Die einzelnen Agenturen für Arbeit können von diesen Vorgaben nach eigenem Ermessen abweichen. Die Agentur für Arbeit Hannover beispielsweise hat sich folgende Kriterien für die Förderung gesetzt:
Förderungsfähig sind grundsätzlich nur sozialversicherungspflichtige Jobs. Bei einem Gehalt von 401,- bis 800,- € (Minijobs) kann ein Einstellungszuschuss gewährt werden, wenn der Arbeitsvertrag über mindestens ein Jahr abgeschlossen wird.
Bei Arbeitgebern, die vor weniger als zwei Jahren gegründet haben, gibt es bis zu sechs Monate bis zu 50 Prozent des Arbeitsentgelts.
Darüber hinaus können alle Arbeitgeber für die Einstellung eines Arbeitnehmers mit Vermittlungshemmnissen Eingliederungszuschüsse bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit beantragen. Es handelt sich hierbei um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss bis zu einer Höhe von 50 Prozent des Arbeitsentgeltes für bis zu zwölf Monate. Wenn der Arbeitnehmer älter als 50 Jahre alt ist, kann der Zuschuss für bis zu 36 Monate gewährt werden. Für schwer behinderte Arbeitnehmer gelten folgende Konditionen: bis zu 70 Prozent des Arbeitsentgeltes für bis zu 36 Monate. Wenn der Arbeitnehmer außerdem 50 Jahre oder älter alt ist, können bis zu 70 Prozent des Arbeitsentgeltes für bis zu 60 Monate gewährt werden. Ist der Arbeitnehmer 55 Jahre oder älter, können bis zu 96 Monate Zuschuss gewährt werden.
Folgende Vorraussetzungen sind dabei zu beachten:
Die Leistungen sind vor Abschluss des Arbeitsvertrages und nach vorangegangener Beratung bei der Agentur für Arbeit zu beantragen, in dessen Bezirk der Betrieb des Arbeitgebers liegt
Personen mit Vermittlungshemmnissen sind solche, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, sowie Arbeitnehmer, welche das 50. Lebensjahr vollendet haben und betroffene schwerbehinderte Menschen.
Auf die Leistung besteht kein Rechtsanspruch. Die Leistungen dürfen nur gewährt werden, soweit Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die einzelnen Agenturen für Arbeit können von diesen Vorgaben nach eigenem Ermessen abweichen. Bei der Agentur für Arbeit Hannover gelten – unabhängig davon, wann die Unternehmensgründung erfolgt ist - folgende Regelungen:
Bei Langzeitarbeitslosen (länger als ein Jahr arbeitslos) gibt es bis zu drei Monate lang bis zu 30 Prozent des Arbeitsentgelts.
Bei über 50-jährigen Arbeitnehmern gibt es bis zu drei Monate lang bis zu 40 Prozent des Arbeitsentgelts.
Bei unter 24-jährigen Arbeitnehmern gibt es bis zu drei Monate lang bis zu 40 Prozent des Arbeitsentgelts.
Es kann ein Einarbeitungszuschuss für die Dauer von zwei Monaten bis zu 30 Prozent des Arbeitsentgelts gewährt werden.