Also ich sehe es als Nötigung an, wenn meinem Kind gesagt wird, wenn er das nicht macht was in der EGV steht, gibt es kein Zettel für Kindergeld. .
Die EGV ist schon aller Kanone, aber auch dummdreist entlarvend, denn einerseits wird in übergriffiger weise ermahnt nicht FAUL zu sein. Andererseits soller die Änderung seiner Berufswünsche mitteilen. Eine FAULER hat meist noch nicht einmal die bisher erdacht oder gewählt.Sie wären ihm schlichtweg egal. Insofern wäre dann die BITTE an ihn darin sinnfrei. Zudem stehen ja Berufsfelder drin!! Aber -ich nehme mmal an -er hat die aufoktoyiert bekommen? Das wäre dann allein schon ein Grund für eine Kündigung dessen, weil die Bedingungen zur Zahlung des Kindergeldes für Volljährige an bestimmte Bedingungen geknüpft sind:
[
Egal welchen beruflichen Weg das Kind einschlägt:
Werden Dienst, Berufsausbildung oder Studium nicht angetreten/begonnen, erlischt der Kindergeldanspruch.
…das Kind ist ausbildungssuchend
Auch ein Kind, das ausbildungssuchend ist und gegenwärtig in keinem Ausbildungsverhältnis steht, hat zwischen 18 und 25 Anspruch auf Kindergeld: jedoch nur, wenn es aufgrund von
Erfolglosigkeit keine Ausbildung zum ehesten Zeitpunkt antreten kann.
Vorausgesetzt wird hier, dass
das Kind sich ernsthaft um eine Ausbildungsstelle bemüht hat. Die Erfolglosigkeit muss nachweisbar sein; dies kann beispielsweise durch das Vorlegen der erfolgten Bewerbungen geschehen.
Ist das Kind bei der Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit/ beim Jobcenter als Bewerber um eine Ausbildungsstelle/für Bildungsmaßnahmen registriert, zählt dies als ausreichender Beleg.
…das Kind ist arbeitslos bzw. arbeitssuchend
Wenn das Kind bei der Bundesagentur für Arbeit oder beim Jobcenter als arbeitssuchend registriert ist, hat es bis zu seinem
21. Geburtstag Anspruch auf Kindergeld.
- Der Kindergeldanspruch besteht auch dann weiter, wenn sich das Kind mit einem Mini-Job (bis 450 Euro pro Monat) etwas dazuverdient.
- Wichtig: Das Kind muss sich alle drei Monate bei der Bundesagentur für Arbeit als weiterhin arbeitssuchend/ ausbildungssuchend melden, weil der Kindergeldanspruch andernfalls keinen Fortbestand hat (BFH vom 19.06.2008, Az.: III R 66/05 und III R 68/05)
Die AfA hat höchstwahrscheinlich Deinen Sohn eben nicht nur als arbeitssuchend -sondern auch oder vorwiegend als Bewerber für eine Ausbildung registriert. Wie dem auch sei -irgendetwas in der Richtung muss erfolgen, damit weiter Kindergeld gezahlt wird.
Nur ist diese aufgenötigte EGV eine doppelte Zumutung, weil die Kasse zur Kindergeldzahlung dazu auch folgendes sichergestellt wisisen will:
Damit ein Kind, dass sich in der Berufsausbildung oder im Studium befindet, in der Altersphase zwischen 18 und 25 Kindergeld erhält, muss die Ausbildung bzw. das Studium zielführend für den späteren Beruf sein.
Quelle:
Kindergeld für volljährige Kinder - Kindergeldanspruch 18
Die AFA hat also nicht wirklich eine Handhabe zur Nötigung mit dem Kindergeld -weil die Kindergeldkasse eben nicht zahlen muss, wenn die Ausbildung nicht zielführend ist, was eine aufgenötigte Richtung niemals sicherstellen sein kann. Die Kasse müsste deshalb gerade deswgen nicht zahlen und Dein Sohn oder Du bekämem auch kein Kindergeld -wenn die Richtungsvorgabe in der EGV nicht die wäre , die zielführend in einen Beruf einmünden würde. Bedeutet: wenn er sich da fügen würde -nur wegen dem Kindergeld -dann ist das der falsche Weg . So muss die Kasse Kindergeld nur zahlen, wenn er das auch freiwillig und sinnstiftend für einen späteren Zielberuf macht, wobei die Richtung aber von Anfang an stimmen muss .
Genau das böte die Begründung für die Kündigung der EGV und ide Aufforderung eine zu erstellen, die zielführend für eine spätere Berufstätigkeit sein kann , um die Weiterzahlung von Kindergeld zu gewährleisten. Über diese EGV sollte sich Dein Sohn selbst beim BMAS beschweren und zudem über die nicht zielführende Richtungsvorgabe , die mit einem falschen Argument aufoktroyiert wurde und über die Art und Weise von beleidigenden Zuschreibungen und fehlender Beratung. Was dazu ggf. noch gefehlt hat, darüber kann sich Dein Sohn oder du hier zum Thema BVB umfassend anhand diverser Links der BA informieren:
Suchübersicht - Bundesagentur für Arbeit
Das Verhalten der AFA ist für mich nicht überraschend. Den MA geht es hierbei um das Befüllen der BVB Maßnahmen für die Staitstik . Egal , mit welchen Mitteln . Die Staitstik geht der AFA über alles . Und ide Manipulation setzt dort immer gerne an -wo die Arbeitssuchenden im Unklaren gelassen werden .
Und das ist und war schon immer eien Ärgernis bei allen Arbeitsagenturen . Die haben alle Infos im Intenet. die bekommen aber Arbeitsuchende vor Ort hsöchst selten zu gesicht oder werden im Vorfeld dazu umfassend beraten . Der Fokus liegt seit 2 Jahren bevorzugt darauf, die Jugendlichen und jungen Erwachsenen nicht beim Jobcenter landen zu lassen. Jedoch das nicht im Sinne des Einzelfall . Sondern nur im Sinne der Behörden. Eine solche Denkweise und rigide Umgangsformen bekommen die MA schon in ihrer Ausbildung diktiert Viele MA verlieren auch die Bodenhaftung, wenn hoheitliche Maßnahmen und Aufgabenerledigung dabei die Überhand gewinnen, was hier zweifelsfrei der Fall ist.
Nachtrag
Vor allem "ich werde AUFHÖREN, Faul zu sein." (2. Seite)
Das ist ja nicht nur eine zu unterschreibende Selbstverpflichtung, sondern ein Schuldeingeständnis
Das ist sowieso ein dreister Blödsinn sondersgleichen ,der da abverlangt wurde. Weil selbst ein Geständnis dessen keine Kindergeldzahlung als solches garantiert, weil eben blinder Aktionismus oder auch - nicht Faul zu sein -eben nicht ausreicht. Die Richtung muss stimmen. Alles andere ist hier eben eine Folge des Einschätzungsermessen der MA , was hier mißbräuchlich genutzt wurde -wahrscheinlich - um sich selbst zu profilieren. Wahrscheinlich hat der MA selbst vorher FAUL reagiert und dem Sohn vorher nicht rechtzeitig oder überhaupt eine passendes Angebot gemacht. Nun hat der das jetzt erfolgreich auf den Sohn abgewälzt und der hat ihn von dem Vorwurf befreit, indem der dafür selbst SEINE Faulheit unterschrieben bzw. bestätigen sollte. So hat sich MA nachträglich von dem Vorwurf befreit. Ist doch bei den Jobcentern auch nicht anders -dass dem Elo die Schuld zugeschreiben wird. Nur taucht das dann im Bewerberprofil als Notiz auf. Und meist nicht so dreist in den EGV auf. Der Sohn hätte ganz einfach nicht unterschreiben sollen. Denn wenn der Inhalt auch ansonsten nicht auf den Einzelfall abgestimmt ist, dann darf die Kindergeldkasse so oder so kein Kindergeld weiterzahlen.
Darüber informiert man aber Arbeitslose nicht -weil sonst die Drohkulisse ins Leere gelaufen wäre und man dann eine Unterschrift nicht bekommen hätte. Die aber im letztendlich dann wertlos ist. Zumindest für den Sohn. Die AfA indessen wähnt inzwiswchen in der Sicherheit , den Sohn für 6 Monate aus der Staitistik ausbuchen zu können . Was anderes interssiert die ansonsten sowieso überhaupt nicht.
Das ist meine Meinung und meine Einschätzung dazu.