Eingliederungsvertrag mit VA ich jetzt auch

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Hartz4kasper

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Hallo Leute,
so jetzt hat es mich auch erwischt. War mir aber klar. Kurze Erläuterung. Bin jetzt ca 2 jahre im ALG2. Habe zwischendurch mir selber 2 Jobs besorgt. Im letzten hat die Arge 50% Zuschuß für den Arbeitgeber genehmigt. Jeweils knapp 3 Monate gearbeitet und immer Probleme mit dem Lohn gehabt. dr letzte Fall landete vor dem Arbeitsgericht und wurde auch gewonnen.
Durch fehlendes geld hatte ich im letzten Jahr einen totalen Tiefpunkt. Wurde zum Spielball diverser Behördenwillkür und bekam meine Zwangsräumung für meine Wohnung. Ohne Kohle geht ja nichts.
Konnte aber im Dezember eine Einigung mit meinem Vermeiter erreichen.

Ich will aber hier nicht den ganzen Vorgang schreiben, würde einfach zu lang.

Fakt ist, mein SB machte in dieser für mich schweren Zeit ständig Druck wegen dieser EV. Habe dummerweise entnervt im Dezember unterschrieben.

Im Februar habe ich mich wieder gefangen und bin auf dieses Forum Aufmerksam geworden.

Hatte mir bis hierhin 2 Sanktionen gefangen und Widerspruchsfrist ungenutzt verstreichen lassen.

Soweit so schlecht. Will jetzt aber meine Interessen durchsetzen und benötige den Rat und etwas Hilfe .
Die Arge hat ständig Probleme gemacht, Sacherhalte und Äusserungen von mir verdreht. Jetzt will ich diesen Sesselpuppern den Kampf ansagen.
Ob mir in diesem Verlauf weitere Sanktionen drohen ist unwichtig. Habe mich vorbereitet. Wichtig ist für mich das durchhalten und durchziehen.

Ich habe das aktuelle Schreiben als jpg-Dateien angeheftet.

Allein in dem Anschreiben hat der SB wieder Sachen verdreht. Na schaun wir mal.

Das Schreiben auf das er Bezug nimmt hatte ich mir als Mustertext bei Euch runtergeladen.

Link: finde ich im Moment nicht, hefte es als PDF an.

So das soll es erstmal gewesen sein. Vielleicht kann ja jemand Hilfestellung geben.
Vielen Dank schon einmal im vorraus.
 

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E

ExitUser

Gast
Ich gehe mal davon aus, dass du die Maßnahme nicht machen willst. Ist das richtig so?

Du hast keine Möglichkeit, als erwerbsfähiger Hilfebedürftiger eine Eingliederugnsvereinbarung abzulehnen, denn das würde bedeuten, das du nicht integriert werden willst. Damit habe ich aber nicht gesagt, dass du jeden Text, den die dir vorlegen, unterschreiben sollst. Meistens steckt man deren Text ein und erarbeitet einen Gegenvorschlag.

Nun hast du aber einen Verwaltungakt schon bekommen.

Wenn du in diesem Fall ganz mutig bist, kannst du jetzt einfach den Pflichten dieses Verwaltungsaktes nicht nachkommen (z.B. die Maßnahme nicht antreten und nicht ganz so viele Bewerbungen schreiben). Dann wirst du sanktioniert. Dann gehst du mit einem Beratungsschein zum Fachanwalt für Sozialrecht und klagst das mit dem seiner Hilfe ein. Es kostet dich insgesamt 10 Euros. In ca. 4 - 6 Wochen hast du dein Geld zurück, denn gem. einem Urteil, kann bei EGV per VA aufgrund einer Gesetzeslücke nicht mehr sanktioniert werden.

WEnn du nicht so mutig ist, würde ich hier einen Widerspruch schreiben und einen Antrag auf wiederherstellung der Aufschiebenden Wirkung. Den Pflichten aus dem VA musst du erstmal nachkommen, bis die aufschiebende Wirkung wieder hergestellt wird (dauert ca. 1 Monate), es sei denn du wirst krank. Diese Methode führt nicht über den Weg der Sanktion und ist ebenfalls relativ sicher, denn ich vermute mal, dass die aufschiebende Wirkung wieder hergestellt wird.

Sag mir bitte, für welche Methode du dich entscheidest; dann können wir weitersehen.
 

blinky

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Du hast im Dezember eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben? Und bekommst jetzt eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt, ohne das die ARGE die alte Eingliederungsvereinbarung gekündigt hatte nach § 59 SGB X ?

Deine alte Eingliederungsvereinbarung währe ja dann noch Monat gültig. Somit währ VA nicht zulässig. Stand in der alten Eingliederungsvereinbarung auch dieser Text drinne vor der Rechtsfolgebelehrung?

Dieser Verwaltungsakt ist nicht hinnehmbar. 15 Bewerbungen pro Monat, dann auch noch für die Vergangenheit vor der Laufzeit vom Verwaltungsakt. Woher solltest Du im November schon wissen, das Monatlich 15 Bewerbungen gefordert werden. Du müßtest ja dann von November bis zum Inkrafttreten des Verwaltungsakt 75 Bewerbungen nachweisen. Somit sind Sanktionen Tür und Angel geöffnet. Wenn 260 Euro Bewerbungskosten max. im Jahr bezahlt werden, kannste ja schnell ausrechnen das Du da schnell auf deine Kosten sitzen bleibst.

Dann die Schadensersatzforderung von 982,20 Euro. Woher nehmen, wenn nicht stehlen?

Dann die Ziele eine Maßnahme. Sollte das Ziel nicht sein in den 1.Arbeitsmarkt?

Dann die Geschichte mit der Ortsabwesenheit hat darin nichts zu suchen.

Sowie die Sätze vor der Rechtsfolgebelehrung ist auch für die Tonne.
Die ARGE hat die Möglichkeit die EGV zu kündigen. Durch diese Sätze können die jederzeit die EGV nach ihren Vorstellungen jederzeit ändern.
 
E

ExitUser

Gast
Sorry, ich hatte übersehen, dass du im Dezember eine EGV unterschieben hast. Dann ist der VA ja nicht zulässig!

Du müsstest hier einen Widerpsruch gegen den VA schreiben mit der Begründung, dass bereit eine gültige EGV vorliegt, und einen Antrag auf aufschiebende Wirkung für das Sozialgericht und die aufschiebende Wirkung beantragen.
 

Hartz4kasper

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So erstmal Danke für Eure Ratschläge. Habe mir die alte VA mal rausgesucht und durchgelesen.
Sie ist vom 20.11.2008.
Es gibt 2 Punkte die anders sind.
1. Maßnahme heißt FbW Chance / jetzt Fit für den Job
2. Schadenersatz ist auf 1.186 € als ca. 200 mehr.

Über die Maßnahme an sich kann man sich ja streiten. Doch ich bin kein Totalverweigerer. Mir geht es um die hier oft besprochene Art und Weise wie
die Arge versucht ihre Auflagen durchzusetzen. Bestehende GG einfach aushebelt und damit durchkommt weil viele Alge2 Empfänger einfach resignieren oder aus den verschiedensten Gründen nicht dagegen angehen.

Momentan ist es so, das ich durch die Kürzungen für den Lebensunterhalt
satte 140 € bekomme. Davon werden mir im Dezember gewährte 90€ für nicht benötigten Umzugswagen in 2 Teilen abgezogen.
Also 45 € = Auszahlungsbetrag 95 € 04/09 + 05/09.

Wie soll denn das gehen? 40€ allein Strom pro Monat. 15 Bewerbungen und ev. Schadenersatz.

Ich war viele Jahre Selbständig als Freier Handelsvertreter. Habe einige HGB Vertäge unterschrieben. Davon war so mancher Fragwürdig. Aber was hier durchgezogen wird ist unbeschreiblich.

Ich werde hieraus auch meine Konsequenzen ziehen. Werde Ende 09 der guten alten BRD den Rücken kehren.
Perspektiven gibt es ja hier zur Zeit keine. Findet man widererwarten doch
eine Arbeit, ist die Bezahlung so gering, daß man weiter auf Hartz4 Level lebt. Mein letzter Job brachte mich auf sagenhafte 1.800 € Brutto.
So kann man ja ausrechnen 46J, Junggeselle ergibt Netto nicht mal 1000 €
Und diese Summe mußte auch noch Gerichtlich eingeklagt werden.
In dieser Zeit no Kohle und dann nach 3 Monaten wurde der erkämpfte Lohn voll auf die Bezüge angerechnet. Als Einkommen. :icon_klatsch:

Wie dem auch sei, ein paar Monate muß ich noch durchhalten und werde mich nicht einfach widerstandslos ergeben.

Moby Dick hat immer sehr gute Vormulierungen auf Lager. Vielleicht kannst Du mir eine kleine Vorlage für den Widerspruch basteln. Wäre eine süper Sache.

Sag schon mal Danke
 
E

ExitUser

Gast
Rein zur Info: Schadensersatzanspruchklauseln können in der EGV nur enthalten sein, wenn es sich um eine Bildungsmaßnahme handelt, die du ausgesucht hast. Nicht für eine Maßnahme, die dir aufgezwungen wurde!

Wegen dem Verwaltungsakt würde ich eine Widerspruch einreichen. Da sollte nur drinstehen, dass noch eine gültige EGV vorliegt. Etwa so:

Wiederspruch gegen den Verwaltungsakt vom.....

Gegen diesen Verwaltungsakt erhebe ich fristgerecht Widerspruch . Eine Eingliederungsvereinbarung konnte nicht zustande kommen, da wir am... (Datum der noch gültigen EGV ).... bereits eine Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen haben. § 15 SGB II sieht während dieser Zeit weder ergänzend noch ersetzend eine weitere Eingliederungsvereinbarung während dieser Zeit vor. Mit freundlichen Grüßen


Und dann müsstest du noch einen Antrag auf aufschiebende Wirkung für das Sozialgericht machen. Tatsächlich sieht das Gesetz keine 2 EGVs gleichzeitig vor, sie werden aber auch nicht verboten. Nun ist das ja ein Verwaltungsakt. Ich bin ja mal gespannt, wie das der Richter sieht.

Der Antrag auf aufschiebende Wirkung geht 2-fach an dein Sozialgericht (musst das zuständige Sozialgericht für deinen Ort raussuchen. Google mal nach "Sozialgericht Adressen"). Denen schreibst du in etwa folgendes:

Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

Ich beantrage


1. Die aufschiebende Wirkung meines Widerspruches vom…….(datum des Widerspruches, von oben)
2. Der Antragsgegnerin die Kosten aufzuerlegen

Begründung:


Am….(Datum der EGV )…. unterschrieb ich mit der ARGE …… eine Eingliederungsvereinbarung, die noch bis zum….. gültig ist und nicht nach § 59 SGB X gekündigt wurde. Für eine Kündigung besteht auch kein Grund. Schon am ……. legte mir mein Sachbearbeiterin eine weitere Eingliederungsvereinbarung mit einer Maßnahme……(Name der Maßnahme)…. vor. Als ich sie darauf hinwies, dass noch eine gültige Eingliederungsvereinbarung vorliegt, übergab sie mir die neue Eingliederungsvereinbarung direkt per Verwaltungsakt.

Mit freundlichen Grüßen




Anlage
1.[FONT=&quot] Eingliederungsvereinbarung der ARGE ….. vom…….(Datum der gültigen EGV )[/FONT]
2.[FONT=&quot] Eingliederungsvereinbarung vom …..(Datum der neuen EGV )[/FONT]
3.[FONT=&quot] Verwaltungsakt vom ……..[/FONT]
4.[FONT=&quot] [/FONT]Mein Widerspruch vom…(Datum des Widerspruches)..


Du hast noch eine weitere Möglichkeit: Du reagierst überhaupt nicht. Dann wird dich deine SB sanktionieren, weil du nicht zur neuen Maßnahme gehst und den Pflichten des neuen VA nicht nachkommst. Dann holst du dir einen Beratungsschein und gehst zum Anwalt. Der klagt im Eilverfahren, weil deine Existenz nicht gesichert ist (dauert 4 - 6 Wochen). Gem. einem [FONT=&quot]Hessischen Urteil vom Landessozialgericht, Az.: L 7 AS 288/06 ER vom 09.02.2007 betrachten es die [/FONT] [FONT=&quot]Darmstädter Richter als nicht ausschlaggebend, ob der Kläger tatsächlich gegen ihm auferlegte Pflichten verstoßen hatte. Eine Pflichtverletzung hätte nur auf der Grundlage einer Eingliederungsvereinbarung geahndet werden können. Keiner der anderen gesetzlich geregelten Sanktionstatbestände habe vorgelegen. Das Gesetz sehe aber eine Leistungskürzung allein aufgrund des Verstoßes gegen einen ersetzenden Verwaltungsakt nicht vor. Das Vorgehen der Arbeitsagentur sei daher rechtswidrig gewesen."


Dieser 2. Weg ist natürlich unbequem, denn er führt bewusst über eine Sanktion. Man weiss auch nie ganz 100%ig, wie ein Richter in einem neuen Fall entscheidet. Danach legt deine SB dir aber nie wieder einen VA vor. Ich würde deiner SB aber nicht unbedingt schon gleich mit diesem Urteil drohen, denn hier wurde eine Gesetzeslücke gefunden und es ist eine dicke Waffe, die man in der Hand hat. Damit würde ich höchstens beim Sozialgericht schießen, wenn es sein muss.


[/FONT]
 

Hartz4kasper

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Danke für die schnelle Antwort.

Werde mir die gemachten Vorschläge durch den Kopf gehen lassen und mich dann entscheiden welchen Weg ich gehe.

Rein Instinktiv unter Berücksichtigung meiner derzeitigen Laune favorisiere ich die letzter Form. Abwarten bis zur Sanktion. Die wird garantiert kommen.
Manchmal habe ich das Gefühl, das mein SB die ganze Angelegenheit mittlerweile persönlich nimmt.
Er vergreift sich seit einiger Zeit ständig im Ton und wird von mir höflich aufgefordert, dies bitte abzustellen.

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, keinen Widerspruch gegen VA , einfach abwarten?
 
E

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Gast
Kein Widerpsruch und kein Nachkommen der Pflichten aus diesem VA . Suche bitte schon nach einem Fachanwalt für Sozialrecht und erkundige dich, ob es bei Euch, sobald eine Sanktion vorliegt, es einen Beratungsschein gibt. Ansonsten erlebst du eine Überrraschung.
 

Hartz4kasper

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Ja das werde ich machen. Wünsche Dir noch einen angenehmen Sonntag.

Werde die kommenden Ereignisse dann hier mitteilen.
 
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