Eingliederungsvereinbarung mit Fortschreibungssatz zu einer EGV die nicht existiert.

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Hallo liebe Mitstreiter/innen,

zum Jahresende wurde ich nochmal beglückt mit einem Meldetermin bei einer mir nicht neuen Arbeitsvermittlerin. Diese sagte mir das sie nun den Nachnamen Buchstaben bekommen hat und ich darunter falle. Nach einer sachlichen Diskussion mit Fragen zu Bewerbungen und Alternativen wurde sie etwas ruppig. indem Sie immer wieder wiederholte das ich lange arbeitslos sei und nun was getan werde müsse. Ich sagte das ich mich Branchen fremd bewerbe. Das war ihr zu wenig und sie sagte das es jetzt mal erfolgreich sein müsste. Darauf erwiderte ich das man auf den Versuch einen Rechtsanspruch hat, aber nicht auf Erfolge. Und das wenn jeder einen Rechtsanspruch keiner arbeitslos wäre.

Das merkwürdige ist das sie sagte, das ich alle Aufgaben wie das Jobcenter mit aufgibt erfülle. :icon_kinn: :biggrin:

Sie wurde dann noch ungehaltener und meint es gäbe kein BGE. Ich darauf gefragt, was das nun mit dem Grund der Meldeaufforderung zu tun hätte. Sie führte dann noch aus...ja das wollen sie doch!? Das Gespräch beendete ich daraufhin aufgrund Unsachlichkeit. Sie gab mir noch einen Fahrtkostenantrag und unten angehängte EGV mit ohne jegliche Besprechung der EGV .

Die EGV ist fast inhaltsgleich mit dieser EGV. Außer das mit dem:
Mit dieser Eingliederungsvereinbarung wird die Eingliederungsvereinbarung vom 09.06.2017 fortschrieben

Eine EGV die dieses Datum aufweist existiert nicht. Im anderen Thread den ich verlinkt habe, habe ich nachweisbar ein Verhandlungsschreiben am 19.05.2017 per Fax geschickt. Danach kam nichts mehr.

Zudem sind es 6 statt 10 Eigenbemühungen.

Vielleicht noch in Verhandlung treten und die 6 Eigenbemühungen wegbekommen? Ich bewerbe mich natürlich. Nur diese sture monatliche Anzahl führt nicht schneller oder besser zu einer Arbeitsaufnahme. Müsste es natürlich diplomatischer formulieren. Letzte mal konnte ich den Vorschlag bringen, da auch deren Fax nicht ordnungsgemäß empfing. Sagte jedenfalls die letzte Arbeitsvermittlerin.

Die typischen Fehler sind auch drin, die im anderen Thread bereits angemerkt wurden. Habe 14 Tage Zeit. Hoffe auf eure Unterstützung. Werde den Gegenvorschlag auch erst am letzten Tag der Frist schicken.
 

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Doppeloma

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Hallo Imagianer,

Nach einer sachlichen Diskussion mit Fragen zu Bewerbungen und Alternativen wurde sie etwas ruppig. indem Sie immer wieder wiederholte das ich lange arbeitslos sei und nun was getan werde müsse.

Warum denn NUR DU, es ist doch die wichtigste Aufgabe des JC dich in Arbeit zu bringen, wo sind denn die (vermutlich) immer wieder angekündigten VV ???

Das JC verkündet in JEDER EGV , dass es VV geben wird, soweit es "geeignete Stellenangebote geben sollte" ... offenbar gibt es ja keine (oder nicht genug) also wo bitte sollst DU die dann hernehmen können ?

Ich sagte das ich mich Branchen fremd bewerbe. Das war ihr zu wenig und sie sagte das es jetzt mal erfolgreich sein müsste.

Dann soll sie dich doch endlich mal "erfolgreich vermitteln", sie hält doch den Vertrag auch NICHT ein und das JC "bietet" ohnehin wieder nur wozu es schon gesetzlich verpflichtet ist.

Die erwähnten Anträge kannst du auch OHNE EGV stellen.
Dafür braucht man keinen Vertrag mit dir abschließen, um das Gesetz "wiederzukäuen", gefordert wird wieder nur von dir ...

Das merkwürdige ist das sie sagte, das ich alle Aufgaben wie das Jobcenter mit aufgibt erfülle.

Ist doch sehr nett von ihr wenn sie dir das wenigstens mal "sagt", dafür kannst du dir aber auch NICHTS kaufen, wie wäre es denn wenn SIE endlich mal ihre Verpflichtungen erfüllt und dir akzeptable VV zusendet, wo du dich erfolgreich drauf bewerben kannst ???

Das Gespräch beendete ich daraufhin aufgrund Unsachlichkeit. Sie gab mir noch einen Fahrtkostenantrag und unten angehängte EGV mit ohne jegliche Besprechung der EGV .

Sie hatte also auch wieder mal KEINE "geeigneten" VV , aus den ganzen Quellen, die du dafür abgrasen sollst ...

Die EGV ist fast inhaltsgleich mit dieser EGV . Außer das mit dem:

Wenn du die nicht unterschrieben hattest, dann ist es völlig egal ob sie fast den gleichen Inhalt hat oder nicht ... die war ja nicht rechtswirksam geworden, also würde ich mich darauf bestimmt NICHT beziehen.

Ich würde auch zunächst mal keine Änderungsvorschläge machen (wollen) sondern von ihr fordern mir eine Kopie dieser erwähnten EGV zukommen zu lassen, du findest die "leider" in deinen Unterlagen gerade nicht ... :icon_hihi:

Eine EGV die dieses Datum aufweist existiert nicht.

Darum "findest" du die ja auch nicht, weil es die nicht gibt, wäre mal sehr neugierig wie sie darauf reagieren wird ... denn rein theoretisch kann sie auch keinen VA (für die "Fortschreibung") erstellen, wenn es eine gültige EGV (angeblich) aus ihrer Sicht noch gibt ...

Langsam fallen denen wohl ihre EGV "bis auf Weiteres" auf die Füße, denn es weiß wohl kaum noch ein SB genau wann er eine solche EGV mal abgeschlossen hatte und ob die auch unterschrieben wurde. :bigsmile:

Müssten zwar nur nachsehen in den Kunden-Akten aber da herrscht ja scheinbar auch oft ziemliches Chaos.
Jedenfalls wenn man das hier im Forum so liest, wie oft Unterlagen verschwinden oder EGV angeboten werden, obwohl es noch eine gültige mit Unterschrift gibt ...

Im anderen Thread den ich verlinkt habe, habe ich nachweisbar ein Verhandlungsschreiben am 19.05.2017 per Fax geschickt. Danach kam nichts mehr.

Dann hebe dir den Nachweis gut auf und den aktuellen Vorschlag auch, denn eine "Fortschreibung" kann es ja tatsächlich nur geben wenn es bereits (die erwähnte) EGV mit deiner Unterschrift gibt.

Vielleicht noch in Verhandlung treten und die 6 Eigenbemühungen wegbekommen? Ich bewerbe mich natürlich. Nur diese sture monatliche Anzahl führt nicht schneller oder besser zu einer Arbeitsaufnahme.

Zur Arbeits-Aufnahme hat ja bisher keine ihrer Ideen geführt und die "geeigneten VV " waren (vermutlich) auch Mangelware ...
Wenn es keine unterschriebene EGV gibt von dir, dann kann dir doch die "gewünschte" Anzahl auch egal sein.
Was heißt du wirst deine Bemühungen "künftig dokumentieren", brauchtest du das bisher nicht zu machen ... ???

Warum sollst du Geräte im "Wartebereich" nutzen, kommst du zu Fuß zu deinem JC (eher nicht wenn du Fahrkosten beantragt hast), hast du zu Hause keinen PC, um dort nach Stellen zu suchen, die deine SB ja bisher auch nicht gefunden hat ???

Sehr sinnig, zu betonen, dass du AG -Antworten nur vorlegen kannst wenn es welche geben sollte ... :doh:
Zu den Kosten bei VV - Bewerbungen wird nichts geschrieben, hast du schon mal Bewerbungskosten beantragt und erhalten ?

Die Bewerbung kann erst am 3. Werktag erfolgen und ob diese VV wirklich nach 3 Tagen bei dir im Briefkasten sind kann die SB gar nicht beeinflussen, DU aber auch nicht ... :icon_evil:

In der Regel haben VV ihre eigenen RFB , da steht also schon separat drauf wie man damit umzugehen hat, sofern man überhaupt welche bekommt jedenfalls ...

ZAF dürften ja langsam alle "durch" sein, wenn du schon so lange arbeitslos bist und "geeignete regionale Zeitungen" kosten in der Regel auch Geld, würde ich mal die Übernahme von ABO-Kosten beantragen (aus dem Vermittlungsbudget), damit du das regelmäßig und intensiv zur Stellensuche nutzen kannst. :idea:

Müsste es natürlich diplomatischer formulieren. Letzte mal konnte ich den Vorschlag bringen, da auch deren Fax nicht ordnungsgemäß empfing. Sagte jedenfalls die letzte Arbeitsvermittlerin.

Wenn den SB sonst nicht mehr viel einfällt ist immer die Technik schuld, auf der Hotline "streikt" auch meist gerade der PC wenn man konkrete Auskünfte haben möchte z.B. zum Leistungsbescheid ...

Die typischen Fehler sind auch drin, die im anderen Thread bereits angemerkt wurden. Habe 14 Tage Zeit. Hoffe auf eure Unterstützung. Werde den Gegenvorschlag auch erst am letzten Tag der Frist schicken.

ICH würde ganz schnell wissen wollen welche EGV sie da "fortschreiben" möchte ... du weißt doch JETZT schon, dass es diese EGV gar nicht gibt und nicht erst in 14 Tagen ... :idea:

Vielleicht sollte sie diese Vorschläge doch mal (wie nach § 15 SGB II) vorgesehen direkt mit dir besprechen, ehe sie was "verlängern" will was noch gar nicht existiert ... ICH würde sie erst mal "suchen" lassen nach der erwähnten EGV ...

Die SB sind verpflichtet das unterschriebene Zweit-Formular JEDER EGV aufzubewahren für eventuelle Rechtsstreitigkeiten dazu ... :icon_hihi:

Beim LE geht da schon mal was "unter" also würde ich ganz naiv eine Kopie verlangen ... weil du ja sonst nicht feststellen kannst, dass eine Änderung (Fortschreibung) wirklich erforderlich ist ...

Unter uns akzeptiert sie doch offenbar, dass 10 Bewerbungen (im Monat) zu viel sind wenn sie nun auf 6 reduziert hat aber das musst du ihr ja nicht unbedingt so sagen. :icon_evil:

MfG Doppeloma
 
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ZarMod

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Eine EGV die dieses Datum aufweist existiert nicht.
:icon_psst: Hoffentlich taucht der gleiche Unsinn im ersetzenden VA auf.
Vielleicht noch in Verhandlung treten und die 6 Eigenbemühungen wegbekommen?
Ja aber auf jeden Fall. Dein SB soll doch auch was dazulernen. :icon_wink:
4. Unterstützung durch das Jobcenter
... Als Nachweise dienen die Bewerbungsanschreiben bzw. Eingangsbestätigung oder Zu-/Absage des Arbeitgebers.
Das ist eine Bedingung, welche auf Obliegenheiten Dritter abstellt. Heißt also nichts anderes,
als daß Du auf den Kosten sitzen bleibst, wenn (und das wird zur Regel) der AG nicht antwortet.
Die Nachweise meiner Eigenbemühungen reiche ich ... monatlich beim JC ein.
Wenn Dein JC nicht gerade per Fußweg zumutbar erreichbar ist, wer übernimmt dann die Kosten der Zustellung?
Wie war das nochmal mit dem Austauschvertrag? Was die können:
4. Unterstützung durch das Jobcenter
Das JC unterbreitet Ihnen VV soweit geeignete Stellenangebote vorliegen.
.. das kannst Du auch:
5. Zur Integration in Arbeit
... Ich bewerbe mich [tdgs]mindestens 6 mal pro Monat[/tdgs], soweit geeignete Stellenangebote vorliegen,
um sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten, ...
 

Regensburg

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Das JC unterbreitet Ihnen VV soweit geeignete Stellenangebote vorliegen.
Dieses wurde schon mal auf SG Ebene als unzulässig erklärt:
Einer aus meinem EGV Änderungswünschen / Vorschlägen:
„Wenn …. erhalten Sie…. Vermittlungsvorschläge.“

Hier handelt es sich um bereits gesetzlich geregelte Pflichten des JC (§ 1 Abs. 3 Nr. 2 SGB II), die lt. § 53 ff SGB X nicht Inhalt einer EinV (VA ) sein dürfen.

Dies ist Kernaufgabe des JC . Die Vermittlungsvorschläge bekomme ich mit oder auch ohne EinV-VA zugesandt.

„Bei der Unterbreitung von Vermittlungsvorschlägen handele sich um eine gesetzliche Pflichtleistung, sodass der Passus, das Jobcenter werde Vermittlungsvorschläge unterbreiten, „soweit geeignete Stellenangebote vorliegen“, unzulässig sei.“

Quelle: SG Speyer Az: S 21 AS 485/16 ER .

Nachtrag:

Da der Beschluss ziemlich schwer zu finden ist - kein Wunder, da er auch andere Themen behandelt die für uns Positiv sind, hänge ich es an.
 

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Imaginaer

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Die 10 Bewerbungsbemühungen waren von der vorherigen AV . Die jetzige AV will 6 sehen. Sitzen aber im selben Jobcenter. :biggrin:

Vermittlungsvorschläge kamen seit 1 Jahr keine mehr. Hab mich beim aktuellen Termin auch schon gewundert, aber war nicht traurig drüber.

Das mit der Anforderung der EGV vom 09.06.2017 werden ich in 14 Tagen Ihr schicken. So in etwa der Text?:

Sehr geehrte Frau AV ,

nach Durchsicht meiner Unterlagen ist mir keine Eingliederungsvereinbarung vom 09.06.2017 bekannt bzw. zugegangen.

Ich bitte um eine Kopie der besagten Eingliederungsvereinbarung worauf sich die Fortschreibung der Eingliederungsvereinbarung vom 28.12.2017 beruft.

Mit freundlichen Gruß

Imaginaer

@Zeitkind Danke. Das mit den Bewerbungskostenerstattung und Nachweise hab ich immer Kopien der Anschreiben genommen. Wenn eine Absage, Eingangsbestätigung vorlag hab ich diese beigefügt. Die machen mir bei Bewerbungskosten/Fahrtkosten derzeit auf andere Weise das Leben schwer. Aber ich sehe das relaxt. Gibt es bald neben der Hauptforderung noch Verzugszinsen (§ 44 SGB I) und Prozeßzinsen. Sind zwar Peanuts, aber mich freut es.

Die Eigenbemühungen hab ich per Fax nachweisbar immer eingereicht. Dann war denen die Qualität zu schlecht. Was aber an deren Fax liegt, denn bei anderen kommen meine Faxe gut leserlich an. Die machen da einen sehr billigen Trick: Die kriegen Faxe nicht mehr über Faxgeräte sondern über Verbis als PDF Dokument. Dieses Dokument verkleinern die und drucken es aus und zeigen es mir. Ich falle darauf natürlich nicht rein.

Der letzte Satz finde ich super. Direkt den ganzen Satz diktieren. Das mache ich in der Verhandlung falls mir eine erneute EGV vorliegt. Erst einmal fordere ich diese ominöse EGV vom 09.06.2017 an.
 
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ExUser 2606

Gast
Vielleicht noch in Verhandlung treten und die 6 Eigenbemühungen wegbekommen? Ich bewerbe mich natürlich. Nur diese sture monatliche Anzahl führt nicht schneller oder besser zu einer Arbeitsaufnahme. Müsste es natürlich diplomatischer formulieren.

Vielleichtkann man sich ja auf eine Anzahl innerhalb von 2 oder drei Monaten einigen, dann ist man flexibler.
 

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Nochmal die Nachfrage: Sollte ich die 14 Tage auch hier ausreizen? Also wegen der Nachfrage zu der EGV vom 09.06.2017, die mir nicht bekannt bzw. zugegangen ist.
 

Imaginaer

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Hallo,

hab nun die Antwort, nachdem ich am Donnerstag ein Fax hingeschickt habe. War auch nur die EGV /Unterschriftfeld und ein Ausdruck meines am Donnerstag versendeten Fax drin. Ist dieselbe EGV /Unterschriftfeld wie hier. Nur das es das Datum 09.06.2017 aufweist. Es ist eine EGV /Unterschrift, aber ohne Unterschrift von mir oder der damaligen Arbeitsvermittlern.

Sollte ich nochmals zurückschreiben und bekräftigen das mir weder diese EGV weder bekannt, noch zugegangen ist? Und wieviel Zeit sollte ich mir lassen? Wieder 2 Wochen? Der Brief weist den 12.01 als Poststempel auf, wäre also theoretisch erst am Montag da. Soll ich mir wieder 2 Wochen Zeit lassen?

Wie gesagt im Brief war nur die EGV /Unterschriftsfeld und ein Ausdruck des Fax was ich am Donnerstag verschickt habe. Sonst nichts.
 

erwerbsuchend

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Wie gesagt im Brief war nur die EGV /Unterschriftsfeld

Dann hat mir dir also nicht die gesamte EGV zugeschickt, um die es hier geht? In dem Fall würde ich das JC erneut auffordern, dir die komplette fragliche EGV vorzulegen, auf die sich das JC beruft. Als Antwortfrist würde ich dem JC wieder 2 Wochen Zeit einräumen. Eventuell solltest du diesen Brief auch in Kopie an die GF des JC senden.
 
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ExUser 2606

Gast
Dann hat mir dir also nicht die gesamte EGV zugeschickt, um die es hier geht? In dem Fall würde ich das JC erneut auffordern, dir die komplette fragliche EGV vorzulegen, auf die sich das JC beruft. Als Antwortfrist würde ich dem JC wieder 2 Wochen Zeit einräumen. Eventuell solltest du diesen Brief auch in Kopie an die GF des JC senden.

Ich würde die komplette unterschriebene EGV fordern, sonst verarschen die dich nochmal.
 

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@erwerbsuchend Jein. Es Wurde nur ein Ausdruck der EGV vom 09.06.2017 zugesendet. Diese ist weder von mir, noch von der damaligen Arbeitsvermittlerin unterschrieben. Die neue Arbeitsvermittlerin hat die nur ausgedruckt anhand des Systems. Mir ist diese jedoch gänzlich unbekannt. Und es war kein Schreiben dabei. Nur die Kopie der EGV vom 09.06.2017 (ohne meine Unterschrift) und ein Ausdruck des Fax, worin ich die EGV angefordert habe. Sonst nichts.

@Gast Ja das werde ich erneut tun, fühle mich auch gerade etwas verarscht von der AV .

Wollte so antworten:

Sehr geehrte Frau AV ,

vielen Dank für ihre Antwort bzw. Zusendung der Eingliederungsvereinbarung vom 09.06.2017. Mir ist diese, nach wie vor, weder bekannt noch zugegangen.

Da meine Unterschrift nicht auf dieser Kopie vorzufinden ist, fordere ich eine Kopie der von mir unterschriebenen Eingliederungsvereinbarung vom 09.06.2017 an.

Mit freundlichen Gruß

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Sollte ich hier direkt antworten. Oder ab Montag in 2 Wochen?
 
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Hallo,

nachdem ich in Beitrag #12 genanntes Schreiben am Montag Abend abgeschickt habe, kam gestern angehängte Antwort der zuständigen Arbeitsvermittlerin.

Wie seht Ihr diese Antwort?

Zudem machen die ihr Spiel mit den Fahrtkosten weiterhin. Antwort wie hier im Anhang und Forderung der "Originalfahrscheine". Sehe ich aber locker, da die auch die NK Guthaben bisher nicht eingetrieben haben. :icon_hihi:

Frage: Da eine Klage deswegen schon anhängig ist, kann ich bei ergangenen Widerspruchsbescheid diesen der Klage anhängen? Ist im Kern ja dieselbe Ausgangslage. So kann man doppelte Verfahren verhindern.
 

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Berichte von einem Nebenkriegsschauplatz.

Zum obigen Termin hab ich natürlich die Fahrtkosten nachweisbar per Fax versendet und die Fahrscheine sichtbar mit gesendet. Es kam auch eine Bewilligung. Aber mit der Forderung versehen die "Originalfahrkarten" (ähnlich wie hier) zu übersenden. Was bei vorherigen Fahrtkostenanträgen nie notwendig war!

Widerspruch eingelegt wie oben unter "hier".

Nun kam eine standardmäßige Anhörung die mein Jobcenter neuerdings macht (unten angehängt). Die werde ich getrost ignorieren und warte auf den Widerspruchsbescheid. Dagegen werde ich Klage erheben. Eine ist schon anhängig. Vielleicht wird bald ein Erörterungstermin vom SG gemacht, da werden die immer schnell und haben einiges bewilligt bzw. abgelehnt. :icon_mrgreen:

Die spielen beim Jobcenter Spielchen, das erkennt man am verlinkten Thread.
 

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Passt hier rein, da es um den obigen Termin ging.

Ich habe nach dem Schreiben was eins drüber anhängt nichts mehr gehört. Deswegen Untätigkeitsklage erhoben. Nun kam unten angehängter Widerspruchsbescheid rein.

Ich Schreiben drüber sehen sie meinen Widerspruch als dessen an. Jetzt auf einmal wird er als unzulässig verworfen. Geht das überhaupt? Also ein Rechtsmittel als unulässig verwerfen?

Zudem sehen die Ihren Bescheid vom 10.Januar als Schreiben und nicht als Bescheid an. Das es ein Bescheid ist sieht man im Anhang "Bewilligung". :biggrin:

Habe auch direkt mal innerhalb von ein paar Minuten (da ich bereits Muster von vorherigen Klagen habe) mich an die Klageschrift gesetzt:

Der Kläger erhebt vor dem zuständigen Sozialgericht Klage und beantragt,

unter Aufhebung des Bescheides vom 10.01.2018 in der Form des
Widerspruchsbescheides vom 19.07.2018 festzustellen, dass dem Kläger die Fahrtkosten in Höhe von 5,40 Euro (2 x 2,70 Euro) zu erstatten hat.

die Kosten des Verfahrens der Beklagten aufzuerlegen.


Begründung:

Mit dem Bescheid vom 10.01.2018 bewilligte die Beklagte den Antrag vom 28.12.2017 und forderte darin „Original-Tickets“ die man zur Auszahlung benötige.

Im Widerspruch vom 12.01.2018 wies der Kläger die Beklagte daraufhin hin, das die „Original-Tickets“ zuvor nie notwendig waren. Vergleich: Fahrtkostenanträge vom 10.05.2016, 21.06.2016, 30.08.2016 und 05.05.2017 bezüglich des Termins vom 31.05.2017. Der Kläger schlug zur außergerichtlichen Einigung vor die Kosten für den nachweisbaren Versand vorab an das angegebene Konto des Klägers zu überweisen, sofern diese die Einsendung der Originalfahrkarten als notwendig erachtet.

Im Bezug auf die vorherigen Fahrtkostenanträge bzw. deren Bearbeitung, wo diese auch ohne Originalfahrkarten bewilligt und ausgezahlt wurden, steht dieser in einem größeren Aufwand in Zeit und Kosten. Im Widerspruchsbescheid vom 19.07.2018 schrieb die Beklagte das die Vorlage der Belege keinen Verwaltungsakt darstelle. Jedoch werden diese zur Bedingung gemacht um die Fahrtkosten auszubezahlen. Auf welche Rechtsnorm (gesetzliche Grundlage) dies geschehe äußert sich die Beklagte nicht zu.

Das ein Rechtsmittel (Widerspruch ) als unzulässig verworfen wird seitens der Beklagten, ist rechtlich nicht zulässig da er sich gegen den Bescheid vom 10.01.2018, wo auch auf die Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen wird, bezieht. Diesen Bescheid bezeichnet die Beklagte im Widerspruchsbescheid als „Schreiben vom 10.Januar 2018“.

Rechtserhebliche Gründe wurden von der Beklagten nicht genannt.

Mit freundlichen Gruß

Wie seht Ihr das? Ich find es absurd, was sich das JC hier leistet. Alleine schon die ungebründete Umwandlung von Bescheid auf Schreiben.:icon_mad:
 

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Zu den Fahrtkosten bzw. das verlangen nach den "Originalfahrscheinen". Es sind nun 3 Fahrtkostenanträge im Widerspruchsverfahren bzw. Klageverfahren.

Am Samstag erhielt ich einen Meldetermin für Ende August. Jetzt haltet euch fest: MIT 2 Blankofahrscheinen Preisstufe A des VRR. :biggrin:. Gibt es da irgendwie eine gesetzliche Regelung bzw. Rechtsprechung oder war das JC hier mal "gutherzig"?
 
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ZarMod

Gast
Gibt es da irgendwie eine gesetzliche Regelung bzw. Rechtsprechung oder war das JC hier mal "gutherzig"?
Kosten aus dem Vermittlungsbudget werden nach Ermessen genehmigt.
Vermutlich hat Deine Beharrlichkeit zur Vorauserstattung geführt. Würde ich letztlich als Erfolg verbuchen.
Normalerweise sollte das grundsätzlich bei jeder Meldeaufforderung so gehandhabt werden.

:sorry: Daß ich Dein Thema erst so spät lese. Hast Du Klage gegen den letzten Bescheid eingereicht?
Die Begründung im Beitrag #18 finde ich sehr gut und auch gerechtfertigt. :icon_wink:
 

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:sorry: Daß ich Dein Thema erst so spät lese. Hast Du Klage gegen den letzten Bescheid eingereicht?
Die Begründung im Beitrag #18 finde ich sehr gut und auch gerechtfertigt. :icon_wink:

Macht ja nichts, ist Urlaubszeit. Ja die Klage ist abgeschickt. Der Eingang ist bestätigt und ein Aktenzeichen zugewiesen.

Da es sich bei allen 3 Widersprüchen/Klagen um denselben Kern der "Originalfahrscheine" dreht habe ich identische Widersprüche und Klagen geschrieben. Die Klageabweisung toppt allerdings bisher alles. Hier der Fall 2 den Anhang beachten
 

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Kleines Update: Kam gerade Post vom Sozialgericht. Auf die Klage in #18 reagiert das Jobcenter so:
Im Rechtstreit wird beantragt,

1. die Klage abzuweisen und
2. zu entscheiden, dass Kosten gemäß § 193 Sozialgerichtsgesetz (SGG) nicht zu erstatten sind.

Begründung wird nur auf den Widerspruchsbescheid verwiesen.

Anbei waren dann noch Verbis Vermerke und Bescheide dabei. Ich zähle 7 Jobcenter Mitarbeiter die daran beteiligt sind. Das geht von einem Schreibtisch bzw. Mail Postfach zum nächsten. Zudem sind dort Anlagen beigefügt die einem anderen Verfahren zugehörig sind. Aktenführung 5 mangelhaft. :biggrin:
 
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