Mangolassi81
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Schönen guten Abend an alle 
Wie der Titel schon sagt, möchte ich eine Eingliederungsmaßnahme, wenn möglich, abwähren bzw. mich über meine Möglichkeiten und eventuelle Sanktionen informieren und hoffe auf Unterstützung, da trotz Eigenrecherche noch vieles unklar ist.
Ich bin seit geraumer Zeit arbeitslos mit Unterbrechungen und habe noch ca. vier Monate Anspruch auf ALG 1.
Mit meinen ersten SB, mit dem ich Super aus kam, wurden wegen einer Unterbrechung zwei EGV gemacht. Letztere hat eine vermeindliche Gültigkeit bis 01.04.19. Keine der Beiden habe ich unterschrieben und es wurde auch kein VA erlassen.
Zwischendurch bekam ich einen neuen SB den ich vorerst nicht persönlich kennenlernte. Nun nach einer sechswöchiger Unterbrechung auf eigenen Wunsch und Wiederanmeldung bekam ich einen Termin für ein Orientierungsgespräch. Dies war heute am 26.03.19 bei meinen neuen SB. Dieser kam ziemlich schnell auf den Punkt und teilte mir mündlich mit, dass ich ein Bewerbungs- und Jobtrainig abschließen muss, fünf Tage die Woche bis ich eine neue Anstellung habe oder bis zum Ende meines Anspruchs. Er händigte mir einen Antrag für einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) aus und meinte ich soll diesen zum nächsten Termin am 08.04.19 ausgefüllt mitbringen und mich umgehend bei dem Leiter der Maßnahme zu melden um meinen Starttermin zum 01.04.19 bzw. spätestens zum 08.04.19 abzusprechen.
Eine RVB erfolgte nicht.
Ich halte diese Maßnahme nicht für erforderlich und total überzogen gerade was die Dauer angeht.
Ich möchte und werde an dieser Maßnahme nicht teilnehmen.
Nun stellen sich natürlich Fragen, inwiefern ich wirklich gesetzlich dazu verpflichtet bin, welche Möglichkeiten ich habe und welche Sanktionen mir drohen.
Kann ich ohne EGV zu einer Maßnahme gezwungen werden?
Ist eine mündliche Aufforderung gültig ?
Ist eine mündliche Aufforderung ohne RVB gültig?
Kann es sein, dass die Aufforderung mit RVB noch per Post kommt?
Welche Möglichkeiten gibt es die Maßnahme abzuwehren?
Welche Sanktionen drohen gegebenfalls?
Tipps und Vorschläge?
Ich hoffe Ihr alten und jungen Hasen könnte mich etwas unterstützen

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Gruß
HermineL
Wie der Titel schon sagt, möchte ich eine Eingliederungsmaßnahme, wenn möglich, abwähren bzw. mich über meine Möglichkeiten und eventuelle Sanktionen informieren und hoffe auf Unterstützung, da trotz Eigenrecherche noch vieles unklar ist.
Ich bin seit geraumer Zeit arbeitslos mit Unterbrechungen und habe noch ca. vier Monate Anspruch auf ALG 1.
Mit meinen ersten SB, mit dem ich Super aus kam, wurden wegen einer Unterbrechung zwei EGV gemacht. Letztere hat eine vermeindliche Gültigkeit bis 01.04.19. Keine der Beiden habe ich unterschrieben und es wurde auch kein VA erlassen.
Zwischendurch bekam ich einen neuen SB den ich vorerst nicht persönlich kennenlernte. Nun nach einer sechswöchiger Unterbrechung auf eigenen Wunsch und Wiederanmeldung bekam ich einen Termin für ein Orientierungsgespräch. Dies war heute am 26.03.19 bei meinen neuen SB. Dieser kam ziemlich schnell auf den Punkt und teilte mir mündlich mit, dass ich ein Bewerbungs- und Jobtrainig abschließen muss, fünf Tage die Woche bis ich eine neue Anstellung habe oder bis zum Ende meines Anspruchs. Er händigte mir einen Antrag für einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) aus und meinte ich soll diesen zum nächsten Termin am 08.04.19 ausgefüllt mitbringen und mich umgehend bei dem Leiter der Maßnahme zu melden um meinen Starttermin zum 01.04.19 bzw. spätestens zum 08.04.19 abzusprechen.
Eine RVB erfolgte nicht.
Ich halte diese Maßnahme nicht für erforderlich und total überzogen gerade was die Dauer angeht.
Ich möchte und werde an dieser Maßnahme nicht teilnehmen.
Nun stellen sich natürlich Fragen, inwiefern ich wirklich gesetzlich dazu verpflichtet bin, welche Möglichkeiten ich habe und welche Sanktionen mir drohen.
Kann ich ohne EGV zu einer Maßnahme gezwungen werden?
Ist eine mündliche Aufforderung gültig ?
Ist eine mündliche Aufforderung ohne RVB gültig?
Kann es sein, dass die Aufforderung mit RVB noch per Post kommt?
Welche Möglichkeiten gibt es die Maßnahme abzuwehren?
Welche Sanktionen drohen gegebenfalls?
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Ich hoffe Ihr alten und jungen Hasen könnte mich etwas unterstützen
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HermineL