EILT !!! LSG-TERMIN Wohnungsbeschaffungskosten, Makler, usw.

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Strolchi

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Habe Kündigung wegen Egenbedarf zum 31.12.09 bakommen.
Seit September versuche ich dei notwendigen zusicherungen zu bekommen.
Werden von JC verweigert.
SG in EA-Verfahren sah keine Eilbdürftigkeit - 6 Wochen vor Kündigungstermin ???
Gestern Erörterungs-Termin beim LSG:
JC erklärt jetzt lediglich, dass Umzug erforderlich ist.
Zusage für Wohnungsbeschaffungskosten wird nur jeweils für EINE KONKRETE WOHNUNG - nach vorherigem Antrag bewilligt.

WER HAT EINE AUFLISTUNGG, odert URTEIL, WAS ALLES ZU WOHNUNGSBESCHAFFUNGSKOSTEN ZÄHLT ???
 
Hallo Strolchi,

zu deinem Anliegen habe ich die §§22 und 23 SGB2 gefunden. Diese besagen, was alles vom Amt bezahlt werden muß, besonders §22 Absatz2 und 3 SGB2. Auch interessant ist das Urteil vom Bundesverfassungsgericht ( Az.:1BvL1/09) vom 09.02.10 und des Bundessozialgerichtes (Az.: B 4 AS 29/09 R) vom 18.02.10 bezüglich einer möglichen Härtefallregelung. Dazu steht hier genaueres.

meint ladydi12
 
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