Ein paar dringliche Fragen zum ALG 1 Bezug.

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Annandame

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Werte Forenmitglieder,

ich wusste nichts von dieser wunderbaren Möglichkeit des Erwerbslosen Forums. Ein Freund hat mich heute darauf aufmerksam gemacht und ich nehme dies nun wahr, jedoch ist mein Anliegen sehr dringlich, da ich morgen schon zum ersten Mal einen Termin bei meiner Sachberaterin im Arbeitsamt habe. Ich werde auf jeden Fall das Forum auf Informationen durchforsten, jedoch weiß ich nicht, ob ich nun noch genügend Zeit habe, um all meine Fragen, die auf mich zutreffen, beantwortet zu bekommen. Darum bitte ich um Nachsicht, dass ich evtl. Fragen stellen werde, die vielleicht schon hundertfach beantwortet wurden. Ich bemühe mich selbst Recherchen in der kurzen Zeit wie mir möglich ist anzustellen, jedoch wäre ich unsagbar dankbar, doch auch Antworten auf meinen individuellen Fall zu bekommen.

Kürzlich bin ich aus einem 8monatigen Auslandsaufenthalt zurückgekehrt und habe mich beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet. Meine Sperrzeit ist bereits verstrichen und ich bekomme seit November Arbeitslosengeld I und mir wird meine Krankenversicherung bezahlt. Ich habe einen Antrag ausgefüllt, um das Arbeitslosengeld zu beantragen und auch Häckchen gesetzt, dass ich mich bemühen werde, wieder Arbeit zu finden und das Ganze unterschrieben - ich weiß nicht ob das so gut war... Habe ich mich nun zu etwas verpflichtet, was ich gar nicht hätte tun müssen? Ich habe gehört dass es am Besten ist, gar nichts vom Arbeitsamt zu unterschreiben.

Ich bin staatlich anerkannte Erzieherin und der ganze Markt sucht händeringend nach Erziehern. Ich möchte jedoch etwas neues beginnen und werde im Februar 2018 eine 5-wöchige Ausbildung zur Klangtherapeutin machen. Das ganze wird erst im März abgeschlossen sein und davor möchte ich auf keinen Fall mit einer neuen Arbeit beginnen. Ebenso werde ich eventuell aus dem Raum Bayern wegziehen.

Inwiefern sind meine Rechte oder wie kann ich das ganze hinauszögern, um nicht verfrüht mit Arbeit beginnen zu müssen. Kann mir meine Sachbearbeiterin vorschreiben wie viele Bewerbungen ich schreiben muss? Wie oft wird geprüft? Was kann ich tun, um durchaus vorzuweisen, dass ich mich um Arbeit bemühe ohne wirklich Arbeit annehmen zu müssen? Muss ich mich auf die Vorschläge des Arbeitsamtes bewerben?
Was soll und kann ich meiner Sachbearbeiterin sagen, dass es nicht zu viel oder zu wenig ist - ich bin absolut unsicher und besorgt, dass ich etwas "falsches" sage und mich in die Nesseln setze.

Was darf das Arbeitsamt von mir verlangen, fordern und welchen Anforderungen darf ich mich widersetzen? Kann mir das Arbeitsamt das erhaltene Arbeitslosengeld kürzen, wenn ich vorgegeben habe wieder Vollzeit zu arbeiten und dann doch nur eine Halbzeitstelle annehme? Wenn ich meiner Sachbearbeiterin meine Vorlieben der zukünftigen Arbeitsstelle mitteile, muss ich mich dann ebenso auf Arbeitsvorschläge, die nicht meinen Wünschen entsprechen bewerben?
Evtl. kommen doch noch Fragen nach, jedoch sage ich schon einmal herzlichen Dank im voraus***
Anna
 

Annandame

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Ist es klug meiner SB zu sagen, dass es für mich keinen Sinn macht, mich in Bayern zu bewerben, da ich einen neuen Lebenspartner gefunden habe und ich aus Bayern wegziehen werde, momentan jedoch noch nicht weiß, wo ich in Zukunft arbeiten werde oder in welchem Bundesland...da ich mich mit meinem Partner absprechen, bzw. dieser auch erst Arbeit finden muss und ich mich dann ebenfalls dort in der Nähe bewerben werde?!? Was auch nicht gelogen ist...
 
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ZarMod

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Herzlich willkommen im Forum. :welcome:
Vorbeugend: ► ELO-Forum Allgemein-Abkürzungen-Tabelle
Habe ich mich nun zu etwas verpflichtet, was ich gar nicht hätte tun müssen?
Ich habe gehört dass es am Besten ist, gar nichts vom Arbeitsamt zu unterschreiben.
Daß ein Antrag ohne Unterschrift keine Gültigkeit erlangt, sollte klar sein.
Bei einer Leistungsbewilligung wird dieselbe vom Gesetzgeber an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Ich bin staatlich anerkannte Erzieherin und der ganze Markt sucht händeringend nach Erziehern.
Ich möchte jedoch etwas neues beginnen und werde im Februar 2018 eine 5-wöchige Ausbildung zur Klangtherapeutin machen.
Das ganze wird erst im März abgeschlossen sein und davor möchte ich auf keinen Fall mit einer neuen Arbeit beginnen.
Das wird dem LT nicht gefallen, denn dieser ist gehalten, Dich während des gesamten Leistungsbezuges
in Arbeit zu vermitteln: ► Vermittlungsvorschlag zur Beschäftigungsaufnahme
Bekommst Du einen VV mit RFB auf eine nach § 140 SGB III zumutbare Stelle,
bist Du verpflichtet, Dich auf diese Stelle zu bewerben.
Anbeginn des Leistungsbezuges wird der LT nach der sog. Profilanalyse mit Dir eine EGV vereinbaren wollen.
Diese solltest Du zu Deinen Gunsten aushandeln, am Ende der Verhandlung aber trotztdem nicht unterschreiben,
um Dir mit Auflage des ersetzenden VA den Rechtsweg offenzuhalten. Ausführliche Informationen dazu findest Du hier:
Eingliederungsvereinbarung (EGV) vs. Verwaltungsakt (VA)
Inwiefern sind meine Rechte oder wie kann ich das ganze hinauszögern, um nicht verfrüht mit Arbeit beginnen zu müssen.
Möglich wäre dahingehend nur die freiwillige Annahme einer zeitmäßig passenden Maßnahme.
Kann mir meine Sachbearbeiterin vorschreiben wie viele Bewerbungen ich schreiben muss?
Ja, sie kann. Ausschlaggebend sind aber neben dem Profiling die Verhandlungen zur EGV .
Muss ich mich auf die Vorschläge des Arbeitsamtes bewerben?
Wenn diese eine RFB enthalten, ja. Du hast aber das Recht,
angebotene Stellen auf Zumutbarkeit zu prüfen und ggf. wegen Unzumutbarkeit abzulehnen.
Kann mir das Arbeitsamt das erhaltene Arbeitslosengeld kürzen, wenn ich vorgegeben habe
wieder Vollzeit zu arbeiten und dann doch nur eine Halbzeitstelle annehme?
Die Zielvorgabe im Profiling entspricht dem Optimum. Was erreicht werden soll,
kann auch durch Profilanalyse und nachfolgenden EGV Verhandlungen beeinflußt werden.
Wenn ich meiner Sachbearbeiterin meine Vorlieben der zukünftigen Arbeitsstelle mitteile,
muss ich mich dann ebenso auf Arbeitsvorschläge, die nicht meinen Wünschen entsprechen bewerben?
Auf jeden Fall. Es sei denn, Du kannst den SB von Deinen Zukunftsplänen überzeugen und begründen,
warum diese für Deinen Berufsweg langfristig die bessere Alternative wären.
Allerdings bezweifele ich, daß Du dahingehend ein offenes Ohr finden wirst. :icon_wink:
Abschließend möchte ich Dir noch das Studium folgender Beiträge im neuen Leitfaden empfehlen:

Gerade erst reingestolpert
Grundsätzliche Unterschiede bei den Leistungsarten
Meldetermin bei der Agentur für Arbeit / Jobcenter
Kommunikation mit Behörden und Sachbearbeitern
 
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