Ich habe im Oktober 09 eine EV unterschrieben, die bis April 10 gültig ist.
Nun wollte meine Sachbearbeiterin, dass ich eine neue EV unterschreibe, da in der alten die Zuweisung zum Job Center zum 31.12.09 auslief. Da ich die neue EV, (ähnlich wie die alte, aber mit Zuweisung zum Jobcenter und der Absicht zur Maßnahme) nicht unterschrieb, habe ich einen Verwaltungsakt zugesendet bekommen. Hierzu habe ich Widerspruch eingelegt, mit der Begründung der Vertragsfreiheit und das eine bereits gültige EV bestünde bis April 10.
Dann wurde ich persönlich eingeladen und mir würde mittgeteilt, dass der Widerspruch abgelehnt wird und ich 2 Wochen Zeit habe dagegen Widerspruch einzulegen. Ich soll begründen, warum ich die neue EV nicht unterschreiben möchte. Meiner Meinung nach habe ich dieses ja schon getan( es besteht ja noch ne gültige)
Zudem hat man mich jetz zu einer Maßnahme verdonnert, mit der Begründung, keine aufschiebende Wirkung des Widerspruchs.
Meine 2 Fragen:
Muß ich an der Maßnahme von Jobcenter teilnehmen? Die Zuweisung zum Jobcenter lief ja laut aktueller EV am 31.12.09 aus.
Und muß ich jetzt nochmal begründen, warum ich die neue EV nicht unterschreiben möchte?
Nun wollte meine Sachbearbeiterin, dass ich eine neue EV unterschreibe, da in der alten die Zuweisung zum Job Center zum 31.12.09 auslief. Da ich die neue EV, (ähnlich wie die alte, aber mit Zuweisung zum Jobcenter und der Absicht zur Maßnahme) nicht unterschrieb, habe ich einen Verwaltungsakt zugesendet bekommen. Hierzu habe ich Widerspruch eingelegt, mit der Begründung der Vertragsfreiheit und das eine bereits gültige EV bestünde bis April 10.
Dann wurde ich persönlich eingeladen und mir würde mittgeteilt, dass der Widerspruch abgelehnt wird und ich 2 Wochen Zeit habe dagegen Widerspruch einzulegen. Ich soll begründen, warum ich die neue EV nicht unterschreiben möchte. Meiner Meinung nach habe ich dieses ja schon getan( es besteht ja noch ne gültige)
Zudem hat man mich jetz zu einer Maßnahme verdonnert, mit der Begründung, keine aufschiebende Wirkung des Widerspruchs.
Meine 2 Fragen:
Muß ich an der Maßnahme von Jobcenter teilnehmen? Die Zuweisung zum Jobcenter lief ja laut aktueller EV am 31.12.09 aus.
Und muß ich jetzt nochmal begründen, warum ich die neue EV nicht unterschreiben möchte?