Eingliederung der Jugendlichen unter 25 Jahren in die BG/Elt

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jennifer

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Hallo,

hier mal was anderes. Wwas haben Elternteile mit Anahgn unter 25 Jahren, die jetzt in die Bedarfgemeinschaft (BG ) der Eltern per 1.7.2007 eingegliedert werden sollen, an Dokumentation erhalten bezw. die Jugendlichen.
Einen Folgeantrag plus Eimkommenserklärung plus??

Hier in unserer ARGE wird ein Formular ausgegeben, der folgendermassen aussieht:

Neben den datenrelevanten Informationen (Name. BG des unter 25jährigen sollen die ELTERN (oder ELTERNTEIL) unterschreiben, dass sie (Jungendlicher plus Elternteil(e) einen ANTRAG AUF LEISTUNGSÜBERPRÜFUNG stellen. Aufgepasst: damit stellt IHR den Antrag, dass EUCH die Leistungen gekürzt werden. Rechtlich gesehen braucht IHR das nicht, denn die Bundesregierung mit allem Anhang hat EUCH die Kürzung (von Euro 345 auf Euro 276 für die unter 25-jährigen)aufgezwungen oder verordnet.

Gibt es hier Erfahrungen aus anderen ARGEN ? Hat jemand schon einen Bescheid?

Übrigens habe ich heute den Landesdatenbeauttragten meines BL angerufen. Das überaus vorsichtige Feed-Back war: bitte was?

Wenn Ihr hier aähnlich Erfahrungen macht. bittet an den Landesdatenschutzbeauftragten weitergeben (Internetseite). Es sieht so aus, als ob ab 1.8.2006 (siehe noch nicht durch den Bundesrat passierte Optimierungsgesetzgebung) die Kompetenz vom Landesbeauftragten auf den Bundesbeauftragten für Datenschutz verschiebt. Man wundere sich wieso (Stichwort: Personal x Bundesländer ungleich dem Bundesdatenbeauftragten plus Kopfzahl).

In diesem Sinne bitte positives Feed-Back.


J. - down low
 
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Arco

Gast
siehe auch mal zu diesem Thema unteren Thread

https://www.elo-forum.org/search/?type=post?t=9686&start=0&postdays=0&postorder=asc&lighter=

ab Beitrag # 06 ! ! !

ist das der Antrag den du meinst ? ? ?
 

jennifer

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Nicht das Formular sondern ZUSATZ

Zur Antwort: Nein, nicht das Folgeformular sondern ein separates Formular - warte ich gebe O-Ton (versuche es später zu laden):

BG des Antragsstellers (hier die Jugendliche)
Dann kommt die Ankündigung der veränderten Leistungen per Dekret der Bundesregierung
Dann komm der Satz:

HIermit beantragen wir (BG der Jugendlichen plus BG des Elternteiles) eine ÜBERPRÜFUNG der Leistungen. WIR

Ein Jurist aus dem Landesdatenschutz - als es vom mir vorgelesen wurde - sah sofort den Konflikt, denn ich beantragen unseren gesamten Leistungen zu überprüfen. Sollte diese Regelung auf Grund eines gestzlich verbrieften und erkannten Konfliktes gekippt werden, kann sich die ARGE immer noch darauf berufen, dass wir (!!) die Überprüfung der Leistungen freiwillig beantragt haben. Unter anderem könnte das den rückwirkend eine Wirkung habe, z.B. keine Nachzahlung.
Hier kommt der nächste Konflikt - Gatte(oder Gattin) sind mit Euro 311,00 zu untersützen und Erwachsene in Kinderposition (über 18 Jahre) nur mit Euro 276.

Ich hoffe, ich habe es einigermassen erklärt. Ich persönlich suche noch nach einer Initiative oder Organsation, die das mal verfassungmässig über lassen würden.
Gleich hinter zu überprüfen - der Terminus "Einkommen", denn alles ist - sofern ich es richtig begreife - Einkommen insbesondere Darlehen, die steuerrechtlich gar keins darstellen. Und Darlehen sind bekanntlich rückzahlbar.

J.
 
E

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Gast
Arco meinte:
siehe auch mal zu diesem Thema unteren Thread

https://www.elo-forum.org/search/?type=post?t=9686&start=0&postdays=0&postorder=asc&lighter=

ab Beitrag # 06 ! ! !

ist das der Antrag den du meinst ? ? ?

Beitrag 08 aus deinem Link ist das, was ich nicht unterschrieben hab, weil ich dsas auch so sehe... wenn meine Tochter zwangsweise in eine BG gepackt wird, und sie nicht will, kann ich das nicht beantragen ... damit wurde ich ja zustimmen... und wer weiß, was das für Konsequenzen haben kann!

Ich hab jetzt den Fortzahlungsantrag ab September bekommen, und dies Formular auch wieder.

Überleg grad, wie ich mich jetzt verhalten soll...
so wie beim letzten Mal gehts ja nicht: nur den normalen Fortzahlungsantrag ausfüllen und überall unverändert ankreuzen... denn dann würde ich ja indirekt den letzten Bescheid akzeptieren...

Gruß aus Ludwigsburg
 
A

Arco

Gast
@ Ludwigsburg ! !

...... ich wußte das ich das Formular und die Belehrung schon mal gesehen habe - das ist das was ich jetzt bei meinem Sohnemann aus dem Postkasten geholt habe :pfeiff: (Ludwigsburg weiß was ich meine)

Und da steht ja dieser Satz " außer wenn aus eigenem Einkommen/Vermögen" ;) ;)
 
E

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Gast
Re: Eingliederung der Jugendlichen unter 25 Jahren in die BG

jennifer meinte:
Aufgepasst: damit stellt IHR den Antrag, dass EUCH die Leistungen gekürzt werden. Rechtlich gesehen braucht IHR das nicht

Wie begründest du das, daß man das nicht braucht? Ich sehs ja genauso, aber das Amt siehts leider ganz anders!

Was den Landesdatenschutzbeauftragten betrifft: Ich hab mich da per email gemeldet, als Antwort kam die Frage ob ich zustimme, daß man sich an meine Arge wendet... ich hab zugestimmt... aber bislang noch nicht wieder was davon gehört. Und die Vorgesetzte meines SB ist wohl schon auf dem Weg in ihren Urlaub... wird also wohl noch dauern, bis sich da jemand meldet. Ich hatte angefragt, ob ich verpflichtet bin, Daten meiner Tochter, die nicht hilfebedürftig ist, herauszugeben... daß ich das bezweifle, weil sie ja volljährig ist.

Für den Folgeantrag hab ich das Blatt zwar genommen, aber nur das Wort Erklärung stehen gelassen, und dann viele Vermerke dazu.

Und unten drunter, daß ich diese erklärung nicht unterschreiben kann, weil ich keine U 25 bin :) (denn das steht drüber: Erklärung unter 25 -jähriger Unverheirateter im gemeinsamen haushalt mit mindestens einem Elternteil. Und als Haushaltsgemeinschaft sehe ich uns auch nicht mehr...

Gruß aus Ludwigsburg
 
E

ExitUser

Gast
Arco meinte:
@ Ludwigsburg ! !

...... ich wußte das ich das Formular und die Belehrung schon mal gesehen habe - das ist das was ich jetzt bei meinem Sohnemann aus dem Postkasten geholt habe :pfeiff: (Ludwigsburg weiß was ich meine)

Und da steht ja dieser Satz " außer wenn aus eigenem Einkommen/Vermögen" ;) ;)

Tja, und den hab ich auch dick mit einem Edding markiert - interessiert die Arge nur nicht...

dann hat sichs ja mit meiner Bitte erledigt...

Gruß aus Ludwigsburg
 
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