Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt & Reha-Beratung

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Larissa93

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Hallo,

ich schreib zum ersten mal hier und hoffe das alles so passt :)
Es tut mir Leid das der Text so lang geworden ist, ich danke jedem der sich hier die Zeit für mich nimmt um mir zu helfen!!

Meine Frage bezieht sich auf die Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt die ich heute bekommen habe (ob da alles so passt oder ob ich dagegen vorgehen kann) und eine Reha-Beratung die mir das Jobcenter andrehen möchte.

Kurze Vorgeschichte:
Vor etwa 5 Jahren habe ich meine Ausbildung zur Masseurin und med. Bademeisterin abgeschlossen. Nachdem ich etwa 2 Monate in dem Beruf gearbeitet hatte, habe ich starke Schmerzen in beiden Handgelenken, Ellenbogen und teilweise auch in den Schultern bekommen. Seitdem bin ich jetzt in ärztlicher Behandlung um entweder die Ursache und/oder eine geeignete Therapie dafür zu finden.

Ich wurde vor 1,5 Jahren an beiden Händen operiert, da wurde jeweils das Strecksehnenfach geöffnet, da dieses stark entzündet war und sich dort Flüssigkeit angesammelt hatte.

Hab ansonsten eine Vielzahl von Untersuchungen hinter mir, u.a. Rheuma (ausgeschlossen), MRT, Orthopädie, Neurologe, Krankengymnastik, Ergotherapie (die ich auch momentan noch bekomme) usw.

Ich kann meine Hände im Alltag kaum nutzen, es ist manchmal etwas besser, aber die meiste Zeit habe ich Schmerzen in den Händen, vorallem wenn ich diese Überlaste. Diesen Text hier schreibt deshalb auch mein Freund, der brav alles tippt was ich ihm Diktiere :D

Ich bin seit 2 Jahren Krankgeschrieben und beziehe Hartz IV .

Zum Verwaltungsakt
Ich war heute beim Sachbearbeiter der mir direkt eine Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt in die Hände gedrückt hat, weil er der Ansicht war ich würde eine EGV ja eh nicht unterschreiben (was ich nie gesagt hab, ich habe lediglich gefragt, ob ich die EGV mit nach Hause nehmen dürfte um sie mir in Ruhe durchzulesen). Mein Freund war als Begleitperson mit dabei.

Die EGV hat er Aufgrund des ärztlichen Gutachtens erstellt, welches wiederum der Amtsarzt aufgrund der, ihm zugesandten, ärztlichen Befunde erstellt hat (ohne überhaupt mit mir zu sprechen, ich weiß nichtmal welcher Amtsarzt dass den war!)

Der Amtsarzt hat in das Gutachten auch reingeschrieben das mir leichte Tätigkeiten zuzumuten sind und ich deshalb ab sofort als Gesundgeschrieben gelte (zumindest laut Sachbearbeiter, ich hab das Gutachten selbst nie zu gesicht bekommen).

Leider hab ich keinen Scanner für die EGV per VA hier, ich schreib mal kurz die wichtigsten Punkte auf:

3. Ziele
Integration in einen gesundheitsangepassten Arbeitsplatz

4. Unterstützung durch das Jobcenter
Zur Unterstützung Ihrer Integrationsbemühungen in Beschäftigung stellt das Jobcenter den Kontakt zur Reha-Beratung her.
Das Jobcenter unterbreitet Ihnen Vermittlungsvorschläge, soweit geeignete gesundheitsangepasste Stellenangebote vorliegen.

5. Zur Integration in Arbeit
Die Reha-Beratung wird durch die Agentur für Arbeit im Auftrag des Jobcenters vorgenommen. Daher sind Sie verpflichtet, sämtliche Termine der Agentur für Arbeit, sowie die sich daraus ergebenden Termine zu ärztlichen und / oder psychologischen Untersuchungen wahrzunehmen. Sie bewerben sich zeitnah, d.h. spätestens am dritten Tage nach Erhalt des Stellenangebotes, auf Vermittlungsvorschläge, die Sie vom Jobcenter bzw. von der Agentur für Arbeit erhalten haben. Als Nachweis über Ihre unternommenen Bemühungen füllen Sie die dem Vermittlungsvorschlag beigefügte Antwortmöglichkeit aus und legen diese vor.


Ich denke mal, das ist so das wesentliche. Laufzeit ist bis September nächstes Jahr (wenn ich 25 werde).

Mein Problem:
Mein Problem mit allem ist, das mir der Sachbearbeiter 3 Dinge gesagt hat, die mich sehr verunsichert haben und die mir auch Angst machen.

1.) Der Sachbearbeiter meinte dass ich mich ab sofort nicht mehr Krankmelden brauche, da meine AU -Bescheinigungen aufgrund des Gutachtens des Amtsarztes ungültig währen => Kann das echt sein?!

2.) Der Sachbearbeiter meinte das ich evtl. vom Reha-Berater des Jobcenters auf eine stationäre Reha-Therapie geschickt werde: DAS WILL ICH NICHT!! Ich habe nämlich extrem große Probleme damit, wenn ich nicht bei meinem Freund sein kann! Ich war Anfang Juli für 3 Tage im Krankenhaus, mein Freund hatte in der Zeit nichts zu tun und war immer von Morgens (7 Uhr!) bis Abends (20 Uhr) bei mir im Krankenhaus sodass ich nur die Nacht alleine verbringen musste (was der Horror für mich war).
Ich halte das auf gar keinen Fall ein paar Wochen ohne ihn aus! Ich weiß nicht wie ich das alles durchstehen soll weil ich davor so unglaublich viel Angst habe ... :(

3.) Der Sachbearbeiter meinte ich könnte ja u.u. in einem Call-Center arbeiten. Ich bekomm nichtmal alleine meine Flasche zum trinken auf, wie soll ich da einen Computer, Telefon oder sonstwas bedienen?!

Hat jemand eine Idee oder einen Rat was ich tun kann?! Am wichtigsten ist mir einfach nur, das ich nicht auf stationäre Therapie muss, ambulant mach ich gerne alles mit. Und wenn ein richtiger Job dabei ist und ich den wirklich schaffen kann, hab ich auch überhaupt kein Problem damit arbeiten zu gehen, im Gegenteil, ich würde gerne Arbeiten gehen und mach seit 5 Jahren alle möglichen Therapien und Behandlungen mit, die sehr an meiner Psyche Nagen, nur damit ich eines Tages wieder einsatzfähig bin!

Vielen Dank an euch alle, die sich das durchlesen und mir helfen wollen!!

Liebe Grüße, Larissa
 
G

Gelöschtes Mitglied 30227

Gast
Besorgt dir das Gutachten.
War das vom Ärztlichen Dienst?
Den EGV /VA mal komplett einstellen.
Bekamst oder bekommst du Krankengeld?
Durchgehend krankgeschrieben?

1.) Nein, weiter krankschreiben lassen und AU einreichen.
3.) Wenn du solche VVs bekommst, wo du weißt das du die nicht machen kannst dann bewerb dich nicht und geb die wieder ab mit dem Hinweis das dir das unmöglich ist. Atteste soundso sprechen dagegen.
 

Larissa93

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@swavolt
Woher bekomme ich denn das Gutachten?
Es war vom Ärztlichen Dienst, mir hat man aber nichtmal gesagt von welchem Arzt.

Den EGV /VA mal komplett einstellen.
Werd mal bei meinen Eltern vorbeifahren um den einzuscannen.

Bekomme kein Krankengeld und hab ich auch nie bekommen.

Durchgehend krankgeschrieben?
Seit 2 Jahren durchgehend.


1.) Nein, weiter krankschreiben lassen und AU einreichen.
Werde ich machen.

3.) Wenn du solche VVs bekommst, wo du weißt das du die nicht machen kannst dann bewerb dich nicht und geb die wieder ab mit dem Hinweis das dir das unmöglich ist. Atteste soundso sprechen dagegen.
Werde ich dann nicht sanktioniert? Soll ich dann die Atteste der Fachärzte einfach mitschicken?! Oder mal meinen Orthopäden bitten mir da was zu schreiben?!
 

Sonne11

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@swavolt
Woher bekomme ich denn das Gutachten?
Es war vom Ärztlichen Dienst, mir hat man aber nichtmal gesagt von welchem Arzt.

.....
..Werde ich dann nicht sanktioniert? Soll ich dann die Atteste der Fachärzte einfach mitschicken?! Oder mal meinen Orthopäden bitten mir da was zu schreiben?!
Du hast von SB ja einen Teil der Untersuchung erhalten müssen. Den Teil "B" glaube ich. Dieser ist für JC & SB gedacht. Schreibe dem äD der AfA , die der Veranlasser der "Begutachtung" ist, dass Du den Teil A zugeschickt haben willst. Dieser ist ausführlicher und Du kannst besser gucken, was wie "begründet" ist.

Oder verlange Teil A & B zussammen. :idea:

Atteste nicht mitschicken. Du bewirbst Dich so, wie es in der Begutachtung steht (ich nenne es mit Absicht nicht Gutachten)....wenn etwas nicht zumutbar ist, dann VV kopieren oder einscannen für Dich, und Original zurück mit Begründung der Unzumutbarkeit und Hinweis der Begutachtung oder bereits der AfA (äD ) eingereichten Atteste. So etwa meint es swavolt.

Zum Verwaltungsakt
Ich war heute beim Sachbearbeiter der mir direkt eine Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt in die Hände gedrückt hat, weil er der Ansicht war ich würde eine EGV ja eh nicht unterschreiben (was ich nie gesagt hab, ich habe lediglich gefragt, ob ich die EGV mit nach Hause nehmen dürfte um sie mir in Ruhe durchzulesen). Mein Freund war als Begleitperson mit dabei.
Ein sehr guter Grund allein aus Prinzip den Verwaltungsakt (VA ) anzugreifen, also zu widersprechen.

Daher sind Sie verpflichtet, sämtliche Termine der Agentur für Arbeit, sowie die sich daraus ergebenden Termine zu ärztlichen und / oder psychologischen Untersuchungen wahrzunehmen.
Dafür sind separate Vorladungen mit Nennung des §§§ nötig! Einfach in einen VA so etwas zu schreiben und dafür später sanktionieren zu wollen ist so nicht gedacht! Das wären dann zusätzliche 30% Sanktion! Ein Widespruchsgrund!

Sie bewerben sich zeitnah, d.h. spätestens am dritten Tage nach Erhalt des Stellenangebotes, auf Vermittlungsvorschläge (VV ) , die Sie vom Jobcenter bzw. von der Agentur für Arbeit erhalten haben.
Es fehlt hier der Hinweis auf die Zumutbaren VV , da Einschränkungen bestehen! Es müsste sich also auf den Untersuchungsbericht beziehen! Tut es aber nicht! Widerspruchsgrund!

1.) Der Sachbearbeiter meinte dass ich mich ab sofort nicht mehr Krankmelden brauche, da meine AU -Bescheinigungen aufgrund des Gutachtens des Amtsarztes ungültig währen => Kann das echt sein?!
N E I N!! Was für ein Schwachsinn und eine vorsätzliche Falschberatung! Mir persönlich wäre dies eine Beschwerde beim KRM in Nürnberg wert! Eine AU gilt weiterhin und Du musst nichts antreten, was sich mit der AU beißt!!! Es könnte höchsten bedeuten, dass Du Termine wahrnehmen musst, weil dir Wägefähigkeit bescheinigt wurde. Aber Du musst selbst keine Arbeit oder Maßnahmen antreten mit AU !!!

Das Wort Ungültig ist hier wirklich anmaßend!!! AU kann nur vom äD der Krankenkassen bei Zweifeln der Rechtmäßigkeit aufgehoben werden!

3.) Der Sachbearbeiter meinte ich könnte ja u.u. in einem Call-Center arbeiten. Ich bekomm nichtmal alleine meine Flasche zum trinken auf, wie soll ich da einen Computer, Telefon oder sonstwas bedienen?!
Bla bla einer offensichtlich dummen und ignoranten Person, die es selbst nicht besser schaft, als bis zum Jobcenter! :peace::doh::sorry:
Falls etwas solches angeboten wird, sich dann auf die Untersuchung beziehen, wenn so etwas nicht geraten wird. Wenn sich CC mit der Begutachtung oder Attesten widerspricht!

Es wird Dich niemand zwingen irgendwo behandelt zu werden! Mache Dir keine Sorgen, warte, bis etwas solches schriftlich kommt, dann kannst Du (Wir) es prüfen!

Reha ist ja nur nützlich, wenn man etwas verbessern kann. Und wenn Du der Meinung bist, oder Dein Arzt, dass es sich nicht durch Therapien verbessern wird, ist Reha sinnlos!

Die Einladungen zum Reha Team bitte vorsichtig antreten (falls AU als wichtiger Grund ausgeschlossen wird) und mitschreiben was gesagt wird! Dann in Ruhe zuhause sich beraten! Aber vor Ort nichts zustimmen oder ablehnen! Die können auch nicht wirklich viel!
 

Larissa93

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@Sonne11
Du hast von SB ja einen Teil der Untersuchung erhalten müssen. Den Teil "B" glaube ich
Leider nicht... Ich habe nur die EGV per VA erhalten :/

Ich hab im Internet gesehen dass man sowas nach § 25 SGBX anfordern kann und würde das so schreiben (vllt. kannst du mal draufschauen ob das so passen würde):

Antrag auf Akteneinsicht nach § 25 SGBX

Kundennummer: XXX

Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit beantrage ich Einsicht in meine Leistungsakte, der Antrag gilt auch für die Einsicht in die elektronische Leistungsakte, sowie für das amtsärztliche Gutachten in der Ihnen vorliegenden Form.

Mit freundlichen Grüßen


(..)eine Beschwerde beim KRM in Nürnberg (..)
Was genau ist denn die KRM in Nürnberg (sagt mir jetzt leider nichts?!) - Würde da sehr gerne eine Beschwerde einreichen.


Bla bla einer offensichtlich dummen und ignoranten Person, die es selbst nicht besser schaft, als bis zum Jobcenter!
DAAANKE!! :D

Vielen Dank für die Antwort, hat mich jetzt schon sehr aufgebaut!!
 

Sonne11

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Habe geguckt:
Ein Gutachten des Ärztlichen Dienstes besteht aus einem Teil A (Medizinische Dokumentation und Erörterung), der der ärztlichen Schweigepflicht unterliegt, und einem Teil B (Sozialmedizinische Stellungnahme für den Auftraggeber). Dem Auftraggeber werden damit ausschließlich die für seine Beratungs- und Vermittlungstätigkeit relevanten Informationen übermittelt.


Wann war denn die Begutachtung nach Aktenlage? SB hätte Dir gleich danach zumindest den einen vorlesen, besprechen und aushändigen müssen. Zudem dann Vermerke machen müssen, was Du kannst und was nicht. Du kannst da mitreden und auch verlangen Tätigkeits-Einschränkungen einzutragen. Aufgrund dieser werden dann Vermittlungsvorschläge angepasst.

Du hättest also den einen Teil der Begutachtung gleich bekommen müssen. Den zweiten (ich glaube B) dann einfach anfordern.

Du brauchst keine Akteneinsicht. Einfach Brief (wegen Unterschrift) oder persönlich hin zu AfA , die eine Abteilung "ärtzlicher Dienst" haben müsste. Du hast äD geschrieben, nicht Medizinischer Dienst oder so.

Einfach im Internet nach der Adresse gucken (oder Deine Unterlagen) und schriftlich beide Teile anfordern!

KRM ist das Kundenreaktionsmanagement, dort kannst Du Beschwerden einreichen. Geht auch per Mail. Einfach suchen. Ich würde dann auch den fehlenden Teil der Besprechung und fehlen/aushändigen des Berichts an Dich bemängeln! Das geht gar nicht! Bedenke aber, dass SB dann etwas angepi**t sein könnte. SB wird wahrscheinlich die Aussage mit der AU bestreiten. Elo ist ja doof und hat es falsch verstanden! :icon_evil:

Ein Widerspruch ist sinnvoll, da ich solche Aufforderungen zu Terminen zu Dritten für falsch halte und es nichts mit Eingliederung in einer EGV zu tun hat! Es geht um Sanktionen!

Es wäre gut die ganze EGV zu sehen. (anonymisiert) Wer weiß, was noch drin steht?

Reha, wie gesagt, kein Zwang zu etwas! Ein Reha Abteilung ist noch lange keine LVA oder Krankenkasse!Und lasse Dich weiter krankschreiben, wenn es geht! Das nützt zwar dem JC auch, aber kann nicht mehr verlangen, als zu Terminen zu erscheinen (wenn WUB "Wegeunfähigkeitsbescheinigungen" gefordert) Und diese wäre meiner Meinung nach begründet, da du ja laufen kannst (unverschämt ausgedrückt) :cheer2: Das JC richtet sich dann nach der Begutachtung, da dort auch meist gefragt word, ob Wegefähigkeit besteht. Wenn Vorladungen zum JC kommen, wo Au ein wichtiger Grund ist, dann musst Du nicht hin!

Schreibt immer Notizen bei den Terminen und händigt diese auch nicht aus! So wird SB immer etwas weniger Blödsinn reden, zumindest es versuchen.

Gründe bisher für Widerspruch EGV -VA
-Keine angebotene EGV
-Keine Verhandlungsmöglichkeiten
-Kein Eingliedrungskonzept nur Pflichten gegenüber Dritten
-Zusätzliche Sanktionsmöglichkeit wegen Terminen bei Dritten (REHA) (deren Vorladungen haben eigene RFB Rechtsfolgenbelehrungen, das reicht! :peace:)

Eine EGV , die mit Deiner Situation vereinbar wäre, wäre leer! Weil Du AU bist und zwar auf unabsehbare Zeit! :cheer2: Und das ist gut! Mache Dir bitte keine Sorgen! Und wenn was ist, hier melden!

Es werden noch andere Meinungen kommen! Jedem fällt was anderes auf. :idea:
 
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Larissa93

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Wann war denn die Begutachtung nach Aktenlage? SB hätte Dir gleich danach zumindest den einen vorlesen, besprechen und aushändigen müssen. Zudem dann Vermerke machen müssen, was Du kannst und was nicht. Du kannst da mitreden und auch verlangen Tätigkeits-Einschränkungen einzutragen. Aufgrund dieser werden dann Vermittlungsvorschläge angepasst.

Wann die Begutachtung war weiß ich garnicht, hat mir der SB nicht gesagt. Beim SB selbst war ich am Dienstag, 12.09.17

Der SB hat mir nur gesagt dass der Amtsarzt wohl reingeschrieben hat das ich für leichte Tätigkeiten einsatzbereit währe und deshalb als Gesundgeschrieben gelte. Und das er deshalb den Reha-Berater einschalten würde. Ansonsten wurde mir nicht wirklich viel mehr von dem Gutachten erzählt, vorgelesen wurde es definitiv nicht und ich habe es selbst nichtmal zum durchlesen oder zu sehen bekommen.

Du brauchst keine Akteneinsicht. Einfach Brief (wegen Unterschrift) oder persönlich hin zu AfA , die eine Abteilung "ärtzlicher Dienst" haben müsste. Du hast äD geschrieben, nicht Medizinischer Dienst oder so.
Dann werd ich da morgen nen Brief hinschicken und den Teil dann einfordern.
Tut mir leid wenn ich Amtsarzt und Medizinischer Dienst verwechsle, der SB hat nur immer gesagt das sei der "Amtsarzt".

KRM ist das Kundenreaktionsmanagement, dort kannst Du Beschwerden einreichen
Habs gefunden, werd denen morgen mal schreiben.

Bedenke aber, dass SB dann etwas angepi**t sein könnte.
Das ist der gefühltermaßen sowieso immer ... :D

Es wäre gut die ganze EGV zu sehen. (anonymisiert) Wer weiß, was noch drin steht?
Hab sie heute eingescannt bekommen, hab alles geschwärzt was persönlich ist.

Scan_Pic0002.png

Scan_Pic0003.png

Scan_Pic0004.png

Scan_Pic0005.png

Vielen Dank schon jetzt für die tolle Hilfe , ist wirklich total lieb!

LG Larissa
 

Sonne11

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Der SB hat mir nur gesagt dass der Amtsarzt wohl reingeschrieben hat das ich für leichte Tätigkeiten einsatzbereit währe und deshalb als Gesundgeschrieben gelte.
Alles nur meine persönliche Meinung:
Verlange teil A und B zugeschickt zu bekommen, dann siehst Du, was SB bekommen hat (was er weiß). Dort müsste alles noch viel konkreter beschrieben sein als "leichte Tätigkeiten" - SB erzählt völlig allgemeinen Blödsinn, so wie es ihm passt! Warte mit Deiner Beschwerde bitte bis Du die Berichte gelesen hast. Wenn Du was fertiggestellt hast, schlafe eine Nacht darüber! Meist wird man dann sachlicher. :cheer2:

Es fehlt hier der Hinweis auf die Zumutbaren VV , da Einschränkungen bestehen! Es müsste sich also auf den Untersuchungsbericht beziehen! Tut es aber nicht! Widerspruchsgrund!
Unter 4. steht es also korrekt, so wie ich es meinte.

Weitere schwerwiegende Widerspruchsgründe:

--Bewerbungspflicht auf Vermmittlungsvorschläge ohne Zusage der Kostenerstattung. Verwaltungsakt somit unausgeglichen und einseitig.

--Punkt 7. Fortschreibung eines VA mit einem VA ! Das ist so im SGB nicht gedacht und nicht umsetzbar! Es ist immer ein gemeinsames Konzept in einem EGV Vorschlag anzubieten, zu verhandeln um eine EGV einvernehmlich abzuschließen. Das ist sehr dreist gemacht hier. Einfach immer neue VA 's erlassen und alles mögliche verlangen. Dieser VA bietet DIR nichts!!

Hebe bitte Quittungen für Briefmarke (Einschreiben mit RS), Umschlag und alles was Du für diesen Widerspruch kaufen musst auf. Wenn das JC den Mist zurücknimmt, muss es Dir die Kosten erstatten!

In eine Reha Abteilung abgeschoben zu werden kannst Du vielleicht nicht verhindern, da dies intern geschieht, aber es widerspricht vielem, da Du noch AU bist und nicht weißt was in der "Begutachtung" steht! Termine müssen immer separat mit §309 und korrektem Meldegrund kommen.

Ich persönlich würde sogar hier einen Antrag auf aufschiebende Wirkung Deines Widerspruchs (aW) beim Sozialgericht beantragen! Denn Dein Widerspruch könnte einfach 3 Monate liegen bleiben und dann nach belieben einfach abgelehnt werden. Und die hätten ihren Spaß mit immer neuen VA 's!!

Man schreibt dem Gericht einfach einen Antrag (könnte ich hier Zeigen) auf aW des Widerspruchs, den Du VORHER beim JC nachweislich einreichst. Das Gericht wird dann alles seeehr beschleunigen! :peace: Und dem JC Beine machen! :first: Beschwer wäre dann die Wiederholungsgefahr eines VA 's durch das JC ohne Mitspracherecht und die AU ! Denn man kann keine EGV (VA ) mit Personen abschließen, die auf unbestimmte Zeit AU sind! Was soll man eingliedern? Wenn AU ??

Antworte, ob Du das möchtest, mit der aW. Die Kosten für Einschreiben und Umschläge ggf. Kopien würdest Du erstattet bekommen, wenn JC verliert!
 

Larissa93

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Bzgl. des Gutachtens würde ich jetzt schreiben

Zusendung des Gutachtens des ärztlichen Dienstes

Kundennummer: XXX

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitte ich Sie mir das Gutachten des ärztlichen Dienstes zuzusenden, da mir bisher noch keine Kopie davon überreicht wurde.

Mit freundlichen Grüßen



XXX


Werd mit der Beschwerde dann auch warten bis ich das hab, danke für den Tipp!


Das mit der aufschiebenden Wirkung klingt gut, würde ich gerne machen, kenne mich aber überhaupt nicht aus (hatte bisher noch nie mit dem Sozialgericht zu tun - brauch ich da einen Anwalt?)
Falls du mir da helfen kannst währ super.

Ich hätte auch einen ersten Entwurf für den Widerspruch verfasst, vielleicht kannst du da mal drüberschauen:

Widerspruch gegen den Ersatz der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt vom 12.09.2017
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

Kundennummer: XXX

Sehr geehrte Damen und Herren,


gegen den o.g. Ersatz der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt vom 12.09.2017 lege ich fristgerecht
WIDERSPRUCH
ein.

Begründung:
Die Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt wurde mir als Verwaltungsakt vorgelegt, ohne das mir eine Eingliederungsvereinbarung zur Unterschrift vorgelegt wurde. Der Grund für die Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt wie unter Punkt 1.) beschrieben ist nicht korrekt, da von meiner Seite eine Eingliederungsvereinbarung nicht abgelehnt wurde, sondern dies vom Sachbearbeiter falsch behauptet und Entschieden wurde.
Da mir das Gutachten des ärztlichen Dienstes der Agentur für Arbeit von Ihrem Sachbearbeiter weder ausgehändigt noch gezeigt oder vorgelesen wurde, blieb mir keine Verhandlungsmöglichkeit über den Inhalt einer Eingliederungsvereinbarung mit Ihrem Sachbearbeiter, da es mir ebenfalls nicht möglich war den Wahrheitsgehalt der Aussagen des Sachbearbeiters in Bezug auf das Gutachten des ärztlichen Dienstes zu überprüfen.
Die Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt enthält für mich kein Eingliederungskonzept sondern lediglich Pflichten gegenüber Dritten.
Die Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt enthält zusätzliche Sanktionsmöglichkeiten wegen Einladungen zu Terminen bei Dritten (Reha-Beratung), welche bereits eigene Rechtsfolgebelehrungen enthalten.
Die Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt enthält eine Bewerbungspflicht auf Vermittlungsvorschläge ohne Zusage der Kostenerstattung. Die Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt ist somit unausgeglichen und Einseitig.
Die Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt kann laut Punkt 7.) einfach Fortgeschrieben werden und ist selbst die Fortschreibung eines Verwaltungsaktes vom 01.08.2017. Ziel einer Eingliederungsvereinbarung sollte eine gemeinsames Konzept enthalten und nicht nur Forderungen seitens des Jobcenters. Diese Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt bietet mir keinen Vorteil.

Zudem beantrage ich die Aussetzung der Vollziehung der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt. Ihre schriftliche Bestätigung erwarte ich bis spätestens 28.09.2017 bei mir eingehend.

Mit freundlichen Grüßen



XXX


Quittungen werde ich alle aufheben.
Was genau müsste ich denn dann dem Sozialgericht schreiben?

LG Larissa
 
G

Gelöschtes Mitglied 30227

Gast
Wegen dem Gutachten nicht ans Jobcenter wenden, sondern direkt an den Ärztlichen Dienst oder wer das ausgestellt hat.

Musste mal gucken was da bei dir in der Gegend ist
Ärztlichen Dienst
Amtsärztlicher Dienst
Medizinischer Dienst
und da vielleicht vorbeifahren und nachfragen ob die das Gutachten gemacht haben und dann anfordern(Teil A und B) und mitnehmen.
 

Sonne11

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Beim Gutachten bitte Teil A und B schreiben.

Zum Sozialgericht schickt man alles doppelt! Das Gericht schickt dann eine Kopie an das JC und verlangt Stellungnahmen. Du schickst den Antrag, den Widerspruch , den EGV -Verwaltungsakt doppelt. Du kannst im Forum nach "aW" "aufschiebende Wirkung" suchen um mehr zu erfahren. Du bekommst dann ein Aktenzeichen vom Gericht und Eingangsbestätigung.

Der Antrag sieht folgend aus:(Gleicher Text wie im Widerspruch oder etwas ausführlicher. Wobei allein konkretes bemängelt wird.)

Datum..............

Dein Name und Adresse
...........
...........

An das Sozialgericht......
............
............


Antrag auf Anordnung und/oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bzw. einstweiligen Rechtsschutz gemäß § 86 b Abs. 1 Nr. 2 SGG in Verbindung mit § 39 Nr. 1 SGB II

Antragsteller

Name
Straße und Hausnummer
Postleitzahl und Ort
Kd-Nr.:


gegen Antragsgegner

Jobcenter
Straße und Hausnummer
Postleitzahl und Ort
BG -Nr.:


Antrag:

Hiermit beantragt der Antragsteller per Eilantrag , dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 86 b Abs. 2 SGG die Aussetzung der Vollziehung gemäß § 86 b Abs. 1 Nr. 2 SGG aufzuerlegen und die aufschiebenden Wirkung seines Widerspruches vom ...........2017 gegen den Eingliederungsverwaltungsakt vom ............2017 anzuordnen und diesem die Kosten des Verfahrens sowie sämtliche außergerichtlichen Kosten gemäß § 193 SGG aufzuerlegen.

Darüber hinaus bittet der Antragsteller ergänzend um Beiziehung seiner kompletten Eingliederungsakte.


Sachverhalt:

Am .......2017 wurde vom Antragsgegner der beiliegende Eingliederungsverwaltungsakt erlassen. Mit Schreiben vom ..........2017 wurde gegen den betreffenden Eingliederungsverwaltungsakt form- und fristgerecht Widerspruch erhoben. Auf den Inhalt des Widerspruchs wird Bezug genommen. Der Widerspruch entfaltet keine aufschiebende Wirkung § 39 Nr. 1 SGB II



Begründung:

Die Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt wurde mir gleich als Verwaltungsakt vorgelegt, ohne das mir eine Eingliederungsvereinbarung als Entwurf zur Verhandlung und Mitbestimmung zur Unterschrift vorgelegt wurde.

Der Grund für die Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt wie unter Punkt 1.) beschrieben ist nicht korrekt, da von meiner Seite eine Eingliederungsvereinbarung nicht abgelehnt wurde, sondern dies vom Sachbearbeiter falsch behauptet und Entschieden wurde.

Da mir das erstellte Gutachten des ärztlichen Dienstes der Agentur für Arbeit vom Sachbearbeiter weder ausgehändigt noch gezeigt oder vorgelesen wurde, blieb mir keine Verhandlungsmöglichkeit über den Inhalt einer Eingliederungsvereinbarung mit dem Sachbearbeiter, da es mir ebenfalls nicht möglich war den Wahrheitsgehalt der Aussagen des Sachbearbeiters in Bezug auf das Gutachten des ärztlichen Dienstes zu überprüfen.
Die Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt enthält für mich kein Eingliederungskonzept sondern lediglich Pflichten gegenüber Dritten, im Verwaltungsakt "Reha" genannt.

Die Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt enthält zusätzliche Sanktionsmöglichkeiten wegen Einladungen zu Terminen bei Dritten (Reha-Beratung), welche bereits eigene Rechtsfolgebelehrungen enthalten .
Die Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt enthält eine Bewerbungspflicht auf Vermittlungsvorschläge ohne konkrete Zusage der Kostenerstattung. Eine Bewerbungspflicht ist fraglich, da der Antragsteller seit .........auf unbestimmte Zeit arbeitsunfähig geschrieben ist und sich in Behandlung befinet.

Die Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt ist somit unausgeglichen und Einseitig.

Die Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt kann laut Punkt 7.) einfach Fortgeschrieben werden und ist selbst die Fortschreibung eines Verwaltungsaktes vom 01.08.2017. Ziel einer Eingliederungsvereinbarung sollte eine gemeinsames Konzept enthalten und nicht nur Forderungen seitens des Jobcenters. Diese Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt bietet mir keinen Vorteil und ist einseitig. Eine Fortschreibung einer Eingliederungsvereibarung als Verwaltungsakt mit einem weiteren Verwaltungsakt ist so im SGB nicht vorgesehen.

Ferner ist anzumerken, dass der Antragsteller seit ...........Datum auf unbestimmte Zeit arbeitsunfähig geschrieben ist und sich in Behandlung befindet.

Eine Beschwer liegt vor, da wie bereits geschehen, der Verwaltungsakt mit einem neuen Verwaltungsakt zu beliebiger Zeit fortgeschrieben werden kann, ohne Mitspracherecht des Antragstellers! Widerholungsgefahr ist gegeben. Ein Eilbedürfnis liegt vor, da der Antragsgegner sich bis zu drei Monate Zeit für die Entscheidung über den Widerspruch lassen kann.


MfG.

.....ENDE

Meine Änderungsvorschläge sind in Fettschrift.

Man könnte auch einige Punkte herausnehmen, damit man dem JC gegenüber nicht sein gesamtes Wissen verrät. Aber ich denke, hier braucht man das nicht. Und so lernst Du ganz schnell dazu! :welcome:
 
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Larissa93

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Alles klar, vielen Dank dafür!
Soll ich dann einen Widerspruch noch extra vorher zum Jobcenter schicken oder das alles direkt ans Sozialgericht? Das hatte ich jetzt leider noch nicht ganz verstanden.
 

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Erst Widerspruch an das JC und dann gleich danach den Antrag auf aW bei Sozialgericht, der sich auf den eingereichten Widerspruch bezieht. An das SG die Unterlagen in doppelter Ausführung. Bescheid oder sonstiges muss nicht beigefügt werden. Es ist kostenlos und wenn das SG etwas will, wird es Dich anschreiben. Viel Erfolg und gute Besserung!
 

Larissa93

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Ich hätte jetzt nochmal eine Frage, bevor ich das Montag losschicke:

Falls das Gericht nicht für mich Entscheidet, was für Kosten fallen mir dann an?
Währe es im weiteren Verlauf sinnvoll einen Anwalt zu nehmen oder kann ich das als "normalsterbliche" Person alles schaffen?

Ich frag nur weil ich mich jetzt überhaupt nicht mit sowas auskenne und nicht dass ich dann am Ende vllt die EGV per VA losbin, aber mich das ganze paar Hundert Euro kostet und dann kommt danach direkt die nächste EGV per VA und ich muss wieder zahlen usw.

Oder sind Klagen beim Sozialgericht immer kostenlos?!
 

Sonne11

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Es ist keine Klage, es ist ein Antrag. :cheer2: Es entstehen keine Kosten, es sein denn, das Gericht würde die Kostenentscheidung für das JC entscheiden. Dem JC würden aber meist nur Kosten entstehen, wenn es Anwälte beauftragen würde. Und das tut es meist nicht. Kenne niemanden im Forum, der wegen versagter aW tatsächlich Kosten zu erstatten. :cheer2:

Ich schreibe das Wort meist, weil ich/wir keine Rechtsberatung mache(n) und nicht alles 100% wissen kann/können. :sorry:

Anwalt braucht man nicht und klagen würde ich wegen einem solchen EGV -VA wahrscheinlich auch nicht.
 
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Larissa93

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achso okay, danke nochmal für die Rückmeldung!

Bin wie gesagt noch recht unsicher bei solchen Sachen, sehr lieb das du dir trotzdem die Zeit für mich nimmst.

Ich schreibe das Wort meist, weil ich/wir keine Rechtsberatung mache(n) und nicht alles 100% wissen kann.
Ja das ist natürlich klar :)

Aber so bisschen Nachdenken :icon_kinn: kann ich ja zum Glück auch :bigsmile:

Danke nochmals!
 

Larissa93

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Heute kam vom Sozialgericht eine Schweigepflichtsentbindung für "Zuständiger Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende"
► Damit müsste doch das Jobcenter gemeint sein, kann ich in dem Fall ja einfach so unterschreiben und zurückschicken, oder?

Bisher hat mich mein Freund immer zu Terminen gefahren, aber wenn der mal nicht kann, würde mich das schon auch mit den Wegeunfähigkeitsbescheinigungen interessieren, falls ich da mit meinen Händen tatsächlich eine bekommen könnte.
Müsste ich die dann vom Hausarzt ausstellen lassen, an dem Tag an dem ich einen Termin hätte?

LG Larissa
 

Larissa93

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Widerspruch wurde im vollen Umfang entsprochen,entstandene Kosten einfordern,wer kann helfen welche Kosten gelten machen

Ich habe einen Widerspruch gegen das Jobcenter wegen einer EGV per VA eingelegt gehabt und heute kam die Mitteilung dass meinem Widerspruch in vollem Umfang entsprochen und die EGV (VA ) aufgehoben wurde.

Zudem steht drin:
"Die im Widerspruchsverfahren entstandenen Kosten werde ich auf Antrag erstatten, soweit sie notwendig waren und nachgewiesen werden."

Kann mir bei dem Antrag jemand behilflich sein?
Folgende Kosten sind mir entstanden (vielleicht kann mir da jemand auch sagen, ob ich die alle beanspruchen kann):

- 5,50 Euro (Widerspruch per Post als Einschreiben mit Rückschein)
- 3,60 Euro (Antrag beim Sozialgericht per Post als Einschreiben per Einwurf)
- 2,85 Euro (Schreiben an das Sozialgericht per Post als Einschreiben per Einwurf*)
*da hatte das Sozialgericht noch eine Unterschrift von mir gebraucht, deshalb ein zweites Schreiben an das Sozialgericht.

Belege für alles habe ich da.

Währ super wenn mir da jemand helfen könnte, hab sowas noch nie gemacht.

LG Larissa
 

Imaginaer

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AW: Entstandene Kosten einfordern

Hatte der "Antrag beim Sozialgericht" Bezug zum Widerspruchsverfahren gegen die EGV /VA ? Falls ja, welchen genau?
 

FareAway

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AW: Entstandene Kosten einfordern

Hallo

kann mir nicht vorstellen, dass es wg der paar Euro einen förmlichen Antrag benötigt. Ich würde mit dem Schreiben und den Belegen dort hingehen, und dies genau so wie hier erklären, bzw dies formlos aufschreiben und abgeben.

lg
f.
 

Sonne11

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Anscheinend hat der Widerspruch Wirkung gezeigt und Du hattest Erfolg!
Jetzt hättest Du ruhig hier fragen können, nach der Kostenerstattung, denn die User im anderen Thread stellen bereits unnötige Fragen, worauf sich die Kosten bezogen haben!
 

Larissa93

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AW: Entstandene Kosten einfordern

Hatte der "Antrag beim Sozialgericht" Bezug zum Widerspruchsverfahren gegen die EGV /VA ? Falls ja, welchen genau?

Das hatte ich ganz vergessen zu erwähnen.
Ja der Antrag hatt emit dem Widerspruch zu tun, war ein "Antrag auf Anordnung und/oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bzw. einstweiligen Rechtsschutz gemäß § 86 b Abs. 1 Nr. 2 SGG in Verbindung mit § 39 Nr. 1 SGB II"
 

Imaginaer

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AW: Widerspruch wurde im vollen Umfang entsprochen,entstandene Kosten einfordern,wer kann helfen welche Kosten gelten ma

Dann würde ich das übers Gericht laufen lassen.

Betreff: S XX AS XXXX/XX: Name, Nachname des Klägers ./. Jobcenter


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erkläre ich den Antrag in der Hauptsache für erledigt.

Die Beklagte erkennt dem Grunde nach die außergerichtlichen Kosten an.

Hiermit beantragt der Kläger die außergerichtlichen Kosten, wie folgt:

Auflistung deiner Kosten

Die Gesamtsumme von xx,xx € bitte ich auf folgende Bankverbindung zu überweisen:

Bank
IBAN:
BIC:
Kontoinhaber:

Mit freundlichen Gruß


Sonstige Kosten neben Porto:

Briefumschläge: 0,10 Cent
Briefbögen/Papier: 0,50 Cent pro Blatt

Dann musste abwarten was das Jobcenter dazu sagt. Aus eigener Erfahrung knausern die selbst bei Minimalbeträgen. Bei den Einschreiben/Einwurf könnten die sich auf die Hinterbeine stellen. Versuch es trotzdem.

Würde aber noch antworten abwarten, ob das mit dem übers Gericht laufen lassen geht. Meiner Meinung nach schon.
 
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