sina melina
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Liebe User...
Es gibt ja beim zusammenziehen, die Regelung, dass man quasi ein Jahr auf Probezeit ist bevor man offiziell in einer Eheähnlichen Gemeinschaft angesehen wird und die Gehälter von beiden Partnern zusammen gefasst werden.
Meine Frage:
Ich befinde mich derzeit in einer schulischen Ausbilung habe 2 Kinder (10 und 8) und bekomme Bafög als "Einkommen". Da dies alleine nicht ausreicht und ich auch kein Unterhaltsvorschuss mehr für die Kinder erhalte, bekomme ich neben Kindergeld auch einen guten Zuschuss vom Jobcenter für die Kinder und zur Miete. von 2011 -2014 befand ich mich ebenfalls in einer schulischen Ausbildung selbe voraussetzungen.
Also 2013 zog mein Partner offiziell zu mir und wir beantragten ein Jahr Probezeit da er recht gut verdient. So blieb alles reltiv beim alten ausser das ich die halbe Miete an Geld vom Jobcenter weniger bekam. Sommer 2014 war das Probejahr dann um nicht schlimm wir haben beide voll gearbeitet es klappte einigermaßen obwohl ich ohne ihn Anspruch auf aufstockendes Geld vom Jobcenter gehabt hätte.
Anfang 2015 trennten wir uns aus privaten Gründen .
Anfang 2016 trafen wir uns wieder und sind seit dem wieder zuammen. Nun würde ich gerne Anfang nächsten Jahres zu ihm ziehen doch da befinde ich mich noch immer in der Ausbildung und bin einfach auf das Geld angewiesen. Er verdient zwar gut aber er hat mega hohe Ausgaben dies interessiert das Amt natürlich nicht .
Die Frage ist nun also haben wir nochmal Anspruch auf ein Jahr Probezeit weiß das zufällig einer oder kann mir helfen wo ich das nach lesen kann ?
Vielen Dank Sina
Es gibt ja beim zusammenziehen, die Regelung, dass man quasi ein Jahr auf Probezeit ist bevor man offiziell in einer Eheähnlichen Gemeinschaft angesehen wird und die Gehälter von beiden Partnern zusammen gefasst werden.
Meine Frage:
Ich befinde mich derzeit in einer schulischen Ausbilung habe 2 Kinder (10 und 8) und bekomme Bafög als "Einkommen". Da dies alleine nicht ausreicht und ich auch kein Unterhaltsvorschuss mehr für die Kinder erhalte, bekomme ich neben Kindergeld auch einen guten Zuschuss vom Jobcenter für die Kinder und zur Miete. von 2011 -2014 befand ich mich ebenfalls in einer schulischen Ausbildung selbe voraussetzungen.
Also 2013 zog mein Partner offiziell zu mir und wir beantragten ein Jahr Probezeit da er recht gut verdient. So blieb alles reltiv beim alten ausser das ich die halbe Miete an Geld vom Jobcenter weniger bekam. Sommer 2014 war das Probejahr dann um nicht schlimm wir haben beide voll gearbeitet es klappte einigermaßen obwohl ich ohne ihn Anspruch auf aufstockendes Geld vom Jobcenter gehabt hätte.
Anfang 2015 trennten wir uns aus privaten Gründen .
Anfang 2016 trafen wir uns wieder und sind seit dem wieder zuammen. Nun würde ich gerne Anfang nächsten Jahres zu ihm ziehen doch da befinde ich mich noch immer in der Ausbildung und bin einfach auf das Geld angewiesen. Er verdient zwar gut aber er hat mega hohe Ausgaben dies interessiert das Amt natürlich nicht .
Die Frage ist nun also haben wir nochmal Anspruch auf ein Jahr Probezeit weiß das zufällig einer oder kann mir helfen wo ich das nach lesen kann ?
Vielen Dank Sina