Hallo
Nach einer Trennung von meinem Mann bin ich seid 15.5 Alleinerziehend mit 3 Kindern und beziehe ALG 2. Ich hatte am 5.6 einen Termin bei meiner Jobvermittlerin die mir einen AVGS ausgestellt hat für ein Einzelcoaching der gültig ist bis 4.9 und eine neue EGV in der steht
-stabiliesierung der Familiären Situation
-Teilnahme am Coaching
Ist es nun verpflichtend das ich zu diesem Einzelcoaching gehe?
In der EGV steht es ist nicht saktionierbar aber im anderen Abschnitt das es verpflichtend ist die Maßnahme in der EGV anzutreten.
Ich habe in den Sommerferien absolut keine Kinderbetreung muss gestehen war an dem Termin so fertig das ich echt angefangen hab zu weinen und mir die Frage zur Betreuung in den Ferien so gar nicht in mein Hirn schoss.
Hinzu kommt das mein jüngster mit 7 Jahren extreme Sprachdefizite hat und ich ihn auch nicht alleine lassen kann. Mein 10 Jähriger ist Verhaltensauffällig...die 2 zusammen lassen gibt übles Chaos. Das geht nichtmal für eine Stunde.
Kenne mich leider so gar nicht aus beziehe das erste mal ALG2
Danke schonmal
Nach einer Trennung von meinem Mann bin ich seid 15.5 Alleinerziehend mit 3 Kindern und beziehe ALG 2. Ich hatte am 5.6 einen Termin bei meiner Jobvermittlerin die mir einen AVGS ausgestellt hat für ein Einzelcoaching der gültig ist bis 4.9 und eine neue EGV in der steht
-stabiliesierung der Familiären Situation
-Teilnahme am Coaching
Ist es nun verpflichtend das ich zu diesem Einzelcoaching gehe?
In der EGV steht es ist nicht saktionierbar aber im anderen Abschnitt das es verpflichtend ist die Maßnahme in der EGV anzutreten.
Ich habe in den Sommerferien absolut keine Kinderbetreung muss gestehen war an dem Termin so fertig das ich echt angefangen hab zu weinen und mir die Frage zur Betreuung in den Ferien so gar nicht in mein Hirn schoss.
Hinzu kommt das mein jüngster mit 7 Jahren extreme Sprachdefizite hat und ich ihn auch nicht alleine lassen kann. Mein 10 Jähriger ist Verhaltensauffällig...die 2 zusammen lassen gibt übles Chaos. Das geht nichtmal für eine Stunde.
Kenne mich leider so gar nicht aus beziehe das erste mal ALG2
Danke schonmal