gelackmeierter
Neu hier...
Startbeitrag
- Mitglied seit
- 2 April 2019
- Beiträge
- 1
- Bewertungen
- 0
Hallo,
eine Frage zum Zuflussprinzip. Wenn der Arbeitgeber das letzte Gehalt nicht zahlt bzw. dies erst einen Monat später macht. Bekommt man dann in den Folgemonat auch kein ALG II und muss dann zwei Monate ohne Geld zurecht kommen? Beispiel
Beschäftigungsende 31. Januar 2019 in der Probezeit gekündigt worden
Antrag ALG II rechtzeitig ab Zugang der Kündigung 15. Januar. Antrag auf Zahlung Hartz4 ab Februar 2019.
Geld ALG II würde normalerweise ab März 2019 bezahlt werden, wegen Zuflussprinzip. Das heißt das Gehalt vom Januar ist für den Februar soweit klar.
Nun zahlt der letzte Arbeitgeber das Januar Gehalt erst am 15. März 2019. Er füllt die Einkommensnachweise nicht aus und sendet keinen Lohnzettel für Januar 2019 so das das Jobcenter nicht berechnen kann. Bekommt dann der ehemalige Mitarbeiter im März auch kein ALG II da Zuflussprinzip gilt. Das heißt der Antragsteller muss mit dem ausstehenden Gehalt vom Januar den Februar und März bestreiten? Oder bekommt der Antragsteller für Februar Leistungen, da er ja kein Gehalt hatte und im März nicht.
eine Frage zum Zuflussprinzip. Wenn der Arbeitgeber das letzte Gehalt nicht zahlt bzw. dies erst einen Monat später macht. Bekommt man dann in den Folgemonat auch kein ALG II und muss dann zwei Monate ohne Geld zurecht kommen? Beispiel
Beschäftigungsende 31. Januar 2019 in der Probezeit gekündigt worden
Antrag ALG II rechtzeitig ab Zugang der Kündigung 15. Januar. Antrag auf Zahlung Hartz4 ab Februar 2019.
Geld ALG II würde normalerweise ab März 2019 bezahlt werden, wegen Zuflussprinzip. Das heißt das Gehalt vom Januar ist für den Februar soweit klar.
Nun zahlt der letzte Arbeitgeber das Januar Gehalt erst am 15. März 2019. Er füllt die Einkommensnachweise nicht aus und sendet keinen Lohnzettel für Januar 2019 so das das Jobcenter nicht berechnen kann. Bekommt dann der ehemalige Mitarbeiter im März auch kein ALG II da Zuflussprinzip gilt. Das heißt der Antragsteller muss mit dem ausstehenden Gehalt vom Januar den Februar und März bestreiten? Oder bekommt der Antragsteller für Februar Leistungen, da er ja kein Gehalt hatte und im März nicht.