Hallo Birgit34,
Mein Mann und mein Sohn sind vor 6 Wochen beim Arbeitsamt gewesen, (wir bekommen immernoch keine Leistung ) um sich arbeitslos zu melden.
Ich nehme mal an sie waren beim JobCenter wegen
Hartz 4-, so ganz klar ist das irgendwie nicht.
Bei der
AfA (Agentur für Arbeit) meldet man sich auch arbeitslos, wenn man Anspruch auf
ALGI haben könnte aus dem letzten Job.
Was konkret wurde denn nun gemacht,
ALGI beantragt (beide?) oder
ALGII /
Hartz 4 für die ganze Familie ???
Das ist eine Sozial-Leistung (
SGB II), wo man die Antragsteller / Hilfebedürftigen (in der Regel) erst mal
ALLE persönlich kennenlernen will (außer minderjährige Kinder), ehe es dort Geld geben wird.
Wenn das nun schon 6 Wochen her ist, solltet ihr da mal (schriftlich / nachweislich oder persönlich) nachfragen, warum sich noch nichts getan hat und noch kein Bescheid vorliegt.
Es sei denn der ganze Antrags-Kram liegt noch immer (von euch) unbearbeitet bei euch zu Hause, dann haben die ja nichts vorliegen, dass ihr Geld haben wollt und warum.
Dort mussten beide eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben.
Das "mussten" sie ganz sicher nicht, denn das ist ein Vertrag den man freiwillig unterschreibt oder gar nicht.
Da ich nicht mitgegangen bin, habe ich meinem Mann eine Vollmacht mitgegeben,die ignoriert wurde,ich habe dort selbst zu erscheinen.
Und hast du dein persönliches Erscheinen inzwischen nachgeholt oder wurde nun wochenlang geduldig gewartet was weiter passieren wird ?
Warum bist du denn nicht mitgegangen, von dir will man doch auch umfangreiche Informationen haben und zumindest will man mal deinen Ausweis sehen und deine Identität überprüfen, das geht nicht per Vollmacht.
Mein Mann kam dann mit viel Papierkram wieder und es backte hinter einer dieser Vereinbarungen die ich leider jetzt erst fand eine Eingliederungsvereinbarung vom Jobcenter mit meinen Daten und von einer Sachbearbeiterin unterschrieben.
Wurde denn der Papierkram inzwischen ausgefüllt und komplett (mit allen Nachweisen) wieder beim
JC abgegeben (mit Eingangsbestätigung), sonst könnt ihr wohl noch lange auf einen Bescheid und das notwendige Geld warten.
Zuerst muss ja mal der offizielle Antrag gestellt und bearbeitet werden, eine
EGV bewirkt keinen Leistungsbescheid ... und die
JC dürfen durchaus schon eine
EGV vorlegen ehe der Antrag entschieden wurde.
Aber wirksam werden kann der Inhalt erst wenn auch Leistungen bezogen werden, was sollen denn deine Männer lt. ihren
EGV machen ???
Sie hat meinen Mann diese ohne das er es gemerkt hat untergeschoben und nun sind die 4 Wochen Widerrufsfrist verstrichen.
Das ist kein "Haustürgeschäft", das man "widerrufen" könnte und ohne
DEINE Unterschrift ist die
EGV sowieso nicht rechtsverbindlich, das wurde dir ja schon geschrieben.
Zudem soll eine
EGV mit dir zusammen erarbeitet werden (das geht also auch nicht per Vollmacht mit deinem Ehemann
), dafür ist schon deine Anwesenheit beim
SB erforderlich, so wirklich viel wißt ihr noch nicht von dem, was ihr da beantragen wollt ...
Denn so richtig "Enge" kann es ja noch nicht sein bei euch finanziell wenn ihr 6 Wochen warten könnt, ohne Bescheid und ohne Geld zum Leben und für die Miete.
Und eure einzige Sorge nur die
EGV sind bisher ...
Meine Frage , ist es überhaupt rechtens das einfach über meinem Kopf hinweg eine Eingliederungsvereinbarung von einem Mitarbeiter des Jobcenters unterschrieben wird ?
Der kann
EGV unterschreiben so viele er will, auch "über deinen Kopf hinweg", die taugt nur ohne
DEINE Unterschrift für
NIX ...
Wegen der
EGV musst du gar nichts machen, die ist
NICHTS wert, ohne
deine Unterschrift aber vielleicht solltet ihr euch mal mit dem anderen Papierkram zum
JC begeben und endlich offiziell euren Antrag stellen ...
Sonst wird es wohl bald die
EGV zum Essen geben müssen ...
MfG Doppeloma