AW: Ein Freund hat eine Frage zum "Betrieblichen Eingliederungsmanagement" (BEM) bei auslaufendem Krankengeld (KG)
Hallo algfranz,
Ein Freund hat noch 3 Monate Anspruch auf Krankengeld, dann sind die 78 Wochen vorbei. Er fühlt sich im Moment noch nicht in der Lage dazu an einem BEM teilzunehmen, geschwigedenn Vollzeit einzusteigen.
Ein BEM ist ein (unverbindliches) Angebot eines AG sich um einen "leidensgerechten Arbeitsplatz" zu kümmern, um betriebliche Gründe für (häufige) Erkrankungen der Mitarbeiter zu beseitigen ...
Vielleicht könnte er ein BEM später beginnen.
Ich weiß nicht was du dir darunter nun vorstellen willst ...
https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbei...z/betriebliches-eingliederungsmanagement.html
Vielleicht solltest du erst mal nachlesen (und verstehen) was das überhaupt sein soll ...
Da während eines BEM ja in der Regel Krankengeld gezahlt wird stellt sich nun die Frage woher das Geld während eines ggf. in 2-3 Monaten beginnenden BEM's kommt, wenn der Krankengeld-Anspruch bis dahin aufgebraucht ist.
Damit (Wiedereingliederung nach "Hamburger Modell" z.B.) hat das überhaupt
NICHTS zu tun, das kann über die KK besprochen und gemacht werden, soweit es gesundheitlich bereits möglich ist und
ALLE (der betroffene Mitarbeiter / AG / behandelnder Arzt
UND KK) damit einverstanden sind.
Ob dafür BEM-Gespräche beim AG geführt wurden oder nicht ist völlig unwichtig ... wenn dein Freund aktuell sowieso noch nicht minimal "Arbeits-Fähig" wäre (auch nicht wenige Stunden), lohnt es sich gar nicht darüber nachzudenken.
An BEM-Gesprächen beim AG muss man
NICHT teilnehmen wenn man sich dazu gesundheitlich nicht in der Lage fühlt, es ist eine Pflicht des AG und für den Mitarbeiter freiwillig.
Mit Wiedereingliederung unter Weiterzahlung von Krankengeld hat das
NICHTS zu tun, darum kann dir die KK auch dazu keine Antworten geben ... damit haben die
GAR NICHTS zu tun.
Da kann man höchstens "schlafende Hunde wecken" mit so einer Anfrage, auch so eine Wiedereingliederung könnte ja vielleicht das Krankengeld schon
VOR der Aussteuerung "überflüssig" machen ... so was muss ja nicht unbedingt 12 Wochen "ausgedehnt" werden ...
Von der DRV gibt es solche Wiedereingliederungen übrigens auch, z.B. nach einer Reha wird das gerne angeboten (wenn noch ein machbarer Job vorhanden ist), da zahlt dann die DRV "Übergangsgeld", das geht also auch noch
NACH einer Aussteuerung aus dem Krankenkeld (nennt sich dann auch LTA = Förderung der Wiedereingliederung am Arbeitsplatz).
Eine weitere Frage die ihn beunruhigt ist: Was passiert, wenn er nochmals wegen derselben Sache AU wird und kein neuer KG-Anspruch besteht (also innerhalb der Blockfrist).
Was soll dann passieren, er bekommt
KEIN Krankengeld mehr für die ausgesteuerte Krankheit, darum endet es ja nach 78 Wochen innerhalb einer Blockfrist mit der Aussteuerung.
Wenn eine neue Blockfrist angefangen hat, muss er wenigstens 6 Monate
OHNE AU auf diese Krankheit versicherungspflichtig gewesen sein, um wieder Krankengeld darauf zu bekommen.
Greift dann wieder die Entgeltfortzahlung bzw. wie kann dann weiter sein Einkommen gesichert werden ? Käme dann noch Nahtlosigkeits-ALG1 in Frage ?
Welche Lohnfortzahlung soll da greifen können wenn du gerade geschrieben hast, dass er noch gar nicht wieder arbeiten könnte aktuell und vorläufig ... dann kann es auch keine Lohnfortzahlung geben.
Nach der Aussteuerung greift dann direkt die "Nahtlosigkeit" bei der AfA nach § 145 SGB III und dazu gibt es schon genug Beiträge im passenden Bereich ...
Diese Abläufe gelten dann auch für deinen Freund, egal ob mit oder ohne BEM ...
MfG Doppeloma