jep bin 56 seid Juli 2005 arbeitslos wegen Freiberuflich sofort in ALG-2 gerutscht. Habe mich gemledet bei Agentur für Arbeit bekam bei der Arbeitslosenmeldung nur die banale Aussage bin zu alt und man kann mich nicht mehr vermitteln. Solle mich selber um einen Job kümmern.
Jetzt am letzten November bekam ich verbal erst per Telefon die Auflage mich bei Agentur für Arbeit einzufinden zwecks vermittlung in 1€ Job.
Muß man Folge leisten in jedem Fall.
Passiert ist von der Arbeitslosenmeldung bis heute seitens der Agentur garnichts.
Es wurde weder ein Profiling mit mir erarbeitet noch daraus resultiernd Eingliederungsmaßnahmen angeboten.
Laut Durchführungsverordung der Agentur für Arbeit hat so etwas aber kurz nach der Arbeitslosenmeldung im Hause der Agentur für Arbeit zu erfolgen.
So, was erwischte mich heute beim Termin,? ich bekam die Auflage mich bei einer Fremdfirma die von der Agentur bezahlt wird mich zum Profiling und Feststellung lach ob ich se alle noch auf der Latte habe einzufinden schon nächste Woche.
Das wurde mir per Eingliederungsvereinbarung voll aufs Auge gedrückt.
Da ich nicht sofort unterschreiben wollte, wurde mir sofort mit Sanktionen gedroht.
Nur zur Info das geht hier zur Zeit im Kreis Euskirchen so ab alle Ü50 werden jetzt hier zwangsverpflichtet.
Das fiese ist an der Sache man kommt um die Unterschrift für die EV Vereinbarung erst einmal nicht drum herum.
Habe mich aber schlau gemacht im Internet direkt bei der AG für Arbeit und das steht klipp und klar drin wie eine Eingleidrungsvereinbarung auszusehen hat und wann diese erst abverlangt werden darf.
Diese jetzt hier im Kreis Euskirchen grasirende Vereinbarung entbehrt jeglicher gesetzlichen Grundlage.
Problem ist nur das ist meine FRage, wie packt man das Thema an die wollen einen nur vorzeitig in Rente schicken.
Wer ähnliche Erahrungen hat bitte einfach melden
danke im voraus
P.S. Wer für die Ü50 neue Eingliederungsvereinbarung der ARGe Euskirchen haben möchte kein Tema laß es mich wissen schicke Orginal gerne per Email an euch
Jetzt am letzten November bekam ich verbal erst per Telefon die Auflage mich bei Agentur für Arbeit einzufinden zwecks vermittlung in 1€ Job.
Muß man Folge leisten in jedem Fall.
Passiert ist von der Arbeitslosenmeldung bis heute seitens der Agentur garnichts.
Es wurde weder ein Profiling mit mir erarbeitet noch daraus resultiernd Eingliederungsmaßnahmen angeboten.
Laut Durchführungsverordung der Agentur für Arbeit hat so etwas aber kurz nach der Arbeitslosenmeldung im Hause der Agentur für Arbeit zu erfolgen.
So, was erwischte mich heute beim Termin,? ich bekam die Auflage mich bei einer Fremdfirma die von der Agentur bezahlt wird mich zum Profiling und Feststellung lach ob ich se alle noch auf der Latte habe einzufinden schon nächste Woche.
Das wurde mir per Eingliederungsvereinbarung voll aufs Auge gedrückt.
Da ich nicht sofort unterschreiben wollte, wurde mir sofort mit Sanktionen gedroht.
Nur zur Info das geht hier zur Zeit im Kreis Euskirchen so ab alle Ü50 werden jetzt hier zwangsverpflichtet.
Das fiese ist an der Sache man kommt um die Unterschrift für die EV Vereinbarung erst einmal nicht drum herum.
Habe mich aber schlau gemacht im Internet direkt bei der AG für Arbeit und das steht klipp und klar drin wie eine Eingleidrungsvereinbarung auszusehen hat und wann diese erst abverlangt werden darf.
Diese jetzt hier im Kreis Euskirchen grasirende Vereinbarung entbehrt jeglicher gesetzlichen Grundlage.
Problem ist nur das ist meine FRage, wie packt man das Thema an die wollen einen nur vorzeitig in Rente schicken.
Wer ähnliche Erahrungen hat bitte einfach melden
danke im voraus
P.S. Wer für die Ü50 neue Eingliederungsvereinbarung der ARGe Euskirchen haben möchte kein Tema laß es mich wissen schicke Orginal gerne per Email an euch