Einbehaltung der Fahrtkosten ohne Information

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Soulpain

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Hallo,

Wie in einem anderen Tread hier nochmal...
Seit dem 01.08.2015 befinde ich mich in einer Vollzeitumschulung, Kostenträger das Jobcenter/Massarbeit bzw der entsprechende Landkreis. Ich bekomme für die Fahrt zum Betrieb und der Berufsschule 0,20 € Fahrtkosten erstattet.
Bin aufstockend im ALG-II Bezug, da die Ausbildungsvergütung nicht ausreicht um "über die Runden zukommen". Somit wird die Ausbildungsvergütung ja als Einkommen angerechnet, was ich auch nachvollziehen kann u ich letztendlich die selben Bezüge habe (sorry für den Ausdruck, ist definitiv nicht abwertend gemeint) wie jemand der im normalen ALG-II -Bezug steht.
Oftmals gibt es Schwierigkeiten mit der Erstattung, das ich hinterher telefonieren muss um zu erfahren warum die u die Kalenderwoche (Regelung wöchentlich) nicht erstattet wurde.
Mal ist die entsprechende Sacharbeiterin im Urlaub, oder krank oder einfach nicht im Haus, kompetente Vertretung gibt es nicht.
Nun kam es zum wiederholten mal dazu das es durch den Urlaub der entsprechenden Mitarbeiterin zu einer doppelten Auszahlung einer KW kam.
Auf meine Nachfrage was mit dieser KW ist, bekam ich folgende Antwort.

"...wie Sie bestimmt Ihren Kontoauszügen entnehmen konnten, sind Ihnen am 31.08.2017 Ihre Fahrtkosten in Höhe von 82,80 € doppelt erstattet worden.
Sie haben diese Fahrtkosten doppelt bei uns abgerufen (1x bei Frau XXX und 1x hier in der Verwaltung bei meinen Kollegen während meines Urlaubes).
Diese Überzahlung wird jetzt mit den Fahrtkosten für die Wochen 35 bis 38 verrechnet..."

Nun muss ich leider gestehen, das ich nicht darauf geachtet hatte u mir dies durch ging.

Muss denn das Jobcenter nicht wenigstens darüber informieren??
Zumindest hatte ich beim letzten mal als die gute Dame im Urlaub war u so etwas schon mal pssiert ist, darauf hingewiesen, man möchte mich wenigstens schriftlich kontaktieren u entsprechende Bescheide zukommen lassen.
Es kam NICHTS. Der Differenzbetrag wurde ohne Mitteilung einbehalten.
Nicht das ich es nicht einsehe das eine Überzahlung stattgefunden hat u ich diese nicht zurückzahlen möchte, aber kann das "Amt" einfach so vorgehen?

Ich bin für jede Information dankbar...
 
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