Sehr geehrte Damen und Herren
Zu Ihrer Information, das eine EGV per VA bei Widerspruch keine Aufschieben Wirkung hat.
Das ist nicht ganz richtig.
Siehe dazu: 3. Beitrag Urteile und Beschlüsse zu Eingliederungsvereinbarung (EGV) ersatzweise als Verwaltungsakt (VA) « Aufgewachter
Ich hoffe, helfen zu können.
Im übrigen steht da auf der Seite noch mehr an schönen Urteilen dazu.
Ps.: Wollte den Autor @Paolo_Pinkel Anschreiben, aber das darf man ja erst nach 12 Beiträgen (so ein Quatsch), damit er das Ändern kann. Aber wollte nicht noch 6 Sinnlose Beiträge schrieben. deshalb dieser Weg.
Zu Ihrer Information, das eine EGV per VA bei Widerspruch keine Aufschieben Wirkung hat.
Da ein Widerspruch gem. § 39 SGB II keine aufschiebende Wirkung mehr hat bedeutet dies, dass trotz deines Widerspruchs der VA sofort vollziehbar ist aus: https://www.elo-forum.org/eingliederungsvereinbarung/76689-eingliederungsvereinbarung-egv-man-darueber-wissen-sollte-update.html
Das ist nicht ganz richtig.
Beschluss des Verwaltungsgericht Bremen S3 V 1192/07 vom 30.05.2007
Gewährung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen eine durch Verwaltungsakt erlassene Eingliederungsvereinbarung.
Ein Widerspruch gegen einen eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt nach § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II hat aufschiebende Wirkung, da kein Fall des § 39 Nr. 1 SGB II vorliegt.
Siehe dazu: 3. Beitrag Urteile und Beschlüsse zu Eingliederungsvereinbarung (EGV) ersatzweise als Verwaltungsakt (VA) « Aufgewachter
Ich hoffe, helfen zu können.
Im übrigen steht da auf der Seite noch mehr an schönen Urteilen dazu.
Ps.: Wollte den Autor @Paolo_Pinkel Anschreiben, aber das darf man ja erst nach 12 Beiträgen (so ein Quatsch), damit er das Ändern kann. Aber wollte nicht noch 6 Sinnlose Beiträge schrieben. deshalb dieser Weg.