Leider habe ich viel zu spät gelesen was in das Eingliederung beschrieben wurde.
Jedenfalls wurde nicht über alles geredet was drinnen stand 18.10.18.
Jetzt interessiert mich ob es rechtens ist dass ab dem sogenannten Datum die Vereinbarung bis auf " weiteres " Gültigkeit hat.
Auch würde ich gerne wissen,ob das 2. te Vereinbarungsschreiben das mir ausgehändigt wurde,von der Jobcentermitarbeiterin ohne ihr Unterschrift eine Gültigkeit hätte. Meine Freundin die dieser Tage bei mir war meinte nein.
Ich muss und darf mich nicht mehr den Stress vom Jobcenter aufbürden lassen,da ich chronisch Krank bin und seit Jahren in ärztlicher Behandlung bin ,bei verschiedenen Ärzten und ich beim Jobcenter als nicht vermittelbar gelistet. Jetzt werde ich wieder zu einem Gutachter gezwungen hinzugehen ,obwohl ich schon 2x dorten war und das gleiche Ergebnis heraus kam.
Mit freundlichen Grüßen
Mucknel
Jedenfalls wurde nicht über alles geredet was drinnen stand 18.10.18.
Jetzt interessiert mich ob es rechtens ist dass ab dem sogenannten Datum die Vereinbarung bis auf " weiteres " Gültigkeit hat.
Auch würde ich gerne wissen,ob das 2. te Vereinbarungsschreiben das mir ausgehändigt wurde,von der Jobcentermitarbeiterin ohne ihr Unterschrift eine Gültigkeit hätte. Meine Freundin die dieser Tage bei mir war meinte nein.
Ich muss und darf mich nicht mehr den Stress vom Jobcenter aufbürden lassen,da ich chronisch Krank bin und seit Jahren in ärztlicher Behandlung bin ,bei verschiedenen Ärzten und ich beim Jobcenter als nicht vermittelbar gelistet. Jetzt werde ich wieder zu einem Gutachter gezwungen hinzugehen ,obwohl ich schon 2x dorten war und das gleiche Ergebnis heraus kam.
Mit freundlichen Grüßen
Mucknel