Froehlich16
Elo-User*in
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Ein freundliches Hallo an alle Forumleser,
ich hatte mit meinem Sachbearbeiter vom Jobcenter ein Gespräch über ein eventuelles Bewerbungstraining.
Bewerbungstraining finde ich an sich nicht schlimm und bin auch bereit an so etwas teilzunehmen. Aber als ich das Wort "Praktikum" hörte habe ich indirekt zum Ausdruck gebracht, dass ich so etwas nicht möchte bzw. nachgefragt ob es verpflichtend sei.
Mein Sachbearbeiter meinte was von "Nö nö...Besprechen Sie es dort mit denen".
Über Inhalt und Dauer wurde nicht kommuniziert.
Nun...mir wurde schnell ein Flyer gegeben und eine Eingliederungsvereinbarung ausgedruckt, welches ich beim Termin dem Maßnahmeträger vorlegen soll.
Unterschrieben habe ich die Eingliederungsvereinbarung natürlich noch nicht.
Seite der Eingliederungsvereinbarung mit der Maßnahme ist im Anhang (Maßnahmeträger, Daten habe ich unkenntlich gemacht).
Im Flyer steht "Eine betriebliche Erprobung von maximal sechs Wochen Dauer kann zwecks einer Berufsfelderprobung absolviert werden"...also kann und muss nicht? Freiwillig?
"Die Förderdauer kann inviduell von 3 Monaten bis maximal 24 Monate betragen und wird nach inviduellen Bedürfnissen von dem zuständigen Jobcenter festgelegt"...in meiner Eingliederungsvereinbarung steht vorerst ein Zeitraum von 1 Monat. Also kann ich von mir aus sagen das ich erstmal nur 3 Monate daran teilnehmen will?
Ich habe jedenfalls vor zum Termin beim Maßnahmeträger hinzugehen und höflich folgende Bedingungen zu äussern:
1. kein Praktikum
2. erst einmal 3 Monate
3. Teilzeit 15 Stunden (ohne Begründung bzw. wichtigen Grund zu nennen)
3. Maßnahmevertrag erst einmal mit nach Hause nehmen und 1 oder 2 Tage Zeit um es genau durchzulesen bevor ich etwas unterschreibe.
Wenn eins meiner Punkte nicht möglich ist habe ich vor die Eingliederungsvereinbarung und den Maßnahmevertrag nicht zu unterschreiben.
Meine Fragen an die Profis hier:
- wenn man mir sagt, dass ich das Gespräch dort erst bekomme wenn ich die Eingliederungsvereinbarung unterschrieben habe... sollte ich es lieber nicht tun? Weil ich mir unsicher bin ob die mich dann im Gespräch festnageln könnten, dass ich für ein Praktikum etc. zugestimmt habe.
- Wegen meinen Bedingungen kann ich nicht sanktioniert werden falls kein Maßnahmevertrag zustande kommt oder? Eingliederungsvereinbarung habe ich ja noch nicht unterschrieben.
Liebe Grüße
ich hatte mit meinem Sachbearbeiter vom Jobcenter ein Gespräch über ein eventuelles Bewerbungstraining.
Bewerbungstraining finde ich an sich nicht schlimm und bin auch bereit an so etwas teilzunehmen. Aber als ich das Wort "Praktikum" hörte habe ich indirekt zum Ausdruck gebracht, dass ich so etwas nicht möchte bzw. nachgefragt ob es verpflichtend sei.
Mein Sachbearbeiter meinte was von "Nö nö...Besprechen Sie es dort mit denen".
Über Inhalt und Dauer wurde nicht kommuniziert.
Nun...mir wurde schnell ein Flyer gegeben und eine Eingliederungsvereinbarung ausgedruckt, welches ich beim Termin dem Maßnahmeträger vorlegen soll.
Unterschrieben habe ich die Eingliederungsvereinbarung natürlich noch nicht.
Seite der Eingliederungsvereinbarung mit der Maßnahme ist im Anhang (Maßnahmeträger, Daten habe ich unkenntlich gemacht).
Im Flyer steht "Eine betriebliche Erprobung von maximal sechs Wochen Dauer kann zwecks einer Berufsfelderprobung absolviert werden"...also kann und muss nicht? Freiwillig?
"Die Förderdauer kann inviduell von 3 Monaten bis maximal 24 Monate betragen und wird nach inviduellen Bedürfnissen von dem zuständigen Jobcenter festgelegt"...in meiner Eingliederungsvereinbarung steht vorerst ein Zeitraum von 1 Monat. Also kann ich von mir aus sagen das ich erstmal nur 3 Monate daran teilnehmen will?
Ich habe jedenfalls vor zum Termin beim Maßnahmeträger hinzugehen und höflich folgende Bedingungen zu äussern:
1. kein Praktikum
2. erst einmal 3 Monate
3. Teilzeit 15 Stunden (ohne Begründung bzw. wichtigen Grund zu nennen)
3. Maßnahmevertrag erst einmal mit nach Hause nehmen und 1 oder 2 Tage Zeit um es genau durchzulesen bevor ich etwas unterschreibe.
Wenn eins meiner Punkte nicht möglich ist habe ich vor die Eingliederungsvereinbarung und den Maßnahmevertrag nicht zu unterschreiben.
Meine Fragen an die Profis hier:
- wenn man mir sagt, dass ich das Gespräch dort erst bekomme wenn ich die Eingliederungsvereinbarung unterschrieben habe... sollte ich es lieber nicht tun? Weil ich mir unsicher bin ob die mich dann im Gespräch festnageln könnten, dass ich für ein Praktikum etc. zugestimmt habe.
- Wegen meinen Bedingungen kann ich nicht sanktioniert werden falls kein Maßnahmevertrag zustande kommt oder? Eingliederungsvereinbarung habe ich ja noch nicht unterschrieben.
Liebe Grüße
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