf Seite 50 steht:

Weil das ALG II aus Steuermitteln finanziert wird, hat die Gemeinschaft ein Interesse an bestmöglichen Eingliederungshilfen (!), aber auch einen Anspruch auf konsequente Eigeninitiative und aktive Mitwirkung der Arbeitssuchenden selbst. Fördern und Fordern gehen gleichberechtigt Hand in Hand.



(also ehrlich: Ich merke davon nichts. Der Haufen mit Problemen wird eher größer, als kleiner.)

Wie wird dies nun in der Praxis umgesetzt ?

Aus meiner Erfahrung kann ich nur sagen, daß man keine Eingliederungshilfen, Hilfe und Beratung erhält.

Im Gegenteil:

Die machen uns nur (noch mehr) Probleme !
 
Status

Dieses Thema ist geschlossen.
Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
Bitte erkundige dich im Forum bevor du eigenes Handeln auf Information aus geschlossenen Themen aufbaust.

Themenstarter können ihre Themen erneut öffnen lassen indem sie sich hier melden...
Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies. Erfahre mehr...