Ein paar Fragen (freistellung, Jobangebote)

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justanotherguy

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Guten Tag,
bin durch Zufall auf dieses Forum gestossen und hoffe mir kann jemand helfen, ich verzweifel noch. Zu meiner Situation: Ich wurde Ende Januar gekündigt und sofort frei gestellt bis zum 31.3.2018. Nun hab ich in Remscheid gearbeitet und wohne aber mittlerweile in Hagen, daher suche ich da. Ummelden werde ich mich kommende Woche. Ich habe dem Amt gesagt das ich im Hagener Raum suche und man sagte mir das sei garkein Problem. Nun folgende Fragen:
Innerhalb der ersten 3 Monate der ARBEITSLOSIGKEIT kann ich Sachen unter 80% meines letzten Gehaltes ablehnen. Das Amt schickte mir schon 2 Vorschläge (einmal Leiharbeit, einmal normaler Arbeitgeber). Diese waren aber in der Umgebung von Remscheid, nicht in der Umgebung von Hagen. Die Leiharbeit hab ich abgelehnt da es deutlich unter dem letzte Lohn lag.
Meine Frage: Solange ich lediglich freigestellt bin und noch nicht arbeitslos (was ab 1.4 der Fall ist) würde ich gern wissen welche Regeln dort gelten? Welche Arbeit ist zumutbar? Muss ich überhaupt vor dem 1.4. eine neue Arbeit annehmen?
Meie andere Frage:
Ich habe vorher 38 Stunden gearbeitet und nun sollen es 40 Stunden sein. Meine Frage ist: Kommt es nun auf den Stundenlohn an oder tut nur der reine Bruttoverdienst was zur Sache bei der Berechnung was 80% und zumutbar ist? Ich denke doch der Stundenlohn oder? Als einfaches Beispiel:
2000€ Lohn/35 Stunden= 13,19
2000€ Lohn/60 Stunden= 7,69
Beides macht ja am Ende 2000€ aber der Stundenlohn würde deutlich unter 80% meines letzten Lohnes liegen aber der gesamt Brutto Verdienst drüber. Muss ich annehmen oder nicht?
Ich wäre wirklich für JEDE Hilfe sehr dankbar...
 

Nena

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Solange ich lediglich freigestellt bin und noch nicht arbeitslos (was ab 1.4 der Fall ist) würde ich gern wissen welche Regeln dort gelten? Welche Arbeit ist zumutbar? Muss ich überhaupt vor dem 1.4. eine neue Arbeit annehmen?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du vor dem 01.04. arbeiten DARFST ohne die Zustimmung Deiner Noch-AG .
Ich glaube nicht, dass es darum geht, Dir für jetzt einen Job zu vermitteln, sondern für die Zeit AB dem 01.04.
Die Stellenangebote/Vermittlungsvorschläge, die Du bekommst, kannst Du Dir über die Jobbörse auch selber besorgen (den Ort kannst Du ja vorgeben). Bei mir hatte das bei angekündigtem Umzug auch nicht geklappt (für zwei Orte Vorschläge zu kriegen)...
 
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Gelöschtes Mitglied 58736

Gast
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du vor dem 01.04. arbeiten DARFST ohne die Zustimmung Deiner Noch-AG .
.
Wenn nicht ausdrücklich in der unwiderruflichen Freistellungsvereinbarung etwas anderes vereinbart und vorher im Vertrag kein Wettbewerbsverbot etc. vertraglich vorlag, dann geht das sehr wohl.

Man kann sich ab dem ersten Tag der unwiderruflichen Freistellung arbeitslos melden, der Anspruch ruht bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnis.

Steuerklasse dann beachten.. ;-) ...
 
G

Gelöschtes Mitglied 58736

Gast
Ok,danke schonmal :) Aber die Frage ist MUSS ich vor dem 1.4. eine neue Arbeit annehmen?
Jein, wenn Du nur arbeitssuchend gemeldet bist.

Eine Stelle ablehnen, die dann auch am 01.04. die Arbeitslosigkeit verhindert, eher nicht.
Weil Du ja problemlos sofort anfangen könntest.

Du kannst also nicht mit dem Argument ablehnen, dass Du noch vertraglich gebunden bist.

In der Praxis wird Dein neuer Arbeitgeber das aber anders sehen.
Von daher würde ich das locker nehmen.
 

justanotherguy

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Also sagen wir ich bekomme einen Vorschlag für eine Stelle die ich nicht haben will (Leiharbeit, zu weit weg, usw...) wäre es dann Sinnvoll in die Bewerbung zu schreiben das ich noch bis zum 30.3. einen Vertrag in einer anderen Firma habe?
Und eine weitere ganz wichtige Frage hab ich noch:
Wenn ich mich bei einer Zeitarbeitsfirma bewerben muss und es ist kein Gehalt angegeben, kann ich es dann per Email erfragen so das ich danach in der Lage bin es wegen zu wenig Bezahlung abzulehnen?
 
Zuletzt bearbeitet:
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Gelöschtes Mitglied 58736

Gast
Um die Zumutbarkeit nach §140 SGB III zu prüfen musst Du das Gehalt wissen.
Also nachfragen, wenn nicht bekannt.
Du zielst darauf ab, erst gar nicht zum Vorstellungsgespräch zu kommen?

Gönn Dir doch den Spaß und hör Dir alles schön an.
Am Ende sagst Du dann leider wegen Unzumutbarkeit ab.
So ist das die elegante Version und mit Sicherheit ohne Folgen.

Bezüglich Datum würde ich aber geschickt formulieren:
„Ich bin derzeit bis zum 30.03. noch in einem Beschäftigungsverhältnis und zurzeit freigestellt.“

Den rechtlichen Unterschied wissen die meistens eh nicht.

Es geht halt immer darum, nie den Eindruck zu erwecken, dass Du nicht gewillt bist eine Tätigkeit aufzunehmen.
 

justanotherguy

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Ja genau ich will erst garnicht dahin und Benzin & Zeit unnütz verschwenden wenn ich eh in der Nähe was suche. Ist es also erlaubt vorher nach dem Gehalt zu fragen oder hat das Konsequenzen?
Wie ist das den? Kann ich 2 Jobs gleichzeitig haben? Ich würde ja bei einem vernünftigen Lohn gerne wieder anfangen aber hab ich eben 0 Bock auf Leiharbeit oder sehr lange Wege zur Arbeit...
 
G

Gelöschtes Mitglied 58736

Gast
Ja, Du kannst in dem Fall 2 Jobs haben, einen mit Freistellung und Bezahlung, den anderen mit der preiswerten Steuerklasse ;-) ..zuviel gezahltes kannst Du aber zurückholen.

Grundsätzlich kannst Du nach dem Gehalt fragen, aber eben keine Beschäftigungsanbahnung verhindern.
Evtl. können hier andere da mehr zu sagen.
 

Doppeloma

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Hallo justanotherguy, :welcome:

Zu meiner Situation: Ich wurde Ende Januar gekündigt und sofort frei gestellt bis zum 31.3.2018. Nun hab ich in Remscheid gearbeitet und wohne aber mittlerweile in Hagen, daher suche ich da.

Wie weit (ungefähr) liegen diese beiden Orte auseinander ?
Ich bin nicht sehr gut in Geografie, bleibst du bei der gleichen AfA oder wirst du dich wo anders melden müssen, für die weitere Arbeitsvermittlung ???

Ummelden werde ich mich kommende Woche. Ich habe dem Amt gesagt das ich im Hagener Raum suche und man sagte mir das sei garkein Problem.

Was man dir so "sagt" bei den Behörden ist "nie ein Problem", wenn man bereits weiß, dass du umziehst / umgezogen bist sind ja auch die Pendelzeiten zu beachten und nicht nur das Einkommen. :icon_evil:

Innerhalb der ersten 3 Monate der ARBEITSLOSIGKEIT kann ich Sachen unter 80% meines letzten Gehaltes ablehnen.

Mach es dir doch mal etwas leichter, das mit den % ist immer ein schwieriges Rechenexempel, dein neues (NETTO-) Einkommen sollte wenigstens den Betrag deines ALGI erreichen, wenn du die Berufsbedingten Aufwendungen (also Fahrtkosten zum Arbeitsplatz mindestens) schon abgezogen hast.

Das gilt natürlich auch bei gleicher Arbeitszeit oder es muss auf Stundenlohn / andere Wochenstunden umgerechnet / angepasst werden ... ist meist einfacher zu "überschlagen" und ab dem 7. Monat der Arbeitslosigkeit bis zum Leistungsende gültig.

Das Amt schickte mir schon 2 Vorschläge (einmal Leiharbeit, einmal normaler Arbeitgeber). Diese waren aber in der Umgebung von Remscheid, nicht in der Umgebung von Hagen.

Also doch nicht so "problemlos" wie man es dir "gesagt" hat, darum meine Frage nach den erforderlichen Pendelzeiten, wenn du diese Arbeit trotzdem aufnehmen würdest ...
Außerdem bedeutet ja Bewerbung noch lange nicht, dass du auch eingestellt wirst. :icon_evil:

Die Leiharbeit hab ich abgelehnt da es deutlich unter dem letzte Lohn lag.

ZAF dürfte generell zu wenig sein, denn dort wird man ja meist nur für 35 Wochenstunden eingestellt, der Rest läuft über (unberechenbare) "Überstunden" (Zeitkonto) im Einsatzbetrieb.

Du musst natürlich nur die Arbeitszeit / Stundenlohn lt. (geplantem) Arbeitsvertrag beachten und im Übrigen ist es (eigentlich) Aufgabe der AfA die Zumutbarkeit nach § 140 SGB III selbst zu prüfen, ehe man dir einen VV zusendet.

Meine Frage: Solange ich lediglich freigestellt bin und noch nicht arbeitslos (was ab 1.4 der Fall ist) würde ich gern wissen welche Regeln dort gelten? Welche Arbeit ist zumutbar? Muss ich überhaupt vor dem 1.4. eine neue Arbeit annehmen?

Das kann zumindest ich dir rechtssicher nicht beantworten, ich war bisher immer der Ansicht, dass man auch bei einer Freistellung noch nicht eine andere Vollzeitarbeit antreten kann, denn der bisherige AG zahlt ja auch noch den Lohn.

Habe aber hier schon davon gelesen, dass es doch möglich sein soll, ich denke aber nicht, dass man das einem potenziellen neuen AG "unbedingt auf die Nase binden muss", dass man (eigentlich) sofort anfangen könnte, wenn das letzte Arbeitsverhältnis offiziell noch bis Ende März besteht.

So schreibt man es ja wohl auch in den Lebenslauf, warum muss ich da erwähnen, dass es eine Freistellung gab, wie sieht es eigentlich mit Resturlaub aus, wurde der ausgezahlt ... den kann man ja üblicherweise sonst auch noch in der Kündigungsfrist nehmen.

Also Zeit für Bewerbungen und Vorstellungsgespräche kann man ja trotzdem haben ...
Ich würde in den Bewerbungen keine sofortige Aufnahme der Beschäftigung anbieten, weil ich bis Ende März noch "gebunden" bin ... :idea:

Ich habe vorher 38 Stunden gearbeitet und nun sollen es 40 Stunden sein. Meine Frage ist: Kommt es nun auf den Stundenlohn an

Ja sicher kommt es auf den Stundenlohn an (das ist ja zunächst mal Brutto), sonst ist das doch gar nicht realistisch vergleichbar ... und dann was "hinten Netto" rauskommt (nach Abzug der beruflichen Aufwendungen).

Ich denke doch der Stundenlohn oder? Als einfaches Beispiel: 2000€ Lohn/35 Stunden= 13,19

Wirklich "einfach" ist dein Beispiel nicht, sind diese 2000 € Brutto (also VOR Steuern und Versicherungen) oder Netto ???

2000€ Lohn/60 Stunden= 7,69

Wo gibt es einen Arbeitsvertrag mit 60 Wochenstunden ???
Der Stundenlohn wäre schon Gesetzwidrig weil es inzwischen den Mindestlohn gibt ...

Beides macht ja am Ende 2000€ aber der Stundenlohn würde deutlich unter 80% meines letzten Lohnes liegen aber der gesamt Brutto Verdienst drüber.

Es geht aber nicht um dein Brutto-Einkommen, darum ja mein Vorschlag dich am Betrag deines ALGI zu orientieren ...

Von den beispielhaften 2000 € (Brutto für 40 Wochenstunden) sind ja erst noch Steuern und Versicherungen zu zahlen, bei einem Single ca. 30 % Abzüge = 1400 € Netto-Einkommen du brauchst z.B. eine Monatskarte für 150 € um zu dem Job zu kommen = 1250 € bleiben dir NETTO (fiktiv) übrig.
Dein ALGI beträgt aber 1300 € (aus 38 Wochenstunden), dann ist das Job-Angebot nach § 140 SGB III nicht zumutbar = FERTIG.

Wenn du für dieses Geld (Netto 1250 €) nur 20 Wochenstunden arbeiten sollst, dann wäre es zumutbar, weil du bei 40 Stunden (theoretisch 2500 € Netto) ja deutlich mehr als dein ALGI verdienen würdest ... = Hochrechnung auf Vollzeitstelle mit dem gleichen Stundenlohn.

Muss ich annehmen oder nicht?

Wenn Pendelzeit UND Einkommen zumutbar wären, wirst du wohl annehmen müssen, das hindert dich ja nicht weiter nach einer anderen Stelle im neuen Wohnumfeld zu suchen ... die Kündigungsfristen während der Probezeit sind ja meist "angenehm" kurz, auch für dich. :idea:

Wenn du einen anderen Arbeitsvertrag fest in der Tasche hast kannst du ja unbesorgt wieder kündigen, was dir nicht (mehr) zusagt.

MfG Doppeloma
 
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