Schmusi
Elo-User*in
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Habe keinen ähnlichen Fall im Forum gefunden. Ist diese Forderung gesetzlich vertretbar?
EDIT: Da ich keine Möglichkeit gefunden habe, Bilder direkt auf das Forum hochzuladen und ich Instagram nicht nutzen möchte (Vorschlag für Medien) hier einmal der
Text in Schriftform:
Bitte beachten Sie im Krankheitsfall: Eine ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit bedeutet nicht zwingend, dass Sie nicht in der Lage sind, einen Meldetermin wahrzunehmen. Die Vorlage einer
einfachen AU kann daher nicht als wichtiger Grund für Ihr Nichterscheinen zum genannten Meldetermin anerkannt werden. Sollten sie den genannten Termin aus gesundheitlichen Gründen
nicht wahrnehmen können, legen Sie bitte eine Bescheinigung Ihres behandelnden Arztes vor, aus der hervorgeht, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen gehindert sind den Termin
wahrzunehmen. Sofern Ihnen Kosten für die Bescheinigung entstehen, werden diese im Umfang von 5,36 € übernommen.
Moderationshinweis...
EDIT: Da ich keine Möglichkeit gefunden habe, Bilder direkt auf das Forum hochzuladen und ich Instagram nicht nutzen möchte (Vorschlag für Medien) hier einmal der
Text in Schriftform:
Bitte beachten Sie im Krankheitsfall: Eine ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit bedeutet nicht zwingend, dass Sie nicht in der Lage sind, einen Meldetermin wahrzunehmen. Die Vorlage einer
einfachen AU kann daher nicht als wichtiger Grund für Ihr Nichterscheinen zum genannten Meldetermin anerkannt werden. Sollten sie den genannten Termin aus gesundheitlichen Gründen
nicht wahrnehmen können, legen Sie bitte eine Bescheinigung Ihres behandelnden Arztes vor, aus der hervorgeht, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen gehindert sind den Termin
wahrzunehmen. Sofern Ihnen Kosten für die Bescheinigung entstehen, werden diese im Umfang von 5,36 € übernommen.
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