Auf meine Frage : wielange rückwirkend Reisekosten zu Meldeterminen erstattet werden , antwortete eine JC Mitarbeiterin mit : zur Beantwortung Ihrer Frage darf ich Sie auf die Regelungen des §324 SGBIII verweisen
Darauf antwortete ich : vielen Dank für Ihre Antwort und den Verweis auf den § 324 SGB 3. Nur leider wurde damit meine Frage wielange Reisekosten zu Meldeterminen rückwirkend erstattet werden nicht beantwortet. Daher möchte ich Sie bitten mir eine "genaue " Antwort zukommen zu lassen.
Antwort : die Antwort finden Sie im § 324 Abs. 1 SGB III
Diese Antwort habe ich vom Geschäftsführer erhalten : Die Aussagen meiner Mitarbeiterin sind nicht zu beanstanden.
Das JC enthält jemanden mit so einer Antwort Leistungen, auf die man Anspruch hat und man gibt wie üblich keinerlei Fehler zu
Darauf antwortete ich : vielen Dank für Ihre Antwort und den Verweis auf den § 324 SGB 3. Nur leider wurde damit meine Frage wielange Reisekosten zu Meldeterminen rückwirkend erstattet werden nicht beantwortet. Daher möchte ich Sie bitten mir eine "genaue " Antwort zukommen zu lassen.
Antwort : die Antwort finden Sie im § 324 Abs. 1 SGB III
Diese Antwort habe ich vom Geschäftsführer erhalten : Die Aussagen meiner Mitarbeiterin sind nicht zu beanstanden.
Das JC enthält jemanden mit so einer Antwort Leistungen, auf die man Anspruch hat und man gibt wie üblich keinerlei Fehler zu