Hallo,
hier mal was anderes. Wwas haben Elternteile mit Anahgn unter 25 Jahren, die jetzt in die Bedarfgemeinschaft (BG ) der Eltern per 1.7.2007 eingegliedert werden sollen, an Dokumentation erhalten bezw. die Jugendlichen.
Einen Folgeantrag plus Eimkommenserklärung plus??
Hier in unserer ARGE wird ein Formular ausgegeben, der folgendermassen aussieht:
Neben den datenrelevanten Informationen (Name. BG des unter 25jährigen sollen die ELTERN (oder ELTERNTEIL) unterschreiben, dass sie (Jungendlicher plus Elternteil(e) einen ANTRAG AUF LEISTUNGSÜBERPRÜFUNG stellen. Aufgepasst: damit stellt IHR den Antrag, dass EUCH die Leistungen gekürzt werden. Rechtlich gesehen braucht IHR das nicht, denn die Bundesregierung mit allem Anhang hat EUCH die Kürzung (von Euro 345 auf Euro 276 für die unter 25-jährigen)aufgezwungen oder verordnet.
Gibt es hier Erfahrungen aus anderen ARGEN ? Hat jemand schon einen Bescheid?
Übrigens habe ich heute den Landesdatenbeauttragten meines BL angerufen. Das überaus vorsichtige Feed-Back war: bitte was?
Wenn Ihr hier aähnlich Erfahrungen macht. bittet an den Landesdatenschutzbeauftragten weitergeben (Internetseite). Es sieht so aus, als ob ab 1.8.2006 (siehe noch nicht durch den Bundesrat passierte Optimierungsgesetzgebung) die Kompetenz vom Landesbeauftragten auf den Bundesbeauftragten für Datenschutz verschiebt. Man wundere sich wieso (Stichwort: Personal x Bundesländer ungleich dem Bundesdatenbeauftragten plus Kopfzahl).
In diesem Sinne bitte positives Feed-Back.
J. - down low
hier mal was anderes. Wwas haben Elternteile mit Anahgn unter 25 Jahren, die jetzt in die Bedarfgemeinschaft (BG ) der Eltern per 1.7.2007 eingegliedert werden sollen, an Dokumentation erhalten bezw. die Jugendlichen.
Einen Folgeantrag plus Eimkommenserklärung plus??
Hier in unserer ARGE wird ein Formular ausgegeben, der folgendermassen aussieht:
Neben den datenrelevanten Informationen (Name. BG des unter 25jährigen sollen die ELTERN (oder ELTERNTEIL) unterschreiben, dass sie (Jungendlicher plus Elternteil(e) einen ANTRAG AUF LEISTUNGSÜBERPRÜFUNG stellen. Aufgepasst: damit stellt IHR den Antrag, dass EUCH die Leistungen gekürzt werden. Rechtlich gesehen braucht IHR das nicht, denn die Bundesregierung mit allem Anhang hat EUCH die Kürzung (von Euro 345 auf Euro 276 für die unter 25-jährigen)aufgezwungen oder verordnet.
Gibt es hier Erfahrungen aus anderen ARGEN ? Hat jemand schon einen Bescheid?
Übrigens habe ich heute den Landesdatenbeauttragten meines BL angerufen. Das überaus vorsichtige Feed-Back war: bitte was?
Wenn Ihr hier aähnlich Erfahrungen macht. bittet an den Landesdatenschutzbeauftragten weitergeben (Internetseite). Es sieht so aus, als ob ab 1.8.2006 (siehe noch nicht durch den Bundesrat passierte Optimierungsgesetzgebung) die Kompetenz vom Landesbeauftragten auf den Bundesbeauftragten für Datenschutz verschiebt. Man wundere sich wieso (Stichwort: Personal x Bundesländer ungleich dem Bundesdatenbeauftragten plus Kopfzahl).
In diesem Sinne bitte positives Feed-Back.
J. - down low