Ein ,,Fresser,, mehr in best. BG

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uwe

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Bin nach längerer ,,Zwangsenthaltung,,zurück im Forum.
Grüße alle.
Wie sollte es anders sein, habe viele Fragen und brauche Rat.
Ich lebe in einer BG, beziehe EU-Rente mit ergä. Grundsicherung.
Meine BG -lerin lebt von Hartz und hat eine 17 jä. Tochter.
Nun hat meine leibliche 16 jä.Tochter einen ,,Asylantrag,,bei uns gestellt.
Dem wurde mit großer Freude entsprochen.(Kampf hat 10 Jahre gedauert)
Aber nun --Kindergeld ist klar aber wer ist für die KdU zuständig?ARGE oder Grundsicherungsamt?Die Wohnung ist nun zu klein.Umzug?Kosten des Umzuges? Sie bekommt von ihrer Mutter keine Möbel mit.Was nun?
Wie und wo muss ich sie nun bei der Krankenkasse anmelden?
Es sin soviele Fragen die sich uns nun ,,auftun,,.
Gibt es noch die Möglichkeit,daß die beiden Mädchen eine eigene BG gründen können? D.h. die beiden eine 2 Zimmerwohn.und meine BG-lerin und ich eine 2 Zimmerwohnung,oder greift hier schon die U-25 Reglung?
Trotz riesiger Freude Fragen über Fragen.Auch gibt es keine Möglichkeit,mit meiner Ex-Frau zu reden.Ich habe keine Ahnung ob Ex sie in der alten Schule abgemeldet hat....

Vieleicht gibt es Erfahrungen die ich nutzen kann.

Danke
 
A

Arco

Gast
Hi Uwe,

nur eine kurze und prägnante Frage;

" wer hat für deine 16jährige Tochter das Sorgerecht ??? "

Wenn das nicht geklärt ist, bzw. du nicht das Sorgerecht zur Zeit hast, dann ist nach meiner Meinung die Fragestellung erstmal unrelevant....

So bekommst du deine Tochter nicht in deine BG und auch nicht in deine KV - nach meiner Meinung, muß aber nicht richtig sein....
 

uwe

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Arco,
ab spätestens Dienstag habe ich das alleinige Sorgerecht und auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
 
A

Arco

Gast
Also Uwe,

mal kurz und schmerzlos wie ich es sehe;

Krankenkasse bei dir anmelden (familienversichert) ....

die Tochter in deiner BG bei der Arge anmelden, wobei hier der Grund des Wechsels maßgebend seien kann, muß aber nicht ! !

beide Töchter können keine eigene BG gründen, da ja auch minderjährig und das hat denn auch mit der U25-Regelung nichts zu tun ....

die Wohnung für 4 Personen zu klein, dann Wohnungssuche und immer vorher mit der Arge die evtl. neue Wohnung auf Angemesseneit überprüfen und genehmigen lassen.

So wenn genehmigt, Kündigungsfristen beachten und dann vorher die Anträge für Kostenübernahme Umzug und zum Teil Erstausstattung stellen ...

Ob das so alles so wie gewünscht läuft, waage ich leider zu bezweifeln....

Achso, Schule suchen und anmelden - es besteht ja Schulpflicht ! !
 

uwe

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Ich grüße euch alle

Bin nur am rennen um alles auf die Reihe zu bekommen.Mehr Stress wie gedacht.Jugendamt,Gericht und Schulen ach, die Krankenkasse nicht zu vergessen.So und nun die liebe ARGE wir sind am überlegen unsere eä.G.
aufzulösen.Da die beiden Mädchen auf Grund ihres Alters keine eigene Bg.
gründen können,spielen wir mit dem Gedanken eine Wohnung für mich und meine Tochter und eine Wohnung für meine eä.Gefährtin und ihre tochter zu nehmen.Natürlich möglichst nebeneinander oder übereinander.
Bevor uns die ARGE nun verschei.... ,meine Frage: Wie groß bzw.wieviel Zimmer dürfen die Wohnungen haben?
(Schleswigholstein - Lauenburg-Stormarn)

Danke für alle Tips und Ratschläge.
 
A

Arco

Gast
Na ja Uwe,

wie groß: 2 Zimmer, Küche und Bad etwa 60 qm ???
>> nachzufragen bei der Arge

wie teuer: bei uns in Kassel wären es Miete und NK/Heizung 360 Euro
>> aber wie gesagt bei mir, bei euch ? ? nachfragen ! !
 
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