Hallo 
folgender Sachverhalt zu dem ich Fragn habe:
Habe zum 4.02.2013 meinen Arbeitsvertrag unterschrieben.
Meinen ersten Lohn erhalte ich aber erst zum 20.03.2013.
Ich hatte somit zum 01.03.2013 noch einmal (wenigstens anteilig) eine Zahlung der Leistungen erwartet.
Zum 10.02.2013habe ich eine Einkommenserklärung für den Monat Februar vom jobcenter erhalten, welchen ich bis zum 24.02.2013 ausgefüllteinzureichen habe sonst würden die Leistungen erstmal eingestellt werden.
Als ich meinen Arbeitgeber mit dem Schreiben konfrontiert habe, sagte er mir , dass er logischerweise noch keine Einkommenerklärung fürden Monat Februar erstellen könne, da wir ja gerade erst Mitte des Monats hätten und die Abrechnung erst zu Mitte des Monats März erstellt wird.
Er bat mir an ,mir ein Schreiben aufzusetzen in welchem er genau das dem Amt erklärt sowie, dass die erste Zahlung erst zum 20.03 zu erwarten ist.
Ich habe dass Schreiben dann per Einschreiben (Beleg vorhanden) fristgerecht abgeschickt.
Zum 01.03 ging keine Zahlung bei mir ein .
Ich habe dann auf der Hotline angerufen und die Dame dort wies mich auf dieses Schreiben hin.
"Ihre Leistungen wurden Ihnen wegen fehlender Mitwirkungspflicht entsagt"sagte Sie.
Ich habe Ihr dann von dem Einschreiben erzählt woraufhin Sie eine Zahlungsanweisung (!!!
) in Auftrag geben wird.
Ich hatte dann ca. 15 Minuten später einen verpassten Anruf aufm Handy.
Ich also die zurückgerufen und eine andere Dame von der
jobcenter-hotline am apparat.
Die wusste mal von garnichts!
Hat auch keine Einträge bezgl d. Zahlungsanweisung (der sie sowieso ganz skeptisch gegenüberstand weil keine der hotlinemitarbeiter sowas in auftrag geben können...) geschweige denn meines Anrufes gehabt.
Man hatte sich geeinigt dass man den Montag abwartet (es war Freitag) ..ob ne Zahlung oder nen Schreiben eingeht.
Es passierte natürlich nichts.
Ich habe sogar noch die Woche gewartet ob was eingeht aber nichts.
Gestern dann ein Schreiben vo AMt dass EGZ an den Arbeitgeber in höhe von 412 euro abgeführt werden.
war mir ehrlich gesagt nicht klar ob ich oder der arbeitgeber das geld erhält .
(hätten doch auch meine anteiligen leistungen sein können...
)
nun denn, ich also nochmal angerufen und siehe da - mir wurde erklärt dass das geld an den arbeitgeber abgeführt wird aber bezgl den leistungen für märz sind weder einträge über die 2 anrufe vorhanden noch ist ein versagungsbescheid rausgegangen oder gar ne anweisung zur zahlung v. leistungen.
Mein derzetiger status bleibt :
leistunge wurden eingestellt wegen fehlender mitwirkungspflicht!
Meine Frage:
Natürlich werde ich morgen samt Einschreibensbeleg, dem Schreiben v. Arbeitgeber, Arbeitsvertrag,Kontoauszüge (gottseidank hatte ich bei verschicken ne kopie gemacht) persönlich beim Amt vorsprechen mit dem Ziel die Leistungen bestenfalls oder mindestens schonmal anteilig in bar mitzunehmen.
Aber wie gehe ich da am besten vor?
Was für einen Antrag (zum gegenzeichnen in doppelter Ausführung -is klar
) stelle ich denn da - gibs da nen Muster von?
Ich hatte auch schonmal den Ratschlag irgendwo im inet gelesen dass man garnicht auf die leistungen sondern auf Überbrückungsgeld (i H. v. ca 800-1000euro) pochen sollte - was is damit?
Einen Versagungsbescheid oder ähnliches habe ich übrigens nicht erhalten.
Danke schonmal im Voraus.
folgender Sachverhalt zu dem ich Fragn habe:
Habe zum 4.02.2013 meinen Arbeitsvertrag unterschrieben.
Meinen ersten Lohn erhalte ich aber erst zum 20.03.2013.
Ich hatte somit zum 01.03.2013 noch einmal (wenigstens anteilig) eine Zahlung der Leistungen erwartet.
Zum 10.02.2013habe ich eine Einkommenserklärung für den Monat Februar vom jobcenter erhalten, welchen ich bis zum 24.02.2013 ausgefüllteinzureichen habe sonst würden die Leistungen erstmal eingestellt werden.
Als ich meinen Arbeitgeber mit dem Schreiben konfrontiert habe, sagte er mir , dass er logischerweise noch keine Einkommenerklärung fürden Monat Februar erstellen könne, da wir ja gerade erst Mitte des Monats hätten und die Abrechnung erst zu Mitte des Monats März erstellt wird.
Er bat mir an ,mir ein Schreiben aufzusetzen in welchem er genau das dem Amt erklärt sowie, dass die erste Zahlung erst zum 20.03 zu erwarten ist.
Ich habe dass Schreiben dann per Einschreiben (Beleg vorhanden) fristgerecht abgeschickt.
Zum 01.03 ging keine Zahlung bei mir ein .
Ich habe dann auf der Hotline angerufen und die Dame dort wies mich auf dieses Schreiben hin.
"Ihre Leistungen wurden Ihnen wegen fehlender Mitwirkungspflicht entsagt"sagte Sie.
Ich habe Ihr dann von dem Einschreiben erzählt woraufhin Sie eine Zahlungsanweisung (!!!

Ich hatte dann ca. 15 Minuten später einen verpassten Anruf aufm Handy.
Ich also die zurückgerufen und eine andere Dame von der
jobcenter-hotline am apparat.
Die wusste mal von garnichts!
Hat auch keine Einträge bezgl d. Zahlungsanweisung (der sie sowieso ganz skeptisch gegenüberstand weil keine der hotlinemitarbeiter sowas in auftrag geben können...) geschweige denn meines Anrufes gehabt.
Man hatte sich geeinigt dass man den Montag abwartet (es war Freitag) ..ob ne Zahlung oder nen Schreiben eingeht.
Es passierte natürlich nichts.
Ich habe sogar noch die Woche gewartet ob was eingeht aber nichts.
Gestern dann ein Schreiben vo AMt dass EGZ an den Arbeitgeber in höhe von 412 euro abgeführt werden.
war mir ehrlich gesagt nicht klar ob ich oder der arbeitgeber das geld erhält .
(hätten doch auch meine anteiligen leistungen sein können...

nun denn, ich also nochmal angerufen und siehe da - mir wurde erklärt dass das geld an den arbeitgeber abgeführt wird aber bezgl den leistungen für märz sind weder einträge über die 2 anrufe vorhanden noch ist ein versagungsbescheid rausgegangen oder gar ne anweisung zur zahlung v. leistungen.
Mein derzetiger status bleibt :
leistunge wurden eingestellt wegen fehlender mitwirkungspflicht!


Meine Frage:
Natürlich werde ich morgen samt Einschreibensbeleg, dem Schreiben v. Arbeitgeber, Arbeitsvertrag,Kontoauszüge (gottseidank hatte ich bei verschicken ne kopie gemacht) persönlich beim Amt vorsprechen mit dem Ziel die Leistungen bestenfalls oder mindestens schonmal anteilig in bar mitzunehmen.
Aber wie gehe ich da am besten vor?
Was für einen Antrag (zum gegenzeichnen in doppelter Ausführung -is klar

Ich hatte auch schonmal den Ratschlag irgendwo im inet gelesen dass man garnicht auf die leistungen sondern auf Überbrückungsgeld (i H. v. ca 800-1000euro) pochen sollte - was is damit?
Einen Versagungsbescheid oder ähnliches habe ich übrigens nicht erhalten.
Danke schonmal im Voraus.
