Hallo zusammen!
Ich habe folgendes Problem:es geht aber nicht um mich,es geht um einen bekannten von mir.
mein Bekannter hat 27jahren bei der Stadt gearbeitet...und wurde gekündigt auf grund zu langer Krankheit.Er hat eine Gerichtliche vereinabarte Abfindung von 12.500Euro bekommen. Er muss jetzt Arbeitslosengeld I beantragen weil sein Krankengeld ausläuft.... und ich wollte jetzt fragen kann die Arge ihn dazu zwingen von den 12.500euro erstmal zuleben und dann kann er erst Arbeitslosengeld I beantragen?Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
LG Rose234
Ich habe folgendes Problem:es geht aber nicht um mich,es geht um einen bekannten von mir.
mein Bekannter hat 27jahren bei der Stadt gearbeitet...und wurde gekündigt auf grund zu langer Krankheit.Er hat eine Gerichtliche vereinabarte Abfindung von 12.500Euro bekommen. Er muss jetzt Arbeitslosengeld I beantragen weil sein Krankengeld ausläuft.... und ich wollte jetzt fragen kann die Arge ihn dazu zwingen von den 12.500euro erstmal zuleben und dann kann er erst Arbeitslosengeld I beantragen?Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

LG Rose234