hallo
wenn man eine Eingliederungsvereinbarung rechtlich prüfen lassen möchte gibt es eine Rechtsgrundlage dass man diese erst mal mit heim nimmt?
gruss merlin
sie wurden sehr freundlich behandelt aber es war auch so dass die SB erst erklärt hat dass sie eigentlich nichts für ihn tun kann ausser ihn weiter verweisen an die hochschulabsolventenstelle.
Hab es mir grad angeschaut.bin gespannt. was ihr sagt
Nö, muss er nicht. Die SB kann die EGV als Verwaltungsakt schicken und dann würde ich Widerspruch einlegen.die sb sagte dann zum sohn: sie müssen ja eh unterschreiben aber ok wenn sie meinen.
Seit wann gibt es im SGBII-Bezug bzw. beim Jobcenter eine spezielle Hochschulabsolventenstelle? :icon_eek:
Das wäre mir völlig neu - aber natürlich sehr zu begrüßen.
Habt ihr da einen Termin bekommen?
Dann können die SB dort ja auch eine EV machen.
Schließlich können die besser abschätzen, ob der Arbeitsmarkt überhaupt 7 Bewerbungen/Monat hergibt, oder ob vielleicht (noch) ganz andere Leistungen zur beruflichen Eingliederung für den Sohn in Betracht kommen.
Wie lange ist die EGV gültig? Bei den verlangten Bewerbungen steht nämlich 12 Monate.
Nö, muss er nicht. Die SB kann die EGV als Verwaltungsakt schicken und dann würde ich Widerspruch einlegen.
Hab es mir grad angeschaut.
Die Ausführung unter Punkt 1.) der vorgeschlagenen EGV die im Wortlaut vom Satz
"Die Entscheidung, ob Bewerbungen akzeptiert werden..."
bis einschliesslich dem Satz
"Pro Antrag sollten aus verwaltungsökonomischen Gründen..."
würde ich auf gar keinen Fall so unterzeichen, denn mit diesen Klauseln werden einer reinen ganz persönlich auslebbaren Willkür des Sachbearbeiters Tür und Tor geöffnet, ohne dass man nachher, sobald man das mit seiner Unterschrift anerkannt hat, noch rechtlich etwas gegen eine Ablehnung von Kostenerstattungen ausrichten könnte, weil das JC sich im Streitfall auf die unterschriebene Anerkennung berufen würde.
Zudem sind diese Klauseln auch noch unter Punkt 1.) in den Pflichten des JC aufgeführt worden, was auch nicht gerade für eine hinreichend ausgeprägte Intelligenz des Sachbearbeiters spricht, der diesen Unfug überhaupt so in einen EGV-Vorschlag schreibt.
Der Wortlaut unter Punkt 2.) der ausführend beginnt mit
"Eine Ortsabwesenheit ist nur nach vorheriger Zustimmung ..."
und bis einschliesslich zum Satz
"Am folgenden Tag nach der Ortabwesenheit..."
ist komplett unzulässig und rechtswidrig, denn die Ortabswesenheitsregelungen sind vollumfänglich und abschliessend bereits mit den gesetzlichen Vorgaben bestimmt.
Auch dieses sollte man NIEMALS mit einer Unterschrift annehmen, denn damit schafft sich jeder Sachbearbeiter auf unerlaubte Weise und entgegenen dem strikten Übermaßverbot den Vorteil eine falsch angewendete Sanktion erlassen zu können.
Kann man durchaus machen und meiner Meinung nach ist das auch kein schlechter Weg, denn damit zeigt man sehr deutlich und auch später nachweisbar, dass man bereit ist eine inhaltlich wirklich sinnvolle EGV nicht grundsätzlich und grundlos abzulehnen und das kann bei einem später eventuell einmal notwendigen sozialrechtlichem Verfahren auch durchaus positive Auswirkungen haben, denn solange man eine auf diese Weise erkennbare Verhandlungsbereitschaft zeigt darf sich ein JC auch nicht einfach mit einem willkürlich einseitig bestimmendem Verwaltungsakt über diese Bereitschaft hinwegsetzen (irgendwo hier im Forum geistert zu dieser Fallkonstellation der Verhandlungsbereitschaft usw. auch ein Hinweis zu einem Urteil des BSG herum).ist es sinnvoll schriftlich eine mitteilung senden und im entsprechende änderung bitten?
Hallo
ja die gibt es tatsächlich in verschiedenen städten. habe mich auch gefragt warum der termin nicht gleich dort statt fand. er hat eine telefon nummer erhalten soll sich dort einen beratungstermin geben lassen. sie sagte wenn die noch irgendwelche förderungen hätten dann könne er ja wieder zu ihr kommen und nachfragen.
meine meinung dazu ist das sollte vor der eingliederungsvereinbarung sein damit man das evtl. auch vereinbaren kann oder?
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