Eingliederungsvereinbarung bei ALG1 harmlos? oder nicht?

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busfahrer

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ich habe vor 1 Woche eine neue EGV im ALG1 Bezug erhalten und erst mal zur Prüfung mitgenommen ohne Unterschrift - EGV sh. Anhang. Auf den ersten Blick erscheint sie mir harmlos, auf den 2ten Blick habe ich doch mal ein paar Fragen.

Was sind Beratungsgespräche zur Integrationsbegleitung, wo ich meinen nächsten Termin mit der Post erhalte? Wurde mir nicht erläutert und habe ich erst im nachhinein entdeckt? Ist das etwa dieses INGA Dings?

Bedeutet, das ich mich zeitnah auf Vermittlungsvorschläge der AA bewerbe, das ich da auf ALLES mich bewerben muss, egal ob an dem Vermittlungsvorschlag eine Rechtsfolgebelehrung dran ist, oder nicht? Wenn ich VV kriege ohne Rechtsfolgebelehrung und ich schreibe da nicht hin, kriege ich da mit der unterschriebenen neuen EGV dann ne Sperrzeit aufgebrummt? Oder müssen selbst bei unterschriebener EGV mit dem Text -sh.- Anhang - die Vermittlungsvorschläge IMMER eine Rechtsfolgenbelehrung haben, um in den "Genuss" einer Sperrzeit zu kommen, falls man da nicht hinschreibt.

Dann ist die Gültigkeit der EGV länger als ein halbes Jahr (um ein paar Tage, ca. 2,5 Wochen. Ist das überhaupt zulässig, oder ist das ganze Dingens damit sowieso ungültig?

Ich habe nicht unterschrieben... Sachbearbeiter von der Arbeitsagentur allerdings auch nicht, als sie mir die 2 Blätter zur Prüfung mitgegeben hat. Bei der letzten EGV hat die Sachbearbeiterin unterschrieben mir den Schriebs in die Hand gedrückt ich steckte das Teil ein... ohne Unterschrift und dabei blieb es. Danke für alle Antworten.
 

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