hallo alle zusammen,
bin neu in diesem Forum und ziemlich rat- und hilflos,nachdem mir erst im nachhinein langsam bewußt wird, was der Berater mir da an EGV untergejubelt hat.
hier nun kurz die Fakten:ich bin seit dem 01.02. arbeitslos, 58 Jahre alt und war zuvor als Quereinsteigerin in zahnmedizin. Verwaltungsbereich tätig.Bekomme Arbeitslosengeld 1, hatte am 08.02. einen ersten Beratungstermin.Dem SB lagen bei diesem Termin keine von mir abgegebenen Unterlagen vor,er hatte noch keinen Überblick,da er von einer anderen ARGE abgezogen worden war.
Angesichts der offiziell fehlenden Ausbildung, wurde von ihm ein eingliederungszuschuss und ein Praktikum bei potientiellen Arbeitgebern festgesetzt.Über die Länge des sog. Praktikums, heißt Probearbeiten,merkte ich an,dass ich 2-3 Tage als vertretbar hielte, da viele Arbeitgeber das nutzen,um einen Personalengstand zu überbrücken- wurde bei uns von meinem
Ex-Chef auch gern so praktiziert. Der SB ging darauf nicht weiter ein,( ist ein ganz junger Typ, der sich freundlich privat, jovial, locker gab und ganz nebenbei alles mögliche Private abfragte).Das alles zog sich über 1,5 Std. hin und mit dem Hinweis, dass er weit über die Zeit sei und andere Kunden draußen schon lange warten würden, druckte er die EGV aus, hielt sie mir unter die Nase und meinte, ich solle jetzt nur noch schnell das unterschreiben, was wir besprochen hätten.
Ich bin total überrumpelt worden, Zeit zum Durchlesen wurde mir nicht mehr gegeben,habe unterschrieben.
Zu Hause angekommen,sah ich dann, das für das Praktikum vier Wochen von ihm angesetzt worden waren, er also meinen Zeitrahmen gänzlich außer acht gelassen hatte.
In der EGV steht: bieten sie potentiellen Arbeitgebern einen Eingliederungszuschuss und ein Praktikum an.
Ich habe am selben Tag beim CallCenter - 0180er Nummer angerufen und wollte einen nahen Termin mit dem "Betreuer" haben, da ich zur EGV noch Fragen hätte, das wurde mir abgelehnt, das sei zeitlich nicht möglich, er könne mich allenfalls zurückrufen.Das wollte ich nicht.Auf meine Frage, ob er mir dann Auskunft darüber geben könne,ob ich bereits in der Bewerbung diese Angebote zu unterbreiten habe und was man unter einem potentiellen Arbeitgeber bzgl des Anbietens zu verstehen habe, teilte mir dieser mit,dass dieses Angebot erst in einem Bewerbungsgespräch unterbreitet werden müsse.
Habe mir eine Gesprächsnotiz gemacht mit dem Namen des Herrn und darum gebeten, dies zu dokumentieren.
[B]Wer hat zu diesem Thema schon Erfahrungen und noch eine ganz große wichtige Frage: kann ich, wenn mir dieser potentielle Arbeitgeber unsympathisch ist, die Chemie nicht stimmt, er aber durch diese Lockangebote
mich unbedingt einstellen möchte, ablehnen? oder riskiere ich dann Sanktionen???
[/B]
Es pressiert sehr,da ich Freitag ein Vorstellungsgespräch habe.
Wo kann man sich denn über seine Rechte informieren, ohne das Arbeitsamt einzubeziehen.Gibt es da so etwas wie einen unabhängigen Berater?
Jetzt schon mal lieben Dank!
bin neu in diesem Forum und ziemlich rat- und hilflos,nachdem mir erst im nachhinein langsam bewußt wird, was der Berater mir da an EGV untergejubelt hat.
hier nun kurz die Fakten:ich bin seit dem 01.02. arbeitslos, 58 Jahre alt und war zuvor als Quereinsteigerin in zahnmedizin. Verwaltungsbereich tätig.Bekomme Arbeitslosengeld 1, hatte am 08.02. einen ersten Beratungstermin.Dem SB lagen bei diesem Termin keine von mir abgegebenen Unterlagen vor,er hatte noch keinen Überblick,da er von einer anderen ARGE abgezogen worden war.
Angesichts der offiziell fehlenden Ausbildung, wurde von ihm ein eingliederungszuschuss und ein Praktikum bei potientiellen Arbeitgebern festgesetzt.Über die Länge des sog. Praktikums, heißt Probearbeiten,merkte ich an,dass ich 2-3 Tage als vertretbar hielte, da viele Arbeitgeber das nutzen,um einen Personalengstand zu überbrücken- wurde bei uns von meinem
Ex-Chef auch gern so praktiziert. Der SB ging darauf nicht weiter ein,( ist ein ganz junger Typ, der sich freundlich privat, jovial, locker gab und ganz nebenbei alles mögliche Private abfragte).Das alles zog sich über 1,5 Std. hin und mit dem Hinweis, dass er weit über die Zeit sei und andere Kunden draußen schon lange warten würden, druckte er die EGV aus, hielt sie mir unter die Nase und meinte, ich solle jetzt nur noch schnell das unterschreiben, was wir besprochen hätten.
Ich bin total überrumpelt worden, Zeit zum Durchlesen wurde mir nicht mehr gegeben,habe unterschrieben.
Zu Hause angekommen,sah ich dann, das für das Praktikum vier Wochen von ihm angesetzt worden waren, er also meinen Zeitrahmen gänzlich außer acht gelassen hatte.
In der EGV steht: bieten sie potentiellen Arbeitgebern einen Eingliederungszuschuss und ein Praktikum an.
Ich habe am selben Tag beim CallCenter - 0180er Nummer angerufen und wollte einen nahen Termin mit dem "Betreuer" haben, da ich zur EGV noch Fragen hätte, das wurde mir abgelehnt, das sei zeitlich nicht möglich, er könne mich allenfalls zurückrufen.Das wollte ich nicht.Auf meine Frage, ob er mir dann Auskunft darüber geben könne,ob ich bereits in der Bewerbung diese Angebote zu unterbreiten habe und was man unter einem potentiellen Arbeitgeber bzgl des Anbietens zu verstehen habe, teilte mir dieser mit,dass dieses Angebot erst in einem Bewerbungsgespräch unterbreitet werden müsse.
Habe mir eine Gesprächsnotiz gemacht mit dem Namen des Herrn und darum gebeten, dies zu dokumentieren.
[B]Wer hat zu diesem Thema schon Erfahrungen und noch eine ganz große wichtige Frage: kann ich, wenn mir dieser potentielle Arbeitgeber unsympathisch ist, die Chemie nicht stimmt, er aber durch diese Lockangebote
mich unbedingt einstellen möchte, ablehnen? oder riskiere ich dann Sanktionen???
[/B]
Es pressiert sehr,da ich Freitag ein Vorstellungsgespräch habe.
Wo kann man sich denn über seine Rechte informieren, ohne das Arbeitsamt einzubeziehen.Gibt es da so etwas wie einen unabhängigen Berater?
Jetzt schon mal lieben Dank!