Speedstar1
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Hallo,
vielleicht kennt sich hier jemand mit dem Thema aus, bevor ich mich an die AfA wenden werde...
Ich bin schwerbehindert, habe nach langer Suche einen Job gefunden und das Jobcenter hat einem Eingliederungszuschuss zugestimmt. Nun ergibt sich für mich die einmalige Chance, langwierig ins Ausland zu gehen und ich möchte den aktuellen Job gerne kündigen und danach auch kein H4 oder ähnliche finanzielle Leistungen mehr beziehen.
Hat eine Selbstkündigung irgendeinen Effekt auf mich, sodass ich den Eingliederungszuschuss erstatten muss oder mich irgendeine Strafe erwartet...? Mein JC-Sachbearbeiter meinte nämlich, ich dürfe nicht so einfach kündigen
Ich bin noch in der Probezeit, falls das von Belang ist.
Vielen Dank im Voraus!
Viele Grüße
vielleicht kennt sich hier jemand mit dem Thema aus, bevor ich mich an die AfA wenden werde...
Ich bin schwerbehindert, habe nach langer Suche einen Job gefunden und das Jobcenter hat einem Eingliederungszuschuss zugestimmt. Nun ergibt sich für mich die einmalige Chance, langwierig ins Ausland zu gehen und ich möchte den aktuellen Job gerne kündigen und danach auch kein H4 oder ähnliche finanzielle Leistungen mehr beziehen.
Hat eine Selbstkündigung irgendeinen Effekt auf mich, sodass ich den Eingliederungszuschuss erstatten muss oder mich irgendeine Strafe erwartet...? Mein JC-Sachbearbeiter meinte nämlich, ich dürfe nicht so einfach kündigen
Ich bin noch in der Probezeit, falls das von Belang ist.
Vielen Dank im Voraus!
Viele Grüße
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