Bin nach längerer ,,Zwangsenthaltung,,zurück im Forum.
Grüße alle.
Wie sollte es anders sein, habe viele Fragen und brauche Rat.
Ich lebe in einer
BG, beziehe EU-Rente mit ergä.
Grundsicherung.
Meine
BG -lerin lebt von Hartz und hat eine 17 jä. Tochter.
Nun hat meine leibliche 16 jä.Tochter einen ,,Asylantrag,,bei uns gestellt.
Dem wurde mit großer Freude entsprochen.(Kampf hat 10 Jahre gedauert)
Aber nun --Kindergeld ist klar aber wer ist für die
KdU zuständig?
ARGE oder Grundsicherungsamt?Die Wohnung ist nun zu klein.Umzug?Kosten des Umzuges? Sie bekommt von ihrer Mutter keine Möbel mit.Was nun?
Wie und wo muss ich sie nun bei der Krankenkasse anmelden?
Es sin soviele Fragen die sich uns nun ,,auftun,,.
Gibt es noch die Möglichkeit,daß die beiden Mädchen eine eigene
BG gründen können? D.h. die beiden eine 2 Zimmerwohn.und meine
BG-lerin und ich eine 2 Zimmerwohnung,oder greift hier schon die U-25 Reglung?
Trotz riesiger Freude Fragen über Fragen.Auch gibt es keine Möglichkeit,mit meiner Ex-Frau zu reden.Ich habe keine Ahnung ob Ex sie in der alten Schule abgemeldet hat....
Vieleicht gibt es Erfahrungen die ich nutzen kann.
Danke