Martin Behrsing
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Hallo,
unten angehängt findet Ihr eine mühsam erstrittene Entscheidung (Beschluss, kein Urteil), in zweiter Instanz ergangen durch das LSG Niedersachsen-Bremen.
Thema war mal wieder das beliebte Anfordern von Kontoauszügen, in diesem Fall beim Folgeantrag, rückwirkend für 12 Moante(!) durch ARGE Braunschweig.
Diesem Unsinn hat das LSG Celle in der Einstweiligen Anordnung einen satten Riegel vorgeschoben, und ist neben NRW und Hessen die dritte Landesinstanz, die aktuell noch einen Rest von Rechtssicherheit durchsetzt, während viele LEs schon glauben, dass die ARGE online alles mitlesen kann.
Demgegenüber sind die "scharfen" Äußerungen aus Reutlingen, München, Dresden alle (leider unangefochten) erstinstanzlich, aber deutlich unterrangig. SG Braunschweig hatte dort abgeschrieben, ist aber nun klar korrigiert worden.
Ich schicke Euch das mal, weil die meiste gute Munition (abgesehen von H.Masslaus III.Weltkriegsvisionen) von Euren Seiten stammte -- und ein paar sehr dumme Antworten von der ARGE waren auch nützlich
-- Kleine Spende geht klar, sobald die Nachzahlung erstmal die Kontenlücken geschlossen hat....es hängen 6 Leutchen dran, deshalb der "hohe"
Monatsbeitrag.
Die ARGE BS, und auch andere in Nds., sind inzwischen gar nicht mehr scharf auf Kontoauszüge, es spricht sich wohl rum, auch wenn das LSG voraussichtlich erst nächste Woche veröffentlichen wird.
An ein Hauptsacheverfahren glaube ich nicht mehr, da eindeutige Worte gefallen sind.
Es gibt bei Euch keine mail-Adresse, an die man die gescannten Originalbögen schicken könnte, um das Az. und den Inhalt zu verifizieren; wenn nötig, schreibt mich an, und ich kann das nachholen. Meine Mailadresse ist noch ganz neu, der Name wegen gewisser Brisanz (s.u.) auch nicht ganz echt
Für die politisch Interessierten steht auf Seite 3 ein Schmankerl:
ARGE BS hat beim Gericht offensichtlich ein Schreiben vorgelegt, dass von den Richtern auch genüsslich zitiert wird.
Daraus geht hervor, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (!)mit der Nürnberger Bundesarbeitsagentur vertragliche Ziele (!!)vereinbart hat, um "passiv Bedürftigen" massenweise Kohle rauszuquetschen; daraufhin gelten die Kontoauszüge nicht etwa zur Bedürftigkeitsbeurteilung (was ARGE BS auch nicht dargelegt hat), sondern dem Auswringen von Geld aus dem Leistungsminimum, ergo Aushebelung des Regelsatzgedankens, gezielte Verelendung zugunsten des Staatshaushalts, usw.
Das alles direkt über den Schreibtisch von Franze Müntefering (unsozial-undemokratische Partei Dtlds.), recht neu anscheinend, und jede DorfARGE macht daraufhin interne Verfügungen zur "Leistungssenkung". Also scheinbare SB-Schikane aber angeordnet von ganz oben von einem, der seinen Job ganz anders verstehn sollte.
Es gibt dieses Bundespapier ! Es lag auf dem Richtertisch ! Die Opposition war bisher nicht meine Fraktion, aber ich denke, Oskar Lafontaine und die Grünen würden Münte daraufhin gern was fragen.....
Macht weiter so,
M.
Beschluss ist hier:
https://www.elo-forum.org/lsg-nsb-l-6-378-07-keine-kontoauszuege-t14260.html?p=134490#post134490
unten angehängt findet Ihr eine mühsam erstrittene Entscheidung (Beschluss, kein Urteil), in zweiter Instanz ergangen durch das LSG Niedersachsen-Bremen.
Thema war mal wieder das beliebte Anfordern von Kontoauszügen, in diesem Fall beim Folgeantrag, rückwirkend für 12 Moante(!) durch ARGE Braunschweig.
Diesem Unsinn hat das LSG Celle in der Einstweiligen Anordnung einen satten Riegel vorgeschoben, und ist neben NRW und Hessen die dritte Landesinstanz, die aktuell noch einen Rest von Rechtssicherheit durchsetzt, während viele LEs schon glauben, dass die ARGE online alles mitlesen kann.
Demgegenüber sind die "scharfen" Äußerungen aus Reutlingen, München, Dresden alle (leider unangefochten) erstinstanzlich, aber deutlich unterrangig. SG Braunschweig hatte dort abgeschrieben, ist aber nun klar korrigiert worden.
Ich schicke Euch das mal, weil die meiste gute Munition (abgesehen von H.Masslaus III.Weltkriegsvisionen) von Euren Seiten stammte -- und ein paar sehr dumme Antworten von der ARGE waren auch nützlich
Monatsbeitrag.
Die ARGE BS, und auch andere in Nds., sind inzwischen gar nicht mehr scharf auf Kontoauszüge, es spricht sich wohl rum, auch wenn das LSG voraussichtlich erst nächste Woche veröffentlichen wird.
An ein Hauptsacheverfahren glaube ich nicht mehr, da eindeutige Worte gefallen sind.
Es gibt bei Euch keine mail-Adresse, an die man die gescannten Originalbögen schicken könnte, um das Az. und den Inhalt zu verifizieren; wenn nötig, schreibt mich an, und ich kann das nachholen. Meine Mailadresse ist noch ganz neu, der Name wegen gewisser Brisanz (s.u.) auch nicht ganz echt
ARGE BS hat beim Gericht offensichtlich ein Schreiben vorgelegt, dass von den Richtern auch genüsslich zitiert wird.
Daraus geht hervor, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (!)mit der Nürnberger Bundesarbeitsagentur vertragliche Ziele (!!)vereinbart hat, um "passiv Bedürftigen" massenweise Kohle rauszuquetschen; daraufhin gelten die Kontoauszüge nicht etwa zur Bedürftigkeitsbeurteilung (was ARGE BS auch nicht dargelegt hat), sondern dem Auswringen von Geld aus dem Leistungsminimum, ergo Aushebelung des Regelsatzgedankens, gezielte Verelendung zugunsten des Staatshaushalts, usw.
Das alles direkt über den Schreibtisch von Franze Müntefering (unsozial-undemokratische Partei Dtlds.), recht neu anscheinend, und jede DorfARGE macht daraufhin interne Verfügungen zur "Leistungssenkung". Also scheinbare SB-Schikane aber angeordnet von ganz oben von einem, der seinen Job ganz anders verstehn sollte.
Es gibt dieses Bundespapier ! Es lag auf dem Richtertisch ! Die Opposition war bisher nicht meine Fraktion, aber ich denke, Oskar Lafontaine und die Grünen würden Münte daraufhin gern was fragen.....
Macht weiter so,
M.
Beschluss ist hier:
https://www.elo-forum.org/lsg-nsb-l-6-378-07-keine-kontoauszuege-t14260.html?p=134490#post134490