Eingliederungsvertrag unterschreiben? DRINGEND !

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DerBlödeBürger

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Hallo Leute,

ich habe gestern auch eine EGV bekommen.
Sie war sehr erstaunt als ich gleich mit der Aussage gekommen bin, dass ich mir erstmal rechtlichen Rat hinzuziehen will.
Als ich den Sachverhalt kurz meinem Anwalt am Telefon geschildert habe, kam als erste Antwort das es nicht so schlimm sei den zu unterschreiben. Die Aussage hat mich ein bisschen stutzig gemacht, da es so leicht formuliert war. Ich habe noch einen persönlichen Termin am 4 Januar, weiß aber nicht ob der mich weiter bringen wird und deshalb hoffe ich DRINGEND auf eure Hilfe .

Ich habe gerade zusätzlich mit einer Anwälting der Anwaltshotline gesprochen die mir gesagt hat das ich den unterschreiben müsste, da es ansonsten hin oder her sowieso auf eine Sanktion hinauslaufen würde!

Soll ich den Vertrag unterschreiben? Was kann mir passieren wenn ich den nicht unterschreibe? Wie sollte meine weitere Vorgehensweise aussehen?

Ich danke im voraus!


Beste Grüße, Florian
 

Hartzeola

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Wenn du EGV nicht unterschreibst, soll erst ein ersetzender VA erlassen werden.

AM Besten stell mal deine EGV hier ein, anonymisiert.
 

warpcorebreach

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offensichtlich hattest du es mit nulpen statt anwälten zu tun.
du musst den schund nicht unterschreiben. schikanieren kann das jobcenter so oder so immer. ich würde einfach warten bis der verwaltungsakt kommt und den scannste dann ein und veröffentlichst den hier. dann kann man sehen was man machen könnte.
 

Frank71

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Hallo,

die EGV nicht unterschreiben. Stelle sie hier einmal ein,dann können wir dir besser helfen bezüglich des Inhaltes.
 

DerBlödeBürger

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ok hier einmal meine EGV ... Falls das so nicht i.o. bitte bescheid sagen und andere Möglichkeit nennen ...Ich danke euch für die schnelle Hilfe ...

Bitte sagt mir wie ich dann weiter vorgehen kann wenn die mir mit sanktionen drohen?
 

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Hartzeola

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Wenn du 2 Wochen lange und sinnlose Maßnahme hinnehmen kannst, steht kaum was Besonderes drin.

In der Börse sollten deine Daten anonym stehen.

Bewerbungskostenerstattung ist nicht geklärt, es gibt aber auch keine feste Stückzahl von Bewerbungen, die du schreiben musst.
 
G

gast_

Gast
ls ich den Sachverhalt kurz meinem Anwalt am Telefon geschildert habe, kam als erste Antwort das es nicht so schlimm sei den zu unterschreiben.

Dann sollte er es für dich tun;-)

Die Aussage hat mich ein bisschen stutzig gemacht,

Bei mir gingen da alle Alarmglocken an...

da es so leicht formuliert war. Ich habe noch einen persönlichen Termin am 4 Januar,
Zu dem Anwalt würde ICH nicht gehen, da vertret ich mich doch lieber selbst!
Bitte sagt mir wie ich dann weiter vorgehen kann wenn die mir mit sanktionen drohen?
Grinsen... denn du weißt, daß das Nicht- Unterschreiben einer EGV nicht sanktioniert werden darf!

ich würde einfach warten bis der verwaltungsakt kommt und den scannste dann ein und veröffentlichst den hier.
aber bitte anonymisiert

dann kann man sehen was man machen könnte.
Genauso...
 
E

ExitUser

Gast
Hallo DerBlödeBürger,

in deinen Anhängen sind noch Klarnamen zu lesen.

Hab nicht so viel Ahnung und noch weniger bei U25 , aber ich wäre nicht einverstanden, dass der MT Pro Arbeit zugriff auf meine Daten bekommt.

Normal unterschreibt man eine EGV nicht und wartet auf den VA gegen den man Widerspruch einlegen kann.
Aber wie das bei U25 ist weiß ich leider nicht.

Hoffe du bekommst noch Hilfe was du machen kannst / sollst.
 
G

gast_

Gast
Vielen Dank für alles ... Aber bitte sagt mir was ich denen sagen kann aus welchem Grund ich den nicht unterschreiben will?
Weil du nicht siehst, daß man dich wirklich unterstützt, und weil du mit einigem nicht einverstanden bist!

Es wurde doch schon einiges genannt:

In der Börse sollten deine Daten anonym stehen.
Sie müßte das Wörtchen "anonym" vor Bewerberprofil einfügen...

Bewerbungskostenerstattung ist nicht geklärt,
sie sollte eintragen, was du pro nachgewiesener Bewerbung bis zu welchem Höchstbetrag erstattet bekommst.

ich wäre nicht einverstanden, dass der MT Pro Arbeit zugriff auf meine Daten bekommt.
 
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