Hallo zusammen,
wie würdet ihr folgende Situation bewerten:
Beteiligte:
- Opa, Mitte 80, mit ca. 90k€ Vermögen auf der Bank
- Sohn, Mitte 50, ist minimalst beschäftigt, Ca. 500€/Monat, bekommt momentan ca. 200€ ALG II 4 pro Monat, noch ca. 10 Jahre bis zur Rente, im Rentenbrief heute: ca. 600€
- Enkelin, Mitte 20, berufstätig
- keine weiteren Personen, die Anspruch aufs Erbe haben
Testament:- 50/50 Sohn und Enkelin
Diskussion/offene Fragen:
- Opa möchte zu Lebzeiten bereits einen Teil seines Geldes an die Enkelin vermachen und zwar in Form von einer Barabhebung, ca. 30k€. Enkelin wird sich davon ein Auto kaufen.
- Auch sonst möchte der Opa in Form von Barabhebungen Sohn und Enkelin unterstützen.
Jetzt eigentlich die Knackfrage. Was passiert wenn der Opa stirbt und vom ursprünglichen Vermögen sind angenommen 20k€ übrig.
Wird zur Bestimmung des Pflichtanteils des Sohnes der 10-Jahres-Horizont betrachet oder unerheblich bzw. werden die Bargeldabhebungen hinterfragt und nachverfolgt, bis hin zur Anrechnung zum Pflichtanteil?
Sohn erhält 10k€, bekommt ein halbes Jahr keine staatlichen Leistungen, danach, sofern Freibetrag fürs Vermögen erreicht, werden die Leistungen wieder bezahlt.
Viele Grüße
Erhardt
wie würdet ihr folgende Situation bewerten:
Beteiligte:
- Opa, Mitte 80, mit ca. 90k€ Vermögen auf der Bank
- Sohn, Mitte 50, ist minimalst beschäftigt, Ca. 500€/Monat, bekommt momentan ca. 200€ ALG II 4 pro Monat, noch ca. 10 Jahre bis zur Rente, im Rentenbrief heute: ca. 600€
- Enkelin, Mitte 20, berufstätig
- keine weiteren Personen, die Anspruch aufs Erbe haben
Testament:- 50/50 Sohn und Enkelin
Diskussion/offene Fragen:
- Opa möchte zu Lebzeiten bereits einen Teil seines Geldes an die Enkelin vermachen und zwar in Form von einer Barabhebung, ca. 30k€. Enkelin wird sich davon ein Auto kaufen.
- Auch sonst möchte der Opa in Form von Barabhebungen Sohn und Enkelin unterstützen.
Jetzt eigentlich die Knackfrage. Was passiert wenn der Opa stirbt und vom ursprünglichen Vermögen sind angenommen 20k€ übrig.
Wird zur Bestimmung des Pflichtanteils des Sohnes der 10-Jahres-Horizont betrachet oder unerheblich bzw. werden die Bargeldabhebungen hinterfragt und nachverfolgt, bis hin zur Anrechnung zum Pflichtanteil?
Sohn erhält 10k€, bekommt ein halbes Jahr keine staatlichen Leistungen, danach, sofern Freibetrag fürs Vermögen erreicht, werden die Leistungen wieder bezahlt.
Viele Grüße
Erhardt