Eingliederungsvereinbarung wurde vom SB unterschrieben, Vollmacht ignoriert. Ist das rechtens und wie verhalte ich mich?

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Birgit 34

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Hallo

ich bin ganz neu hier únd brauche eure Hilfe.

Mein Mann und mein Sohn sind vor 6 Wochen beim Arbeitsamt gewesen, (wir bekommen immernoch keine Leistung ) um sich arbeitslos zu melden.Dort mussten beide eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben.
Da ich nicht mitgegangen bin, habe ich meinem Mann eine Vollmacht mitgegeben,die ignoriert wurde,ich habe dort selbst zu erscheinen.

Mein Mann kam dann mit viel Papierkram wieder und es backte hinter einer dieser Vereinbarungen die ich leider jetzt erst fand eine Eingliederungsvereinbarung vom Jobcenter mit meinen Daten und von einer Sachbearbeiterin unterschrieben. Sie hat meinen Mann diese ohne das er es gemerkt hat untergeschoben und nun sind die 4 Wochen Widerrufsfrist verstrichen.

Meine Frage , ist es überhaupt rechtens das einfach über meinem Kopf hinweg eine Eingliederungsvereinbarung von einem Mitarbeiter des Jobcenters unterschrieben wird ?

Grüße von mir
 
AW: Eingliederungsvereinbarung wurde vom SB unterschrieben, Vollmacht ignoriet,ist das rechtens, wie jetzt verhalten?

Eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) ist ein Vertrag welcher zwischen der ausstellenden Behörde (Agentur für Arbeit bzw Jobcenter) und dem Leistungsempfänger abgeschlossen werden soll. Wie bei jedem Vertrag unterschreibt jeder Vertragspartei. In deinem Fall wäre das der Sachbearbeiter/Fallmanager und du. Haben beide unterschrieben, ist der Vertrag rechtskräftig geworden. Es besteht aber keine Pflicht bzw keinen Zwang, einen solchen Vertrag zu unterschreiben. In einem solchen Fall werden die Inhalte der EGV als Verwaltungsakt erlassen. Dieser wird nur vom SB unterschrieben und bedarf deiner Unterschrift nicht.
Wenn noch gar kein Bewilligungsbescheid vorliegt, ist das Angebot einer EGV oder der Erlass eines VA unzulässig.

Handelt es sich in deinem Fall um eine EGV oder um einen VA?
Um dir besser helfen zu können, kannst du gerne die EGV anonymisiert ins Forum stellen.
 
Solange kein Vorbehalt in euren EGVs steht sind sie ungültig.
Steht ein Vorbehalt drin gelten sie erst ab Zugang des Bewilligungsbescheides.
 
Hallo Birgit34,

Mein Mann und mein Sohn sind vor 6 Wochen beim Arbeitsamt gewesen, (wir bekommen immernoch keine Leistung ) um sich arbeitslos zu melden.

Ich nehme mal an sie waren beim JobCenter wegen Hartz 4-, so ganz klar ist das irgendwie nicht.
Bei der AfA (Agentur für Arbeit) meldet man sich auch arbeitslos, wenn man Anspruch auf ALGI haben könnte aus dem letzten Job.

Was konkret wurde denn nun gemacht, ALGI beantragt (beide?) oder ALGII / Hartz 4 für die ganze Familie ???

Das ist eine Sozial-Leistung (SGB II), wo man die Antragsteller / Hilfebedürftigen (in der Regel) erst mal ALLE persönlich kennenlernen will (außer minderjährige Kinder), ehe es dort Geld geben wird.

Wenn das nun schon 6 Wochen her ist, solltet ihr da mal (schriftlich / nachweislich oder persönlich) nachfragen, warum sich noch nichts getan hat und noch kein Bescheid vorliegt.

Es sei denn der ganze Antrags-Kram liegt noch immer (von euch) unbearbeitet bei euch zu Hause, dann haben die ja nichts vorliegen, dass ihr Geld haben wollt und warum.

Dort mussten beide eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben.

Das "mussten" sie ganz sicher nicht, denn das ist ein Vertrag den man freiwillig unterschreibt oder gar nicht.

Da ich nicht mitgegangen bin, habe ich meinem Mann eine Vollmacht mitgegeben,die ignoriert wurde,ich habe dort selbst zu erscheinen.

Und hast du dein persönliches Erscheinen inzwischen nachgeholt oder wurde nun wochenlang geduldig gewartet was weiter passieren wird ?

Warum bist du denn nicht mitgegangen, von dir will man doch auch umfangreiche Informationen haben und zumindest will man mal deinen Ausweis sehen und deine Identität überprüfen, das geht nicht per Vollmacht.

Mein Mann kam dann mit viel Papierkram wieder und es backte hinter einer dieser Vereinbarungen die ich leider jetzt erst fand eine Eingliederungsvereinbarung vom Jobcenter mit meinen Daten und von einer Sachbearbeiterin unterschrieben.

Wurde denn der Papierkram inzwischen ausgefüllt und komplett (mit allen Nachweisen) wieder beim JC abgegeben (mit Eingangsbestätigung), sonst könnt ihr wohl noch lange auf einen Bescheid und das notwendige Geld warten.

Zuerst muss ja mal der offizielle Antrag gestellt und bearbeitet werden, eine EGV bewirkt keinen Leistungsbescheid ... und die JC dürfen durchaus schon eine EGV vorlegen ehe der Antrag entschieden wurde.

Aber wirksam werden kann der Inhalt erst wenn auch Leistungen bezogen werden, was sollen denn deine Männer lt. ihren EGV machen ???

Sie hat meinen Mann diese ohne das er es gemerkt hat untergeschoben und nun sind die 4 Wochen Widerrufsfrist verstrichen.

Das ist kein "Haustürgeschäft", das man "widerrufen" könnte und ohne DEINE Unterschrift ist die EGV sowieso nicht rechtsverbindlich, das wurde dir ja schon geschrieben.

Zudem soll eine EGV mit dir zusammen erarbeitet werden (das geht also auch nicht per Vollmacht mit deinem Ehemann ), dafür ist schon deine Anwesenheit beim SB erforderlich, so wirklich viel wißt ihr noch nicht von dem, was ihr da beantragen wollt ...

Denn so richtig "Enge" kann es ja noch nicht sein bei euch finanziell wenn ihr 6 Wochen warten könnt, ohne Bescheid und ohne Geld zum Leben und für die Miete.

Und eure einzige Sorge nur die EGV sind bisher ...

Meine Frage , ist es überhaupt rechtens das einfach über meinem Kopf hinweg eine Eingliederungsvereinbarung von einem Mitarbeiter des Jobcenters unterschrieben wird ?

Der kann EGV unterschreiben so viele er will, auch "über deinen Kopf hinweg", die taugt nur ohne DEINE Unterschrift für NIX ...

Wegen der EGV musst du gar nichts machen, die ist NICHTS wert, ohne deine Unterschrift aber vielleicht solltet ihr euch mal mit dem anderen Papierkram zum JC begeben und endlich offiziell euren Antrag stellen ...

Sonst wird es wohl bald die EGV zum Essen geben müssen ...

MfG Doppeloma
 
Hallo nochmal,

es steht geschrieben

Eingliederungevereinbarung
Ersatz der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt

Also,

wir haben alle Unterlagen beim Jobcenter für ALG 2 ( 3 Personen ) eingereicht.Auch alle Dokumente zu unseren wirtschaftlichen Verhältnissen ( Kontoauszüge,Rechnungen... ).Das ganze läuft auch mitlerweile über das Sozialgericht ( Eilantrag ).Trotzdem weigert sich das Jobcenter unseren Antrag zu bearbeiten/bewilligen.Das wir bis heute geschafft haben zu überleben kommt nur daher weil wir noch das Kindergeld hatten und diverse Sachen aus unserem Haushalt verkaufen mussten.

Grüße an euch

Zusatz

Meine Frage ist, wenn der Bewilligungsbescheid irgenwann durch ist und wir Geld vom Jobcenter bekommen,wird dann auch die VA rechtsgültig ?

Ich habe sie ja nicht unterschrieben und finde es nicht in Ordnung das so etwas über meinen Kopf hinweg ohne meine Unterschrift zustande kommt,kann ich mich dann dagegen wehren ?
 
es steht geschrieben

Eingliederungevereinbarung
Ersatz der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt
Und das dürfte unzulässig und rechtswidrig sein, denn da dein Mann mit einer Vollmacht für dich dort vertreten war (so deine Sachdarstellung hier in Beitrag #1 im Thema) hätte SB deinem Mann den EGV-Vorschlag zur angemessenen Prüf- und Bedenkzeit (gem. gängigen Rechtsprechungen = 10 bis 14 Tage) pflichtgemäß zur Weitergabe an dich mitgeben müssen und durfte nicht einfach einen Verwaltungsakt als Ersatz der EGV daraus machen.

Meiner Meinung nach ist das jetzt auch ein hinreichender Grund um Widerspruch gegen dieses Verwaltungsakt einzulegen, denn dir wurde durch das nicht mitgeben des EGV-Vorschlages die Prüf- und Verhandlungszeit rechtswidrig verweigert.
 
Ja aber die 4 Wochen Widerrufsfrist sind schon abgelaufen,kann ich da überhaupt noch etwas machen ?
Ja, das kann und sollte man zumindest versuchen.
Statt einen Widerspruch einzulegen stellst du mit denselben begründenden Argumenten nun halt einfach einen Überprüfungsantrag wegen falscher Anwendung des geltenden Recht gegen den Verwaltungsakt vom xx.xx.2017 gemäß § 44 SGB 10 - Einzelnorm

Ob aber das JC schnell entscheidet kann dir niemand sagen und es kann durchaus passieren, dass der VA bereits in seiner Gültigkeit ausgelaufen ist bevor der Überprüfungsantrag beschieden wurde
Dennoch ist es zumindest eine Möglichkeit gegenüber dem JC den willkürlich gemachten Fehler deutlich mit einem Haufen zusätzlicher Arbeit aufzuzeigen.
Und mit dieser Vorgehensweise kann man auch vorbereitend aufbauen, sich bei einer eventuell rechtswidrig aus dem VA abgeleiteten Sanktion ein klein wenig gezielter wehren zu können.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bleibt die Fage, ob der EGV/VA überhaupt Gültigkeit entwickelt, da ja noch gar nicht mit Bescheid im Leistungsbezug.
Andernfalls könnte zusätzlich zum Überprüfungsantrag auch ein Antrag auf aufschiebende Wirkung beim SG gestellt werden(?).
 
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