Wenn du keinen Eingliederungsvertrag hast, können Sie dir meines Erachtens auch kein Geld kürzen, falls du einen
EEJ nicht annimmst.
Falls du unter 25 bist, braucht es keinen
EGV.
Falls Dir ein
EGV angeboten wird, Bedenkzeit erbeten (5-7 Tage sind schon drin) und selbst eine
EGV ausarbeiten, weil die Vordrucke von der
Arge sind meist etwas schwammig. Meist wird Dir dann aber eine
EGV "aufs Auge gedrückt" / per Verwaltungsakt erlassen. Aber selbst da musst du meines Erachtens keine Kürzung befürchten.
Gruss
Markus