KarlApitalismus
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Offenkundig rechtswidrige Zielvereinbarungen vereinbaren die Jobcenter mit der Bundesagentur für Arbeit, wie Harald Thomé von der Tacheles e.V. berichtet. Oft werden offenbar Ziele vereinbart, die nur durch rechtswidriges Verhalten der Jobcenter-Mitarbeiter gegenüber Hartz IV Leistungsberechtigten erreicht werden können.
Quelle:Jeder Bürger hat das Recht die Zielvereinbarungen durch Kommunalvertreteranfragen oder durch Anträge nach dem Landes- bzw. Bundesinformationsfreiheitsgesetz bzw. bei kommunalen Jobcentern in Ländern ohne Landesinformationsfreiheitsgesetz und wenn vorhanden, nach kommunalen Informationsfreiheitssatzungen, zu beantragen.
Hartz IV: Rechtsbruch durch Zielvereinbarungen