Wie geht das in einer 3 Zimmer-Wohnung mit Eltern und Ü25-Kind?
Natürlich geht das, denn das ist mein Vermieter, dass wir verwand sind spielt doch keine Rolle.
Ich habe bisher noch nie gelesen, daß Eltern +Kind in einer WG oder mit Untermietvertrag leben können und das auch vom JC gleich anerkannt bekommen. Jedenfalls nicht ohne langwierige Klage.
Heist aber nicht, dass es nicht möglich ist, oder?
Auch wenn es ohne eine Klage nicht möglich ist, dass JC es anerkennt, heißt nicht gleich den kürzeren ziehen und die Miete vom RB bezahlen bzw. in Schulden baden.
Vielleicht kennt aber ein anderer das? Mit dem einen oder anderen Urteil wird es nicht getan sein.
Hoffe andere können mir auch Ihre Erfahrung bzw. Infos mitteilen.
Das JC wird die Haushaltgemeinschaft nach § 9(5) SGB II unterstellen. Um dies zu widerlegen, müßten deine Eltern offenlegen, daß sie dich auf finanzeillen Gründen gar nicht unterstützen können.
Ich dachte eher, dass meine Eltern hier die Vermieter sind und nur ich zur Mitwirkungspflicht gezwungen bin ;-)
Meine Eltern können mich nicht unterstützen, auch wenn Sie es offen legen aber dazu sind sie als Vermieter doch nicht verpflichtet oder?
Würden deine Eltern das tun? Ihre Einkommens-und Vermögensverhältnisse offenlegen?
Die frage müssten die das tun?
Denn das geht das JC nicht an, hier geht es nur um mich und ich bin Ü25 und bin Untermieter bei X, dass es mein Vater ist ist nur nebensächlich.
Der Wert 430,- ist bruttokalt (also ohne Heizkosten), trotzdem stimmt da etwas nicht.
Das ist schon etwas verwirrend danke, dachte es ist nur die Kaltmiete ohne Betrieb und Heiz-kosten.
Aber 430€ steht da wirklich.
denn du könntest dir doch demnach jede Wohnung mit mehr als 35 qm suchen, also Größe nach oben offen??--aber nicht kleiner als 35 qm.
Ja, solange es nicht über 430€ springt.
Finde ich sinnvoll, denn alles dreht sich doch um die Knete, was hat die max. Größe für einen Sinn wenn die Knete Stimmt.
Das habe ich ebenfalls seit 4 Jahren noch in keiner KdU-Richtlinie gefunden.
Das ist ein Phänomen;-) selbst bei 350,- nettokalt würde eine solche 35-qm-Wohnung noch 10,-/qm kosten.
Bei den 430€ geht man von 50m² aus.
Und bei deine Rechnung ist die 10€/m² inkl. Betriebskosten!!!
Zu einem Mietangebot??? hast du das bekommen? Von einem Vermieter???
Nein, ich habe unterlagen vom JC bekommen um die einen Vermieter vorzulegen damit er mir einen Mietangebot unterbreitet, den ich dem JC vorlege.
Ich meine, man wird von Seiten des JC einen Untermietvertrag in gleicher Wohnung mit den Eltern nicht anerkennen.
Ist doch klar, wenn es nach denen ginge würden sie alle Bezieher 100% kürzen.
Wenn deine Eltern dich rauswerfen, ist das ja dann eine andere Situation.
Als WG müßten sie dir kündigen.
Als Untermieter auch kündigen
WG und Untermieter ist doch in meinen Fall das selbe oder?
Als HG nur rauswerfen
Dann macht sich ein Umzug immer erforderlich nach § 22 SGB II. Warum werfen deine Eltern dich denn jetzt nicht raus, sondern erst in ein paar Wochen?
Weil ich noch Untermieter bin, und dies nur für eine begrenzte Zeit geduldet wird.
Wenn sie dich rauswerfen, dann muß das JC dir die nötigen Umzugs-und Wohnungsbeschaffungskosten zahlen. Und die Miete und BK für deine neue angemessene Wohnung.
Das hoffe ich, nich, dass die mir dann mit irgend etwas kommen und mich auf der Straße lassen.
Was ist BK? Bin noch Anfänger im Forum

kenne nicht alle Abkürzungen habe auch oben etwas nicht verstanden und dich gefragt in deinen ersten Post.
Nur, wenn der Umzug also erforderlich ist. und die Wohnung angemessen billig/teuer
Sonst zahlt das JC nichts dafür---denn man meint, du könntest doch genausogut dort bei den Eltern wohnen bleiben.
Was die meinen ist eine Sache und die Realität ist auf der anderen Seite.
Das mit den Sachen:
Erklär das dem JC, was ihr da ausbaldowert habt.
ausbaldowert?
ich verstehe nicht, wieso ein Ü25, der nun ausziehen will oder soll, nicht mal Bett, Tisch und Schrank usw. mitnehmen kann.
Weil die imeine Eltern gehören und die in der Wohnung meiner Eltern bleiben müssen.
Die sind auch nicht sonderlich toll.
Ich hatte damals meine Sachen/Möbel im *Kinderzimmer* auch nicht im Eigentum. Ich hab sie meinen Eltern ja nicht abgekauft.
Ich würde die auch nicht geschenkt nehmen, die Fallen auseinander bevor die ankommen.
Die haben schon einen Umzug hinter sich, noch einen Schaffen die nicht.
Und da mein Eltern auch dagegen sind, da sie besuch etc bekommen(meisten Enkeln, meine Geschwister etc) hat sich es erledigt
Ja, sicher.
Das klingt, als wenn du dir jetzt auf irgendeine Weise Geld vom JC beschaffen willst, um eine Art Wiedergutmachung bei Freunden zu leisten?
Nein, das klingt nur so weil ich 3 Monate von Schulden leben muss, weil die vom JC mir das leben erschwert haben und ich etwas frustriert bin.
Eine Wiedergutmachung kann man es auch nennen obwohl die eigentlich auch Zinsen verlangen könnten.
Und "Geld vom JC beschaffen", dass ist doch der Grund warum ich mich da angemeldet habe und nicht um mit denen per Briefpost zu chaten ;-)
Das versteht das JC garantiert nicht.
Die verstehen ja auch nichts.
Wenn dir 3 Monate aus rechtswidrigen Gründen Leistungen vorenthalten wurden, dann hast du andere Möglichkeiten, an dieses Geld zu kommen.
Und das ist doch mein Ziel hast du Vorschläge, wie ich meine Mietrückstände bzw. Schulden für die Miete herbekommen sollte?
Danke dir für deine Antwort und sorry gestern habe ich deine Antwort übersehen weil wir zeitgleich gepostet haben
