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Habe Kündigung wegen Egenbedarf zum 31.12.09 bakommen.
Seit September versuche ich dei notwendigen zusicherungen zu bekommen.
Werden von JC verweigert.
SG in EA -Verfahren sah keine Eilbdürftigkeit - 6 Wochen vor Kündigungstermin ???
Gestern Erörterungs-Termin beim LSG :
JC erklärt jetzt lediglich, dass Umzug erforderlich ist.
Zusage für Wohnungsbeschaffungskosten wird nur jeweils für EINE KONKRETE WOHNUNG - nach vorherigem Antrag bewilligt.
WER HAT EINE AUFLISTUNGG, odert URTEIL, WAS ALLES ZU WOHNUNGSBESCHAFFUNGSKOSTEN ZÄHLT ???
Seit September versuche ich dei notwendigen zusicherungen zu bekommen.
Werden von JC verweigert.
SG in EA -Verfahren sah keine Eilbdürftigkeit - 6 Wochen vor Kündigungstermin ???
Gestern Erörterungs-Termin beim LSG :
JC erklärt jetzt lediglich, dass Umzug erforderlich ist.
Zusage für Wohnungsbeschaffungskosten wird nur jeweils für EINE KONKRETE WOHNUNG - nach vorherigem Antrag bewilligt.
WER HAT EINE AUFLISTUNGG, odert URTEIL, WAS ALLES ZU WOHNUNGSBESCHAFFUNGSKOSTEN ZÄHLT ???