eingliederungsvertrag

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medea

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hallo ! :twisted:

einen eingliederungsvertrag, oder irgendsoetwas aus dem hervorgeht dass mein fallmanger mir dazu geraten hat, eine arbeittherapie zu machen für die ich eine aufwandsentschädigung in höhe von 1,05 € erhalte. ich habe lediglich ein schreiben von dem verein , dass ich dort momentan auf unbestimmte zeit eine arbeitstherapie mache.
macht der fallmanager normalerweise eine art vertrag mit einem wenn man einen eej annimmt und wenn, ist es wichtig so etwas in der hand zu haben ?

feiff: habe diesbezüglich 0 ahnung. einer von euch netten leutschen wird mich hoffendlich :idee: ( erleuchten )

bey medea :stern:
 

wolliohne

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ja,haben wir!

benutze bitte mal die Suchfunktion, bzw. Unseren Download.

Wir haben einen Muster Eingliederungsvertrag !
Auf keinen Fall sofort unterschreiben.

Arbeitstherapie ?

Bitte mehr Einzelheiten,oder einscannen und hier Veröffentlichen!
 
E

ExUser 1309

Gast
Hallo Medea

Darf man fragen wie alt du bist? Soviel ich raus hab gelten für unter 25jährige ganz andere Regeln wie für über.

Und was heisst "Arbeitstherapie???" Bist du irgendwie krank, dass du eine Therapie benötigst???

So wie ich dich im Mom. verstehe hat man dir eine Arbeit als Therapie angeboten, ohne dass du irgendwas von seitens deines Fallmanagers oder der Arge in die Hand bekommen hast? Irgendein Schriftstück hast du bekommen?

Was ist das für ein Verein und was wurde zwischen euch geregelt?

Danke für den Hinweis auf die EV wolliohne. Werd ich mir auch direkt mal ziehen.

Viele Grüße

Hans
 

medea

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eingliderungsvertrag

hallo

arbeitstherapie, zur wiedereinführung in das " normale arbeitsleben ".
Hatte einige jahre drogenprobleme, war dann im methadonprogramm
u. bin inzwischen clean. deshalb arbeitstherapie.
mir wurde gesagt sollte ich das nicht machen wird mir die leistung für 3 monate um 100 € gekürzt.


mercy für eure antworten!!!

:stern: bey medea
 

mbs99

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Wenn du keinen Eingliederungsvertrag hast, können Sie dir meines Erachtens auch kein Geld kürzen, falls du einen EEJ nicht annimmst.
Falls du unter 25 bist, braucht es keinen EGV.
Falls Dir ein EGV angeboten wird, Bedenkzeit erbeten (5-7 Tage sind schon drin) und selbst eine EGV ausarbeiten, weil die Vordrucke von der Arge sind meist etwas schwammig. Meist wird Dir dann aber eine EGV "aufs Auge gedrückt" / per Verwaltungsakt erlassen. Aber selbst da musst du meines Erachtens keine Kürzung befürchten.


Gruss

Markus
 
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