Hallo.
Ich habe am 02. Februar 2010 ein Schreiben vom Kreisjobcenter erhalten mit einer Eingliederungsvereinbarung. Darin steht:
Herr xxx nimmt an einer Bildungs-/ Qualifizierungsmaßnahme teil:
Dauer: 04.11.2009 bis 03.05.2010
Auf dem Anschreiben ist aber das Datum vom 02. Februar 2010. Erhalten habe ich es zwei Tage später.
Ist diese Schreiben rechtens? Weil dann würde ich mich ja in einer Maßnahme befinden, von der ich erst drei Monate später erfahre, oder?
Ich habe am 02. Februar 2010 ein Schreiben vom Kreisjobcenter erhalten mit einer Eingliederungsvereinbarung. Darin steht:
Herr xxx nimmt an einer Bildungs-/ Qualifizierungsmaßnahme teil:
Dauer: 04.11.2009 bis 03.05.2010
Auf dem Anschreiben ist aber das Datum vom 02. Februar 2010. Erhalten habe ich es zwei Tage später.
Ist diese Schreiben rechtens? Weil dann würde ich mich ja in einer Maßnahme befinden, von der ich erst drei Monate später erfahre, oder?