Hallo, ich habe jetzt 1 Stunde alles abgetippt und hoffe das reicht um mir unverbindlich ein paar tipps zu geben. 
-1. EGV aufgrund der länge (1. Jahr) und der sinlosigkeit abgelehnt. (nicht unterschrieben)
-2. EGV (2 verschiedene maßnahmen) wo ich zur Informationsveranstaltung von der 1. EGV hingegen soll, und eine zusätzliche 2. Maßnahme
- Zusätzlich noch 1 Zuweisung
Frage:
-1. EGV aufgrund der länge (1. Jahr) und der sinlosigkeit abgelehnt. (nicht unterschrieben)
-2. EGV (2 verschiedene maßnahmen) wo ich zur Informationsveranstaltung von der 1. EGV hingegen soll, und eine zusätzliche 2. Maßnahme
- Zusätzlich noch 1 Zuweisung
Grundsätzlich wäre ich mit dem 2. EGV einverstanden wenn diese konform ist,
nur an der Infoveranstaltung für die 1 Jahres Maßnahme möchte ich nicht teilnehmen.
Wäre es sinnvoll die 2. EGV zu unterschreiben?
Eingliederungsvereinbarung
zwischen Frau Mustermann
und Jobcenter Deutschland
gültig von 07.09.2018
gültig bis auf weiteres
Mit dieser Eingliederungsvereinbarung wird die Eingliederungsvereinbarung vom 20.08.2018 fortgeschrieben.
3. Ziele
Aufnahme einer Beschäftigung
Teilnahme an der Infoveranstaltung zur Maßnahme ZZZ (1. Maßnahme)
Teilnahme an BewerberCheck (2. Maßnahme)
4. Unterstützung durch das Jobcenter
Das Jobcenter bietet Ihnen die Teilnahme an der ZZZ – Maßnahme beim Träger ZZZ an vom 01.11.2018 – 25.10.2019 an.
Zur Unterstützung Ihrer Intigrationsbemühungen in Beschäftigung schaltet er im Rahmen der Maßnahmenkombination „BewerberCheck“ folgenden Träger ein:
AAA GmbH, Mustermannstraße, Deutschland
Bezüglich der Übernahme von Bewerberkosten, Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen und Maßnahmen bei Arbeitgebern wenden Sie sich bitte während Ihrer Teilnahme an o.g. Träger.
Eine diesbezügliche Förderung durch das Jobcenter Leipzig ist während dieser zeit nicht möglich.
5. Zur Inigration in Arbeit
Das Jobcenter bietet Ihnen Beratungs- und Vermittlungsgespräche nach Ihren Erfordernissen an.
Das Jobcenter bearbeitet Ihre Bewerberdaten bei gemeldeten Veränderungen.
6. Teilnahme an Maßnahmen
Ich melde mich am 28.09.2018 um 08.00 Uhr beim Träger ZZZ GmbH zur Informationsveranstaltung zur zzz Maßnahme. (1. Maßnahme)
Ich nehme an der Maßnahmekombination BewerberCheck gem. § 16 Abs. 1 SGB II iVm § 45 Abs. 1 SGB III bei der AAA GmbH vom 01.10.2018 bis 12.10.2018 teil. (2. Maßnahme)
Die Maßnahmenkombination „BewerberCheck“ soll meine berufliche Eingliederung durch eine Kombination der Förderungsmöglichkeiten gem. § 45 SGB III unterstützen.
Zu meinen Mitwirkungspflichten zählen hierbei:
- Aktive Mitwirkung ohne unentschuldigtes Fehlen
- Aktive Mitarbeit bei Bemühungen, Ihr Potential in Bezug auf die Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu nutzen.
- Aktive Mitwirkung bei allen auf die berufliche eingliederung abzielenden Leistungen. Hierzu gehört auch die Annahme von Arbeitsangeboten durch den Dritten. Der Dritte ist verpflichtet dem Bewerber nur zumutbare Angebote zu unterbreiten.
Weitere Einzelheiten entnehmen ich dem separat ausgehändigten Zuweisungsschreiben.
Dieses ist als Anlange zur Eingliederungsverinbarung zu verstehen.
Zuweisung zu Maßnahme ZZZ – auf der Rechtsgrundlage des §16 Absatz 1 des Zeiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) in Verbindung mit § 45 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III)
Sehr geehrte Frau Mustermann
der Grundsicherungsträger kann zur Unterstützung Ihrer beruflichen Eingliederung Träger mit der Durchführung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung auf der Rechtsgrundlage des § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. §45 SGBIII beauftragen.
Zur Unterstützung Ihrer beuflichen Eingliederung weise ich Sie der oben genannten Maßnahme zu.
Mit der Durchführung ist beauftragt:
Beauftragter Träger: MAX Mustermann GmbH
Vergabenummer: 444-15-HGB-00802
Zuweiungsdauer: 01.10.2018-12.10.2018
Ihnen ist bekannt das Sie zur Beendigung Ihres Beschäftigungslosigkeit selbst initiativ alle verfügbaren Möglichkeiten nutzen müssen. Eigene Bemühungen die über die Inanspruchnahme der Beratungs- und Vermittlungsdienste des Grundsicherungsträgers hinausgehen müsssen, sind zwingende Vorausetzung für den Leistungsanspruch nach dem SGB II.
Sie haben auch während der Teilnahme an der oben genannten Maßnahme die in der Eingliederungsvereinbarung vom 07.09.2018 vereinbarten Pflichten zu erfüllen
(§ 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB II)
Zu den Mitwirkungspflichten zählen beispielsweise:
- persönliche Vorsprache beim Träger nach dessen Aufforderung
- Teilnahme ohne unentschuldigtes Fehlen
- Aktive Mitwirkung bei allen auf die berufliche Eingliederung abzielenden Leistungen.
Hierzu gehört auch die die Annahme von Arbeitsangeboten durch den Träger. Der Träger ist
verpflichtet Ihnen nur zumutbare Arbeitsangebote zu unterbreiten
- die Auskunftspflicht über den Eingliederungserfolg sowie alle weiteren Auskünfte, die zur Qualitätsprüfung der Maßnahme vom Grundsicherungsträger benötigt werden.
Verletzen Sie Ihre Mitwirkungspflicht ohne wichtigen Grund, gilt dies als Verstoß gegen die Eingliederungsvereinbarung (§ 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB II).
Hinweis:
Dem beauftragten Träger wird ein selektiver Zugriff auf die Daten Ihres Bewerbungsprofils eingeräumt, das bei Träger der Grundsicherung geführt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau Mustermann
der Grundsicherungsträger kann zur Unterstützung Ihrer beruflichen Eingliederung Träger mit der Durchführung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung auf der Rechtsgrundlage des § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. §45 SGBIII beauftragen.
Zur Unterstützung Ihrer beuflichen Eingliederung weise ich Sie der oben genannten Maßnahme zu.
Mit der Durchführung ist beauftragt:
Beauftragter Träger: MAX Mustermann GmbH
Vergabenummer: 444-15-HGB-00802
Zuweiungsdauer: 01.10.2018-12.10.2018
Ihnen ist bekannt das Sie zur Beendigung Ihres Beschäftigungslosigkeit selbst initiativ alle verfügbaren Möglichkeiten nutzen müssen. Eigene Bemühungen die über die Inanspruchnahme der Beratungs- und Vermittlungsdienste des Grundsicherungsträgers hinausgehen müsssen, sind zwingende Vorausetzung für den Leistungsanspruch nach dem SGB II.
Sie haben auch während der Teilnahme an der oben genannten Maßnahme die in der Eingliederungsvereinbarung vom 07.09.2018 vereinbarten Pflichten zu erfüllen
(§ 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB II)
Zu den Mitwirkungspflichten zählen beispielsweise:
- persönliche Vorsprache beim Träger nach dessen Aufforderung
- Teilnahme ohne unentschuldigtes Fehlen
- Aktive Mitwirkung bei allen auf die berufliche Eingliederung abzielenden Leistungen.
Hierzu gehört auch die die Annahme von Arbeitsangeboten durch den Träger. Der Träger ist
verpflichtet Ihnen nur zumutbare Arbeitsangebote zu unterbreiten
- die Auskunftspflicht über den Eingliederungserfolg sowie alle weiteren Auskünfte, die zur Qualitätsprüfung der Maßnahme vom Grundsicherungsträger benötigt werden.
Verletzen Sie Ihre Mitwirkungspflicht ohne wichtigen Grund, gilt dies als Verstoß gegen die Eingliederungsvereinbarung (§ 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB II).
Hinweis:
Dem beauftragten Träger wird ein selektiver Zugriff auf die Daten Ihres Bewerbungsprofils eingeräumt, das bei Träger der Grundsicherung geführt wird.
Mit freundlichen Grüßen