Hallo Duroni,
wollten heute den Antrag auf Aufstockung abgeben....wollten.
Den haben die aber anzunehmen, der Antrag gilt auch auf einem Stück Klopapier (oder mündlich) als gestellt ab heute (gestern) ... es ist unerheblich, was die "erzählt" hat und sie hatte kein Recht die Annahme zu verweigern.
Die nette Frau hat uns erklärt das unsere RiesterRente mit Förderung vom Staat in wirklichkeit eine Lebensversicherung ist und hat dies entsprechend im Antrag geändert...aber ohne weitere Unterschrift von uns!
Lass dir dafür die schriftlichen Rechtsgrundlagen geben wenn man dir was "erklären" will ... mündlich zählt nicht und Riester-Renten gelten als geschütztes Schonvermögen im SGB II.
Das gilt bundesweit und kann nicht nach "Bedarf" anders ausgelegt werden.
Weiter hat die Frau davon gesprochen das wir unseren Riestervertrag auszahlen lassen sollen !!!
Wenn sie das gerne so möchte soll sie euch das bitte schriftlich geben und auch gleich die persönliche Verpflichtung unterschreiben, euch die Verluste der staatlichen Zulagen zu ersetzen, denn die werden gestrichen (komplett) wenn man die Riester-Renten auflöst /kündigt.
Ich weiß das deswegen genau, weil ich meine ("freiwillig" wegen Schulden, weil ich das Geld brauchte) gekündigt habe, die Zulagen werden dann automatisch wieder rausgenommen,
NIX mehr "Riester", das soll nicht sein, deswegen sind die geschützt ...
Die "nette Dame" scheint nicht viel Ahnung von der Materie zu haben, aber die hat ja sicher einen Vorgesetzten ... hast du das ausgefüllte Formular noch (mit ihrer ungenehmigten "Ergänzung" ???) ... das ist so auch nicht zulässig ...
Wozu gibt es denn (am Antragsende) die Felder wo man Änderungen in den Angaben bei Punkt X und Punkt Y noch extra unterschreiben soll ...
Wir sind aus gesundheitlichen Gründen (Diagnose MS -Unterstützung der Familie)von NRW nach S.Anhalt gezogen und haben dies dem Amt in NRW im Mai schriftlich mitgeteilt und eine Zusage bekommen. Dies wurde aber in S.Anhalt angezweifelt.
Habt ihr diese Zusage schriftlich bekommen ???
Ist die aktuelle Wohnung "angemessen", dann ist das im Prinzip egal ob man euch das "erlaubt" hat oder nicht, ansonsten wäre vorab auch das neue JC zu befragen gewesen und nur schriftliche Zusagen haben einen Wert für euch ...
Auf Grund des Umzuges wurde die Bewilligung in NRW geändert .. so das Leistungen nur bis zum 31.07 gezahlt werden.
Dieser Änderungsbescheid wurde aber in S.Anhalt nicht anerkannt.
Wenn ihr schon am neuen Wohnort gemeldet seid, ist das neue JC auch zuständig für euer zukünftigen Leistungen, auch das sollte dem SB dort bekannt sein, kein JC in D zahlt mehr wenn die Leute in einen anderen Zuständigkeitsbereich umgezogen sind ... das ist ganz normal ...
Gibt es solche extremen Unterschiede in den einzelnen Ländern ? Kann sich jedes Bundesland selbst seine Bestimmungen und Gesetze machen ?
Nein, das können die nicht machen wie sie wollen und ihr solltet dort mit dem korrekt ausgefüllten Antrag erneut erscheinen (am Besten mit Beistand nach § 13 SGB X, du schreibst ja ihr seid wegen familiärer Unterstützung dort hin umgezogen) und darauf bestehen, dass der auch abgenommen wird.
Immerhin braucht ihr doch am Monatsende das Geld für den August, da sollten die sich ein wenig beeilen mit der Bewilligung, ansonsten ist ein Vorschuss-Antrag fällig ... der neue Vermieter wird sicher ungerne gleich warten wollen ...
Der Änderungsbescheid ist völlig in Ordnung (vermutlich) und Ablehnungen bitte nur noch schriftlich nach Prüfung des Antrages, damit ihr notfalls was für das Sozialgericht in der Hand habt ...
Kommt natürlich darauf an wie relevant die Aufstockung ist, ob die sich dann damit befassen wollen ...
Habt ihr schon prüfen lassen, ob Wohngeld möglich wäre und eventuell ausreichen würde, den Nachweis wird das JC auch verlangen ... im neuen Wohnort sind ja die Mieten allgemein deutlich niedriger als in NRW ...
MfG Doppeloma