Bis zum 31.12.08 war ich in der Verwaltung eines Warenhauskonzernes beschäftigt, zum 1.01.09 bin ich freiwillig aufgrund umfangreicher Umstrukturierungsmaßnahmen in eine Transfergesellschaft gewechselt. Obwohl das ein befristetes Arbeitsverhältnis ist, wurde mir von der Arbeitsagentur eine EV vorgelegt, die ich aber noch nicht unterschrieben habe. Das hat mich doch sehr gewundert, da ich doch nicht arbeitslos bin! In der EV werden meine Eigenbemühungen vorgeschrieben und die Leistungen der Arbeitsagentur, von mir werden 10! Arbeitgeberkontakte im Monat erwartet, die Agentur unterbreitet Vermittlungsvorschläge nach Möglichkeit. Desweiteren wird erwartet, dass ich zum Beispiel bei Ortsabwesenheit mir die Zustimmung der Agentur einholen muß, lt. Vertrag mit der Transfergesellschaft stehen mir 20 Arbeitstage Urlaub zu und das ist dort auch schon abgesprochen (Urlaubsreise im Mai). Auch bei Krankheit soll ich mich bei der Agentur melden, auch dieser Fall ist doch in meinem Vertrag mit der Transfergesellschaft geregelt! Ich bin also ziemlich verwirrt und weiß nicht wie ich mich verhalten soll. Meine Beraterin bei der TG meint ich sei zu nichts verpflichtet, die Beraterin bei der Agentur droht mit einem Verwaltungsakt, sollte ich mich weigern müßte ich innerhalb der nächsten drei Wochen 20!!! Bewerbungen nachweisen! Ich weiß überhaupt nicht auf welcher rechtlichen Grundlage die Arbeitsagentur handelt, zu mal in den Vorgesprächen im Herbst 2008 uns zugesichert wurde, dass während der Vertragsdauer mit der TG ausschließlich diese für die Betreuung zuständig ist. Es war auch ein Vertreter der Arbeitsagentur anwesend.
Ich würde mich sehr freuen wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
mfg
ratonera
Ich würde mich sehr freuen wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
mfg
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