Habe Kündigung wegen Egenbedarf zum 31.12.09 bakommen.
Seit September versuche ich dei notwendigen zusicherungen zu bekommen.
Werden von
JC verweigert.
SG in
EA-Verfahren sah keine Eilbdürftigkeit - 6 Wochen vor Kündigungstermin ???
Gestern Erörterungs-Termin beim
LSG:
JC erklärt jetzt lediglich, dass Umzug erforderlich ist.
Zusage für Wohnungsbeschaffungskosten wird nur jeweils für EINE KONKRETE WOHNUNG - nach vorherigem Antrag bewilligt.
WER HAT EINE AUFLISTUNGG, odert URTEIL, WAS ALLES ZU WOHNUNGSBESCHAFFUNGSKOSTEN ZÄHLT ???