MarkusMarkant
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Hallo an alle,
ich war nun endlich beim Jobcenter und bin erstmal platt: Zunächst mal hatte ich meinen Antrag mit allen Anlagen komplett ausgefüllt mit. Allerdings weigerte sich der Sachbearbeiter den Antrag anzunehmen
. Ich soll erst zu einem Erstgespräch - da soll ich den Antrag aber immer noch nicht abgeben. Vielmehr wird da erstmal meine berufliche Situation erfasst und DANN bekomme ich quasi einen zweiten Termin, wo ich dann den Antrag abgeben kann. Finde ich irgendwie mehr als widersinnig...
Außerdem bin ich baff: Ich soll quasi eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben, die keine ist. Und zwar bekam ich folgendes Dokument mit (abgetippt):
Muss ich das wirklich so unterschreiben? Im Grunde ist der Text ja total diffus: Es ist von irgendeiner Maßnahme die Rede, an der ich einwilligen soll teilzunehmen, aber schriftlich wird gar nix erklärt. Ich finde der Verweis auf mündliche Erläuterungen ist sehr fragwürdig.
Es könnte sich dabei natürlich um das Profiling handeln, an dem ich auch gerne teilnehme. Allerdings wird das konkret auf diesem Zettel überhaupt nicht genannt. Es wird lediglich gedroht, wenn man nicht zustimmt, kann man seinen Antrag quasi direkt vergessen.
Wäre für Hilfe sehr danbkar, da ich diesen Zettel doch sehr dubios finde - eine Engliederungsvereinbarung, die keine ist?
Viele Grüße
Markus
ich war nun endlich beim Jobcenter und bin erstmal platt: Zunächst mal hatte ich meinen Antrag mit allen Anlagen komplett ausgefüllt mit. Allerdings weigerte sich der Sachbearbeiter den Antrag anzunehmen
Außerdem bin ich baff: Ich soll quasi eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben, die keine ist. Und zwar bekam ich folgendes Dokument mit (abgetippt):
Sehr geehrter Antragsteller,
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes dürfen Ihnen nur erbracht werden, soweit ihre Hilfebedürftigkeit nicht anderweitig beseitigt werden kann.
Erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit Ihnen in einer Bedarfgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung Ihrer Hilfebedürftigkeit nutzen. Insbesondere müssen Sie aktiv an allen Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit mitwirken.
Wir bieten Ihnen heute unsere Aktivierungsmaßnahme für Neuantragsteller an. Feinziel dieser Maßnahme ist im Ergebnis eine Stärken / Schwächenanalyse von Ihnen. Diese Analyse ist für eine verbesserte Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt unerlässlich. Der genaue Inhalt der Maßnahme wird Ihnen von Ihrer Integrationsfachkraft erläutert.
Lehnen Sie diese Maßnahme ab, sind Sie nicht bereit alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung Ihrer Hilfebedürftigkeit zu nutzen. Der von Ihnen gestellte Antrag muss dann leider abgelehnt werden. Rechtsgrundlage dieser Entscheidung sind die §§ 2 Abs. 1, 3 Abs. 3 in Verbindung mit §9 des zweiten Sozialgesetzbuches (SGBII).
[] Ich habe den oben angeführten Text verstanden und werde an der Maßnahme teilnehmen.
[] Ich habe den oben angeführten Text verstanden und werde an der Maßnahme nicht teilnehmen. Die daraus entstehenden Rechtsfolgen sind mir geläufig.
[] Ich habe den oben angeführten Text verstanden, werde an der Maßnahme nicht teilnehmen und verzichte hiermit auf meine Antragsstellung für Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II
Muss ich das wirklich so unterschreiben? Im Grunde ist der Text ja total diffus: Es ist von irgendeiner Maßnahme die Rede, an der ich einwilligen soll teilzunehmen, aber schriftlich wird gar nix erklärt. Ich finde der Verweis auf mündliche Erläuterungen ist sehr fragwürdig.
Es könnte sich dabei natürlich um das Profiling handeln, an dem ich auch gerne teilnehme. Allerdings wird das konkret auf diesem Zettel überhaupt nicht genannt. Es wird lediglich gedroht, wenn man nicht zustimmt, kann man seinen Antrag quasi direkt vergessen.
Wäre für Hilfe sehr danbkar, da ich diesen Zettel doch sehr dubios finde - eine Engliederungsvereinbarung, die keine ist?
Viele Grüße
Markus