Hallo liebe Erwerbslose
,
habe am 19.02.10 Antrag stellen wollen mit den Worten: “Habe noch 1,46 Euro aufm Konto. Stecke nach Studienabschluss in Bewerbungsphase, jedoch kein Geld mehr, Eltern verlangen Auszug. Benötige Berufsberatung wegen evtl. Selbstständigkeit.“
Bekam keinerlei Info
außer Alg2-Antrag ausgehändigt mit Folgetermin am 23 (zur Abgabe des Antrags), welchen ich wahrnahm und dabei erneut nach Beratung verlangte, zudem sagte dass mich Freund Mietfrei wohnen lässt, aber dringend Geld für Bewerbung, Essen brächte. Erst wenn der Antrag bewilligt ist hieß es.
Dann, Einladung (Posteingang am 26.03) zum Vermittlungsgespräch am 04.03 (Erst am 03.03 ging Bewilligungsbescheid ein) an dessen Ende der SB etwas ausdruckt und mir vorlegt: Eine Eingliederungsvereinbarung (EGV ). Hörte das „Wort“ EGV erstmalig.
Glücklicherweise lehnte ich ab zu unterschreiben, mit Begründung: “Unterschreibe nie was mir Irgendjemand hinhält.“ (Hatte beim überfliegen der EGV „Maßnahme zur Überprüfung der Eignung“ gelesen)
"Das ist ihr Recht", raunzte der SB nach gefühlten 10s Bedenkzeit..."Dann erlass ich es halt per VA ". Ich sagte nur: „Dann machen Sie das (ohne zu wissen was Verwaltungsakt bedeuten soll, aber wissend dass es in einem angeblichen Rechtsstaat immer ein Widerspruchsrecht geben sollte J), ist unser Termin damit beendet?“. Ja, sagte SB .
Daraufhin scrooglte ich EGV , VA , und druckte das SGB und stieß auf dieses Forum: zunächst vielen Dank
an alle mit Fakten argumentierenden Autoren. Half mir sehr.
Nun zur Problematik: am 05.03 kam per Einschreiben Weigerung zur Abschließung einer EGV Einstiegsmaßnahme Bildungsträger Eckert mit aufgeführten § 2 SGB || und einer Einlading zum Abschluss einer EGV am 12.03 mit Antrag auf Förderungsgewährung nach § 16 SGB2 i. V. m. § 45 SGB3. Allein, es sind zu diesem Zeitpunkt immer noch keine Geldleistungen auf meinem Konto eingegangen…
Am 06.03 kam normaler Brief mit Einladung: Ich lade sie zur Infoveranstaltung am 11.03 ein (mit Rechtsbefehlsbelehrung, aber keine Sanktionen aufgeführt). Hier als PDF ein.pdf
Am 11-ten ging ich 30 min vor der Infoveranstaltung zur Kundentheke (stellte in der Früh fest dass Geld aufm Konto ist), und verlangte meine Anwesenheit, zwecks Erfüllung der Meldepflicht, zu bescheinigen. Dies wurde verweigert.
Wollte daraufhin zum Behördenleiter. „Warten Sie“. Dann kam Frau (Geschäftsführer abwesend), ohne sich Vorzustellen (Büroleiterin wie ich im Nachhinein eruierte), und antwortete auf meine konkrete Frage:
„ Nach § 59 i.V.m. § 309 ist die Meldepflicht doch auch erfüllt wenn man zu einem anderen Zeitpunkt kommt und der Zweck der Meldung erfüllt ist. Bin jetzt da, geben sie mir bitte die Informationen aus der Veranstaltung? Und hätte ich überhaupt erscheinen müssen, da in der Einladung keine Sanktionen aufgeführt sind? (zeigte schreiben)
„Nein. Sie müssen da hin (andere SBin war die ganze Zeit mit im Raum), glaube ich. Ich frage kurz nach.“
Nach 5 min kam sie wieder und sagte bestimmt: „Gut, dann ziehen wir ihren Termin zur Abschluss einer EGV (eigtl. morgen) auf jetzt vor! Kommen sie mit! Ich bringe sie jetzt zum Fachbereisleiter und stellv. Geschäftsführer.“
„Werde ich jetzt abgeführt?!“, entfuhr es mir.
„Nein aber sie wollten doch zum Geschäftsführer, da dieser nicht da ist bringe ich sie zum Stellvertreter.“
„Aber doch nur wenn ich zustimme, oder?!“
„Ja…natürlich.“
Daraufhin Fachbereisleiter Vermittlung Situation beschrieben. Er sagte, dass das mit der EGV so nicht in Ordnung war, hätte sie mitbekommen müssen, er gibt sie mir jetzt mit EGV_ALT.pdf.
Ich solle morgen zum eigtl. Termin wiederkommen. Zu ihm. Da war ich heute, und lehnte EGV erneut ab, da sinnfrei und keinesfalls in meinem Interesse.
Nach langem Gespräch bekam ich folgende EGV mit. Nun brauche ich eure Hilfe liebe erwerbsfähige Hilfebedürftige.
Seht die euch doch Mal an, und sagte mir ob dass in meinem Sinne ist, wenn ich ernsthaft über Selbständigkeit beraten werden will, und nebenbei bewerben. Insbesondere frage ich mich, ob und ggf. wie mächtig diese GUM ist, d. h. was können die im Extremfall verlangen bzw. geht das die 6 Monate so, und nur so, wie die wollen?
EGV_NEU.pdf
Bekam sie mit den Worten mit, dass wenn ich dies nicht unterzeichne, die alte EGV (s.o. ) per VA erlassen wird, und ich somit beim „Bildungsträger“ 2 Wochen sinnfrei praktizieren muss.
Dank im voraus.

habe am 19.02.10 Antrag stellen wollen mit den Worten: “Habe noch 1,46 Euro aufm Konto. Stecke nach Studienabschluss in Bewerbungsphase, jedoch kein Geld mehr, Eltern verlangen Auszug. Benötige Berufsberatung wegen evtl. Selbstständigkeit.“
Bekam keinerlei Info


Dann, Einladung (Posteingang am 26.03) zum Vermittlungsgespräch am 04.03 (Erst am 03.03 ging Bewilligungsbescheid ein) an dessen Ende der SB etwas ausdruckt und mir vorlegt: Eine Eingliederungsvereinbarung (EGV ). Hörte das „Wort“ EGV erstmalig.
Glücklicherweise lehnte ich ab zu unterschreiben, mit Begründung: “Unterschreibe nie was mir Irgendjemand hinhält.“ (Hatte beim überfliegen der EGV „Maßnahme zur Überprüfung der Eignung“ gelesen)
"Das ist ihr Recht", raunzte der SB nach gefühlten 10s Bedenkzeit..."Dann erlass ich es halt per VA ". Ich sagte nur: „Dann machen Sie das (ohne zu wissen was Verwaltungsakt bedeuten soll, aber wissend dass es in einem angeblichen Rechtsstaat immer ein Widerspruchsrecht geben sollte J), ist unser Termin damit beendet?“. Ja, sagte SB .

Daraufhin scrooglte ich EGV , VA , und druckte das SGB und stieß auf dieses Forum: zunächst vielen Dank

Nun zur Problematik: am 05.03 kam per Einschreiben Weigerung zur Abschließung einer EGV Einstiegsmaßnahme Bildungsträger Eckert mit aufgeführten § 2 SGB || und einer Einlading zum Abschluss einer EGV am 12.03 mit Antrag auf Förderungsgewährung nach § 16 SGB2 i. V. m. § 45 SGB3. Allein, es sind zu diesem Zeitpunkt immer noch keine Geldleistungen auf meinem Konto eingegangen…

Am 06.03 kam normaler Brief mit Einladung: Ich lade sie zur Infoveranstaltung am 11.03 ein (mit Rechtsbefehlsbelehrung, aber keine Sanktionen aufgeführt). Hier als PDF ein.pdf
Am 11-ten ging ich 30 min vor der Infoveranstaltung zur Kundentheke (stellte in der Früh fest dass Geld aufm Konto ist), und verlangte meine Anwesenheit, zwecks Erfüllung der Meldepflicht, zu bescheinigen. Dies wurde verweigert.
Wollte daraufhin zum Behördenleiter. „Warten Sie“. Dann kam Frau (Geschäftsführer abwesend), ohne sich Vorzustellen (Büroleiterin wie ich im Nachhinein eruierte), und antwortete auf meine konkrete Frage:
„ Nach § 59 i.V.m. § 309 ist die Meldepflicht doch auch erfüllt wenn man zu einem anderen Zeitpunkt kommt und der Zweck der Meldung erfüllt ist. Bin jetzt da, geben sie mir bitte die Informationen aus der Veranstaltung? Und hätte ich überhaupt erscheinen müssen, da in der Einladung keine Sanktionen aufgeführt sind? (zeigte schreiben)
„Nein. Sie müssen da hin (andere SBin war die ganze Zeit mit im Raum), glaube ich. Ich frage kurz nach.“
Nach 5 min kam sie wieder und sagte bestimmt: „Gut, dann ziehen wir ihren Termin zur Abschluss einer EGV (eigtl. morgen) auf jetzt vor! Kommen sie mit! Ich bringe sie jetzt zum Fachbereisleiter und stellv. Geschäftsführer.“
„Werde ich jetzt abgeführt?!“, entfuhr es mir.
„Nein aber sie wollten doch zum Geschäftsführer, da dieser nicht da ist bringe ich sie zum Stellvertreter.“
„Aber doch nur wenn ich zustimme, oder?!“
„Ja…natürlich.“
Daraufhin Fachbereisleiter Vermittlung Situation beschrieben. Er sagte, dass das mit der EGV so nicht in Ordnung war, hätte sie mitbekommen müssen, er gibt sie mir jetzt mit EGV_ALT.pdf.
Ich solle morgen zum eigtl. Termin wiederkommen. Zu ihm. Da war ich heute, und lehnte EGV erneut ab, da sinnfrei und keinesfalls in meinem Interesse.
Nach langem Gespräch bekam ich folgende EGV mit. Nun brauche ich eure Hilfe liebe erwerbsfähige Hilfebedürftige.
Seht die euch doch Mal an, und sagte mir ob dass in meinem Sinne ist, wenn ich ernsthaft über Selbständigkeit beraten werden will, und nebenbei bewerben. Insbesondere frage ich mich, ob und ggf. wie mächtig diese GUM ist, d. h. was können die im Extremfall verlangen bzw. geht das die 6 Monate so, und nur so, wie die wollen?
EGV_NEU.pdf
Bekam sie mit den Worten mit, dass wenn ich dies nicht unterzeichne, die alte EGV (s.o. ) per VA erlassen wird, und ich somit beim „Bildungsträger“ 2 Wochen sinnfrei praktizieren muss.
Dank im voraus.