Butterbreze
Elo-User*in
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- 10 Oktober 2018
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Hallo liebe Forummitglieder,
ich bin neu hier und hoffe ihr könnt mir vllt weiterhelfen.
Ich erzähle euch einfach mal von meiner Siuation.
Seit August 2018 bin ich arbeitslos gemeldet. Am 09. August hatte ich den ersten Termin beim Arbeitsamt bei einer Vermittlerin die meinen Lebenslauf aufgenommen hat und ich eine EGV unterzeichnet habe. Darin wurde eine Maßnahme vereinbart ( zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung ), wöchentlich 2 Bewerbungen zu schreiben und das ich mich auf Vermittlungsvorschläge bewerben soll.
Diese Maßnahme habe ich nicht absolviert und habe mich auch nicht auf Vermittlungsvorschläge beworben. Ich habe mich lediglich auf selbstgesuchte Stellen beworben.
Nun hatte ich gestern nach genau 2 Monaten wieder einen Termin beim Arbeitsamt um meine Bewerbungsaktivitäten zu besprechen und sollte meine Bewerbungsunterlagen mitbringen. Bei dem Termin hatte ich einen anderen Vermittler und es war noch eine Dame anwesend die angeblich eingelernt werden sollte und ich sah wie sie irgendwelche Notizen auf ihren Block machte als ich sprach.
Naja jedenfalls schaute sich der Vermittler kurz meine ausgedruckten Unterlagen an und wollte wissen was sich bis jetzt so getan hat. Kurz zur Info, ich habe ca. 10 Jahre in der Gastronomie gearbeitet und möchte dort ungern wieder hin da mir die Arbeit mittlerweile auch etwas auf die Psyche geschlagen hat. Das habe ich ihm auch erzählt und er meinte wieso ich nicht in diese Maßnahme gegangen bin.
Habe dann gesagt dass ich die Inhalte von der Maßnahme nicht für ganz sinnvoll halte und ich am überlegen bin mich beruflich umzuorienterin.
Er meinte dann diese Maßnahme wäre dazu da mir meine Möglichkeiten aufzuzeigen und man erarbeitet dann einen Plan heraus wie es weitergehen könnte und das es mehr eine Art Coaching sei. Das ganze geht 4 Wochen in 2 Modulen.
Ich wäre bereit mir diese Maßnahme anzusehen, aber bin etwas verunsichert wenn ich hier die Beiträge so lese....
Jetzt muss ich bis Freitag den 12. Oktober beim Bfz zu der Maßnahme Perspektivenwechsel anmelden.
Ich verstehe nicht was es in der Zuweisung der Maßnahme mit dem Hinweis " Dem beauftragten Träger wird ein selektiver Zugriff auf die Daten Ihres Bewerberprofils eingeräumt, das bei der Agentur für Arbeit geführt wird" auf sich hat.
Genauso wie bei den Mitwirkungspflichten in der Zuweisung
" aktive Mitwirkung bei allen auf die beruflichen Eingliederung abzielenden Leistungen. Dazu gehört auch, dass Sie die Vermittlungsangebote des Trägers zur Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung annehmen."
Sperrzeiten sind auch in der Zuweisung aufgeführt aber nicht in der EGV.
In dem Gespräch oder dem Flyer der Maßnahme steht nichts von Vermittlung ??
Glaube ich bin da etwas Naiv und kenne mich mit dem ganzen schriftlichen Zeugs überhaupt nicht aus. Ich war einfach nur froh als dieser Termin vorbei war.
Ich habe morgen noch ein Vorstellungsgespräch, könnte sein das ich dann nächste Woche ein Probearbeiten habe. Könnte ich mir dann von der Maßnahme 1Tag frei nehmen ? Die Maßnahme sollte ab nächster Woche Montag beginnen.
Hoffe ich habe hier einigermaßen verständlich die Lage erklären können.
Lg
ich bin neu hier und hoffe ihr könnt mir vllt weiterhelfen.
Ich erzähle euch einfach mal von meiner Siuation.
Seit August 2018 bin ich arbeitslos gemeldet. Am 09. August hatte ich den ersten Termin beim Arbeitsamt bei einer Vermittlerin die meinen Lebenslauf aufgenommen hat und ich eine EGV unterzeichnet habe. Darin wurde eine Maßnahme vereinbart ( zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung ), wöchentlich 2 Bewerbungen zu schreiben und das ich mich auf Vermittlungsvorschläge bewerben soll.
Diese Maßnahme habe ich nicht absolviert und habe mich auch nicht auf Vermittlungsvorschläge beworben. Ich habe mich lediglich auf selbstgesuchte Stellen beworben.
Nun hatte ich gestern nach genau 2 Monaten wieder einen Termin beim Arbeitsamt um meine Bewerbungsaktivitäten zu besprechen und sollte meine Bewerbungsunterlagen mitbringen. Bei dem Termin hatte ich einen anderen Vermittler und es war noch eine Dame anwesend die angeblich eingelernt werden sollte und ich sah wie sie irgendwelche Notizen auf ihren Block machte als ich sprach.
Naja jedenfalls schaute sich der Vermittler kurz meine ausgedruckten Unterlagen an und wollte wissen was sich bis jetzt so getan hat. Kurz zur Info, ich habe ca. 10 Jahre in der Gastronomie gearbeitet und möchte dort ungern wieder hin da mir die Arbeit mittlerweile auch etwas auf die Psyche geschlagen hat. Das habe ich ihm auch erzählt und er meinte wieso ich nicht in diese Maßnahme gegangen bin.
Habe dann gesagt dass ich die Inhalte von der Maßnahme nicht für ganz sinnvoll halte und ich am überlegen bin mich beruflich umzuorienterin.
Er meinte dann diese Maßnahme wäre dazu da mir meine Möglichkeiten aufzuzeigen und man erarbeitet dann einen Plan heraus wie es weitergehen könnte und das es mehr eine Art Coaching sei. Das ganze geht 4 Wochen in 2 Modulen.
Ich wäre bereit mir diese Maßnahme anzusehen, aber bin etwas verunsichert wenn ich hier die Beiträge so lese....
Jetzt muss ich bis Freitag den 12. Oktober beim Bfz zu der Maßnahme Perspektivenwechsel anmelden.
Ich verstehe nicht was es in der Zuweisung der Maßnahme mit dem Hinweis " Dem beauftragten Träger wird ein selektiver Zugriff auf die Daten Ihres Bewerberprofils eingeräumt, das bei der Agentur für Arbeit geführt wird" auf sich hat.
Genauso wie bei den Mitwirkungspflichten in der Zuweisung
" aktive Mitwirkung bei allen auf die beruflichen Eingliederung abzielenden Leistungen. Dazu gehört auch, dass Sie die Vermittlungsangebote des Trägers zur Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung annehmen."
Sperrzeiten sind auch in der Zuweisung aufgeführt aber nicht in der EGV.
In dem Gespräch oder dem Flyer der Maßnahme steht nichts von Vermittlung ??
Glaube ich bin da etwas Naiv und kenne mich mit dem ganzen schriftlichen Zeugs überhaupt nicht aus. Ich war einfach nur froh als dieser Termin vorbei war.
Ich habe morgen noch ein Vorstellungsgespräch, könnte sein das ich dann nächste Woche ein Probearbeiten habe. Könnte ich mir dann von der Maßnahme 1Tag frei nehmen ? Die Maßnahme sollte ab nächster Woche Montag beginnen.
Hoffe ich habe hier einigermaßen verständlich die Lage erklären können.
Lg