Einen Umzug aus gesundheitlichen Gründen erscheint notwendig. Wie bewerkstellige ich das?

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Walther33

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Hallo meine Geschichte habe ich ja schon mal im Forum gepostet, im Moment beziehe ich Aufstockung (wobei ich kaum Einnahmen verzeichne). Ich möchte eure Zeit nicht so sehr in Anspruch nehmen, aber vielleicht kann mir jemand helfen. Krankheitsbedingt schwer angeschlagen, Jobcenter drängt mich immer nur in Untersuchungen, danach das gleiche Prinzip, der Amtsarzt sagt eingeschränkt arbeitsfähig, mein Hausarzt sagt, gar nicht mehr arbeitsfähig. Rente darf ich wohl ohne richtige Ausbildung und Arbeitszeit nicht beantragen?! Ich wohne mit einem Elternteil zusammen, ich schaffe die Treppen (EG Hochpaterre) nicht mehr, der Elternteil will auch ausziehen, die Wohnung wäre zu groß, einzigste Alternative wäre eine 2-Zimmerwohnung die aber laut Jobcenter 19,00 Euro zu teuer ist. Wie genau wird das berechnet?

Die Mietobergrenze wäre hier 461,00 Euro
Die Wohnung kostet 480,00 Euro.

Zimmer: 2 / auf 49qm
Kalt: 360,00 Euro
60,00 Euro NBK
60,00 Euro Heizkosten
= 480,00 Euro

Satz hier sind 50qm
365,00 Euro Kalt mit NBK
96,00 Euro Heizkosten
= 461,00 Euro

Was für die Wohnung spricht, sie wäre ebenerdig (sprich flacher und eigener Eingang), ich laufe im Moment am Rollator, der Arzt meinte zwar ein Stock würde genügen, aber ich fühle mich unsicher, sind wieder 180 Kilo auf meinen Rippen. Die Wohnung hätte eine Dusche, ich habe hier nur eine Wanne, die kann ich komplett nicht nutzen. Das zweite Zimmer wäre gut als Lager für mein Gewerbe. Was meint ihr, was wäre möglich? Bis jetzt ist alles nur mündlich gelaufen, das die Wohnung zu teuer wäre. Da ich eine Klage gegen das Jobcenter laufen habe, will das Sozialgericht ein eigenes Gutachten einholen, im Moment droht der Berater aber schon wieder mit einem Gutachten, kann ich sagen, das wir das Gutachten vom Sozialgericht abwarten wollen?! Danke
 

gila

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AW: Umzug und Gutachten

Wenn bei euch der Höchstsatz 365 Euro Miete inklusive der kalten Nebenkosten ist, ist deine Wohnung nicht nur 19 € zu teuer... in dem Falle wäre die neue Miete mit 360 € + kalten Nebenkosten 420 € kalt. Die Heizkosten müssen außen vor bleiben. Die darf das Jobcenter gar nicht vorgeben. Entweder musst du noch mal genau hinschauen oder du benennt mal die Stadt, in der du wohnst, so dass man hier auch mal in den Richtlinien schauen kann, was jetzt genau an Mietkosten bei euch Sache ist.
 

Walther33

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gila

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AW: Umzug und Gutachten

Die Bruttokaltmiete ist die kalte Miete mit den "kalten" Nebenkosten.
Da wäre deine künftige Wohnung 420 Euro.
Das Amt berücksichtigt aber nur 374 Euro.
Also liegt allein die Bruttokaltmiete schon 46 Euro über dem Satz, den sie als "angemessen" betrachten.

Die Heizkosten dürfen gar nicht festgelegt werden - können lediglich eine "Richtschnur" sein - wenn z.B. bei 1 Person 60 Euro lt. deren Tabelle "festgelegt" sind, kann man eine Wohnung nicht ablehnen, weil die Heizkostenpauschale z.B. 70 Euro ist!
Das ist nicht zulässig - Heizung ist immer individuell nach Verbrauch.

Allerdings sollten die Heizkosten statt 60 Eu für 1 Person zum Beispiel plötzlich 120 Euro sein oder so - dann könnte man nachhaken, ob das Heizverhalten unangemessen ist (rund um die Uhr die Bude heiß) oder der Vermieter hier eigentlich mal die Bude renovieren müsste ...

https://www.luebeck.de/lvw_docs/forms/2/2_500/KdU_SGB_II_und_XII_Hinweise_01.01.2017.docx.pdf

Lies mal im PDF (Stadt Lübeck - aber die Vorschriften sind überall insoweit gleich) und da die Seite 15:
Eine Pauschalierung der Heizkosten ist gem. Urteil des BSG vom 16.05.2007 –B 7b AS 40/06 R- mit der derzeitigen Rechtslage nicht vereinbar und daher unzulässig.
Mit Urteil vom 02.07.2009 (Az. B 14 AS 36/08 R) hat das BSG entschieden und mit Urteil vom 12.06.2013 – B 14 AS 60/12 R bestätigt , dass die tatsächlich anfallenden Kosten als angemessen anzusehen sind, soweit sie nicht einen Grenzwert überschreiten, der unangemessenes Heizen indiziert.
Eklatant kostspieliges oder unwirtschaftliches Heizen ist nicht vom Grundsicherungsträger zu finanzieren.

....

Vielleicht findest du hier noch Infos - bzw. auch eine Rechtsberatung: Flensburg: Neue Mietobergrenzen fur Empfanger von Grundsicherung („Hartz IV“) | AKOPOL - Arbeitskreis Kommunalpolitik

Für dich wäre wohl gleich ein Agieren über einen Anwalt ratsam - denn es WIRD schwierig werden - sagt meine laaaange Erfahrung hier ...
Ob du Behinderungen hast oder nicht.
Dann wäre die WOhnung wech ...

Was ICH machen würde: Anwalt, Antrag auf diese Wohnung stellen lassen und gut begründen!!! Bruttokaltmiete ist lt. deiner Tabelle mit ca. 46 Euro "drüber" - das sind jedoch knapp 10%, die evtl. als "Sicherheitszuschlag" noch genehmigt werden KÖNNTEN - wenn die Wohnungssituation bei Euch z.B. "brisant" ist, wenn es für dich als "Aufstocker" schwierig ist, überhaupt eine Wohnung zu ergattern ... letztlich wenn die Wohnung GENAU für deine Einschränkungen passt - denn da wird es auch nicht allzuviele geben ... die da geeignet sind!

Weiter über VDK oder sonstigen Sozialverband auch einen "GdB " Grad der Behinderung beantragen (lassen) - falls nicht schon geschehen - das kann das Ganze noch untermauern.

Sicher KANNST du auch die Wohnung ohne Zusicherung nehmen - allerdings würde man dann nur die angemessene Miete zahlen - Rest müsstest du in einem nachträglichen Verfahren erstreiten - und es wird dann bei fehlender Zusicherung keine Kaution und keine Umzugshilfen geben!

Ich kann dir nur raten: ärgere dich da nicht rum - versuch das gleich über einen Anwalt für Sozialrecht!
 

Curt The Cat

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Moinsen Walther33 und willkommen hier ...!

Ich war mal so frei und hab' den Titel Deines Fadens etwas abgerundet. Ein ganzer Satz oder eine vollständige Frage ist immer freundlich und soviel Zeit muß sein - ergänzend verweise ich auch auf die Forenregel #11
[FONT=Arial,Wide Latin]11. Themen/Threads erstellen
[/FONT]
[FONT=Arial,Wide Latin]Beim Erstellen neuer Themen/Threads ist darauf zu achten, eine aussagekräftige Überschrift zu wählen. Themen mit nichtssagenden, allgemeinen Überschriften, oder wie z.B. Alle Reinschauen!!! oder Hilfeee!!! oder [/FONT]Umzug und Gutachten[FONT=Arial,Wide Latin], sowie Topics mit irreführenden Angaben werden von den Moderatoren i.d.R ohne Ankündigung entfernt![/FONT]
Unser TechAdmin hat sich die Mühe gemacht und den Editor für die Überschrift auf 110! Zeichen erweitert. Da passt deutlich mehr als ein bis drei Worte rein ...

Erhellendes zum Thema findet man auch hier ... ->klick

Ich wünsche Dir weiterhin einen angenehmen Aufenthalt hier im Forum.


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