Vielen Dank das es dieses Forum gibt.
Ich kann leider die Eingliederungsvereinbarung nicht posten darum versuche ich es mal ohne.
Hatte einen Termin beim SB zwecks Vorlage der Bewerbungsbemühungen aber die Interessierten kaum. Das Gespräch war auch ziemlich kurz. Es wurde gleich eine Maßname vom SB ausgesucht und ein Flyer ausgedruckt. (Dann machte der SB sich an die EGV. Es läuft allerdings noch eine gültige EGV.)
Auf Fragen die Lange die Maßnahme dauern soll kam die Antwort das entscheidet der Maßnahmenträger und auf meine Frage ob nicht eine Weiterbildung besser wäre kam die Antwort, dass der Maßnahmenträger empfehlungen für Weiterbildungen gibt.
In der Fertigen EGV die ich dann kam Standen folgende Sachen drinnen die etwas komisch wirken.
Der Maßnahmenträger erhält zugriff zu den selektiven Bewerberdaten durch Verbis.
Der Maßnahmenträger verpflichtet sich mir zumutbare Arbeit zu vermitteln.
Nach den üblichen belehrungen wann man eine Au abzugeben hat und der Anzahl der Bewerbungen die man zu schreiben hat kan dann Folgendes.
Ich verpflichte mich auch Stellenangebote von dritten anzunehmen.
Wenn eine Zaf eine Stelle garnicht hat, muss ich auch jede andere Stelle von denen annehmen?
Zur Maßnahme steht ansonsten in der EGV nur, das mit die Arge diese Maßnahme zu Akivierung ermöglicht. Kein Wort wann diese Maßnahme losgehen soll noch wie lange diese dauern soll oder das ich Verpflichtet bin dahin zu gehen. Eine Zuweisung habe ich auch nicht bekommen. Der SB sagte mir nur ich kann es ja mal da ausprobieren. Der Maßnahmenträger hat mir jetzt geschrieben wann ich zu erscheinen habe und einen FLyer dazu getan der auch nicht der selbe ist wie der vom SB. Der Maßnahmenträger bietet alles an vom kaufmännischen Schulungen bis zu Bewerbungstraining.
Ich habe diese EGV nicht unterschrieben.
Hoffe das war jetzt nicht zu lang.
Danke schonmal im voraus für Hilfe.
Ich kann leider die Eingliederungsvereinbarung nicht posten darum versuche ich es mal ohne.
Hatte einen Termin beim SB zwecks Vorlage der Bewerbungsbemühungen aber die Interessierten kaum. Das Gespräch war auch ziemlich kurz. Es wurde gleich eine Maßname vom SB ausgesucht und ein Flyer ausgedruckt. (Dann machte der SB sich an die EGV. Es läuft allerdings noch eine gültige EGV.)
Auf Fragen die Lange die Maßnahme dauern soll kam die Antwort das entscheidet der Maßnahmenträger und auf meine Frage ob nicht eine Weiterbildung besser wäre kam die Antwort, dass der Maßnahmenträger empfehlungen für Weiterbildungen gibt.
In der Fertigen EGV die ich dann kam Standen folgende Sachen drinnen die etwas komisch wirken.
Der Maßnahmenträger erhält zugriff zu den selektiven Bewerberdaten durch Verbis.
Der Maßnahmenträger verpflichtet sich mir zumutbare Arbeit zu vermitteln.
Nach den üblichen belehrungen wann man eine Au abzugeben hat und der Anzahl der Bewerbungen die man zu schreiben hat kan dann Folgendes.
Ich verpflichte mich auch Stellenangebote von dritten anzunehmen.
Wenn eine Zaf eine Stelle garnicht hat, muss ich auch jede andere Stelle von denen annehmen?
Zur Maßnahme steht ansonsten in der EGV nur, das mit die Arge diese Maßnahme zu Akivierung ermöglicht. Kein Wort wann diese Maßnahme losgehen soll noch wie lange diese dauern soll oder das ich Verpflichtet bin dahin zu gehen. Eine Zuweisung habe ich auch nicht bekommen. Der SB sagte mir nur ich kann es ja mal da ausprobieren. Der Maßnahmenträger hat mir jetzt geschrieben wann ich zu erscheinen habe und einen FLyer dazu getan der auch nicht der selbe ist wie der vom SB. Der Maßnahmenträger bietet alles an vom kaufmännischen Schulungen bis zu Bewerbungstraining.
Ich habe diese EGV nicht unterschrieben.
Hoffe das war jetzt nicht zu lang.
Danke schonmal im voraus für Hilfe.